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Privatverkauf - Gewährleistung?
Hallo Leute,
Bei den verschiedensten Internetseiten, wo etwas Privat verkauft wird, liest man fast dauernd immer irgendwelche Formulierungen mit zum Beispiel: "Nach neuen EU Recht, Verkauf ohne Gewährleistung". Da gibt es die verschiedensten Texte.
Nun stellt sich mir die Frage, wann besteht privat eine Gewährleistung? Wahrscheinlich wenn etwas mit Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Aber wenn man zB ein altes Elektrogerät, ohne Schriftstück (Kaufvertrag) verkauft, besteht dann auch diese Gewährleistung??? Muss man immer was dazuschreiben, wenn man privat irgendetwas Gebrauchtes verkauft, damit man sozusagen nicht gewährleisten muss???
Kennt sich hier wer aus damit?
Privatverkauf - Gewährleistung?
Auf alle Fälle muss Gewährleistung auf die Angaben gegeben werden! Wenn ich schreibe das Gerät funktioniert einwandfrei, muss es das auch! Alles andere entfällt, da ein Privater kein spezifisches Wissen für den Handel haben muss.
Privatverkauf - Gewährleistung?
Hallo!
Gewährleistung ist vom Gesetz her immer zu leisten, egal auf welches Ding, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Leider hat sich das noch nicht überall herumgesprochen, obwohl es diese EU Regeln schon einige Monate gibt. Also Gewährleistung muß man auch geben z.B. Auf Kuhmilch, das sie nicht mit Giften verunreinigt ist usw.
Nicht zu verwechseln mit Garantie, die muß bei einem Gerät normalerweise ausdrücklich eingeräumt werden.
Privatverkauf - Gewährleistung?
Inwiefern muss ein Privater eine Gewährleistung abgeben? Man darf nichts arglistig verschweigen, aber darüber hinaus?
Privatverkauf - Gewährleistung?
Ja die Gewährleistung gilt auch beim privatverkauf! Aber wie @Peter 1545 schon richtig gesagt hat, ist dies eher die Gewährleistung der richtigen Angaben des zu verkaufenden Gegenstandes.
Eben das wissentliche Mängel nicht verschwiegen werden dürfen.
Das gilt aber schon einige Zeit so!
Allerdings wenn’s hart auf hart kommt kann man sich nicht immer als unwissender privatverkäufer aus der Affäre ziehen.
Die eigene beruflichen Tätigkeiten können als spezielles wissen ausgelegt werden...
Mfg
Privatverkauf - Gewährleistung?
@ schnellniesel:
Genau so ists mir auch bekannt.
Es kann schon passieren, dass man zB als LKW-Fahrer, wenn man im eigenen PKW Probleme mit Ladungssicherung hat, eher eine aufn Deckel kriegt, wie als Angestellter.
Privatverkauf - Gewährleistung?
Interessant.
Also meint ihr, wenn man, wie ich anfangs als Beispiel meinte, zB irgendein altes Elektrogerät privat wem verkauft, dann auch gesetzlich Gewährleistung besteht? Es wird ja bei so Kleinigkeiten, ja auch nix schriftlich festgehalten privat (im Vergleich zu KFZ oder so).
Privatverkauf - Gewährleistung?
@t84
Gewährleistung heißt ja nicht das du dafür haftbar gemacht werden kannst für Mängel die erst nach dem Verkauf entstehen. Also wenn dein Elektrogerät bei dir immer funktioniert hat, und es dann beim neuen Besitzer durchbrennt so kannst du dafür nicht belangt werden.
Anders wenn es bereits bei dir einmal diesen Schaden hatte, es nur so rep wurde das es den Anschein nach funktioniert und bei Belastung z.b wieder durchbrennen würde...
Allerdings gibts eine Geringfügigkeits Grenze. Glaub (ist gar nicht so wenig) um die 200-400€ ?? Objektwert wo man als Käufer da quasi schlechte Karten hat Gewährleistung privat geltend zu machen.
Mfg
Privatverkauf - Gewährleistung?
@T84, nicht unbedingt. Du musst nur das Gerät als "Bastelobjekt" verkaufen und betonen, dass deshalb und wegen dem Privatverkauf, jegliche Gewähr ausgeschlossen ist.
Privatverkauf - Gewährleistung?
Danke.
Privatverkauf - Gewährleistung?
Hallo!
Habe vor 14 Tagen über ,, Will Haben,, eine gebrauchte Stereanlage gesucht und auch gefunden und von Privat gekauft. Bei den meisten Anbietern stand bei der Anzeige: keine Garantie keine Rückgabe , Selbsabholung oder bei Versand kein Geldrückgabe. Bin mit meiner Frau in die schöne Steiermark gefahren um die Anlage persöhnlich zu besichtigen und Auszuprobieren. Die Leute waren sehr nett und haben mir die Stereoanlage gut erklärt und alles funktionierte einwandfrei. Der Preis passte auch und jeder war zufrieden. Es gab auch noch was zum Trinken,ein Blauscherl und dann wieder nach Hause. Hole eigentlich alles selber ab wenn ichs übers Internet kaufe und Gott sei Dank noch nie ,, Draufgezahlt ,, Vertrauen ist wichtig aber Kontrolle besser.
Wünsche einen schönen Sonntag
Lg Inim !
Privatverkauf - Gewährleistung?
Hallo. Von Leuten die 100 Sachen inseriert haben, und bei jedem Teil um 5,- Euro das Gewährleistungssprücherl dabei haben kauf ich sowieso nichts. Verkaufe auch Sachen, und sollte mal was wider Wissens kaput sein (war noch nicht) - mein Gott - nehme ich halt das Ding zurück und gebe das Geld wieder her. Grüße.
Privatverkauf - Gewährleistung?
das sind ganz normale textbausteine die in jedes angebot müssen !!
gerade die deutschen drehen dir da schnell einen strick und du kannst versand ,retourversand ,und den kaufpreis zurrückbezahlen,,,
das ganze funktioiert meist problemlos ,,es gibt aber auch richtige **********
mein schlimmster verkauf ,zweimal polizei beim autoverkauf....mir graust heute noch..
Privatverkauf - Gewährleistung?
„Nach neuem EU-Recht muss ich als privater Verkäufer darauf hinweisen, dass ich keine Garantie und Gewährleistung übernehmen kann.“
oder
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Aber ganz richtig wäre:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“
Wenn man einen Mangel wissentlich verschweigt haften man immer...
https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/gewaehrleistungsrecht/gewaehrleistung-privatverkauf/
Privatverkauf - Gewährleistung?
Guten Abend,
früher war es mir ca. so bekannt:
- Garantie freiwillig
- Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, kann aber ausgeschlossen werden (nicht bei Verkauf an Privat, aber möglich bei Verkauf an anderes Unternehmen)
- Ob das bei privaten Verkäufern auch so ist, weiß ich nicht.
Ein Landwirt, der eine Gebrauchtmaschine handelt, ist nicht privat.
Übertriebene Absicherungsformulierungen sind mir auch nicht sympathisch.
Ähnlich wie bei Betriebsanleitungen, die vor lauter Warnhinweisen, was nicht alles sein könnte, übergehen.
Rechtlich wahrscheinlich zweckmäßig, aber es sollte halt angemessen sein, weil die Lesbarkeit und Verständlichkeit leidet darunter deutlich.
Freundliche Grüße aus dem Bez. Amstetten
Sollte ich zur Sicherheit noch dazuschreiben, dass natürlich kein Anspruch auf die Richtigkeit meiner Angaben besteht?
Schreibe ich nicht dazu, wäre übertrieben und ist eh selbstverständlich.
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