Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.

Antworten: 9
  19-10-2007 21:32  harrykaernten
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Hallo!

Würde es eher mit einem 4 Punkt-Fundament probieren. Platte wirst nie durchbekommen. Auf den 4 Außenpunkten je einen Sockel von 50x50cm cm oder so würde ja reichen.

Grüße Harald

  19-10-2007 21:41  harrykaernten
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Hallo!

Mir ist nochwas eingefallen. Ich wollte mal eine Bienenhütte in der Wiese bauen. Die Gemeinde konnte nichts ausrichten. Entscheidend ist da die Aussage der Agrarbehörde. Man muß es so bringen daß man diesen Zuverdienst braucht.
Habe damals die Genehmigung bekommen. Stellst halt ein paar Bienenstöcke hin, wird doch kein Problem sein.


  19-10-2007 21:42  browser
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
für einen stall bzw für eine hirtenwohnung bekommst immer eine erlaubnis
zubauen

am besten zu einen guten planer gehen der erledigt alles

  19-10-2007 22:40  Hirterbub
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
bei uns ist des so, dass du keine genehmigung brauchst wann de hütte nicht größer als 4 mal 4 meter ist!


  19-10-2007 23:08  biolix
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Hallo !

soviel ich weiß hast du nur chance mit "Rädern" das ganze zu machen, d.h. das es wenigstens "transportabel" aussieht, mit Fundament soviel ich weiß z.b. in MÖ keine Chance....

lg biolix

  20-10-2007 09:47  raga
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
überlege dir vielleicht mal einen "Bauwagen" umzubauen .. den hast fix auf Rädern und wennst ihn schön renovierst ...

  20-10-2007 13:34  petermoser
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Und genau wegen so leute wie euch gibt es ein gesez das nicht jeder überal seine hütel hin stelt in die land schaft.

  20-10-2007 14:47  Christoph38
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Wenn du keine Gesetzesübertretung begehen willst, solltest du dich erkundigen, welche konkreten Gesetze dafür gelten.
In Österreich ist das ein Frage der Raumordnung, somit bundesländerweise verschieden.

Regelmässig ist es so, dass die Errichtung landwirtschaftlicher Gebäude zwar zulässig ist, aber eine andere Nutzung dann nicht erlaubt ist bzw. erst recht bewilligungspflichtig wäre.
Und selbst wenn die Errichtung raumordnungsmässig zulässig ist, heißt das noch lange nicht, dass man nicht eine Baubewilligung braucht.



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