Antworten: 12
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
Hallo,
Ich habe einen landwirtschaftlichen Betrieb (mit Tieren) von meinen Eltern gepachtet, welcher aber weiterhin von meinen Eltern bewirtschaftet wird.
Weiß jemand, ob ich als Pächter meinen Hauptwohnsitz bei dem landwirtschaftlichen Betrieb haben muss oder hierfür auch ein Nebenwohnsitz ausreicht? Diverse Personen in meinem Umfeld meinen, ich muss den Hauptwohnsitz dort haben, da ansonsten der Betrieb nicht unter diesen Bedingungen weitergeführt werden darf bzw. dies auch problematisch mit den Anspruch auf Förderungen sein. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen?
Liebe Grüße
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
Nein, das nicht. Ich helfe sowieso mit, studiere nur nebenbei auch.
Weißt du auch, ob das irgendwo "offiziell" steht, dass die Landwirtschaft nicht an den Wohnsitz geknüpft ist?
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
ist bei uns genauso. Entscheidend ist , "auf welche Person Rechnung und Risiko der Betrieb geführt wird. Wen Eltern die Arbeit unentgeltlich machen ist das OK.
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
@johann.h(cxp162) Du mußt da nicht wohnen. Aber du machst natürlich fast die ganze Arbeit selber. Deine Eltern helfen die gelegentlich und unentgeltlich damit zu Zeit für dein Studieum hat.. Sonst wäre es ja ein Sozialbetrug.
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
@Mittermühl
Seh ich auch so, andererseits wenn beide die Pension haben, könnten sie den Hof auch irgendwann mal übergeben ….
mfg
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
@johann soweit ich weiß hängt das vom Verwandtschaftsgrad ab.
So wie in deinem Fall kein Problem weil es deine Eltern am Hof sind. Da stellt die SVS keine Fragen.
Würden deine Eltern einer Betriebsfremden Person Verpachten wird die SVS hellhörig und fängt an nachhaken ob es sich nicht um eine Scheinpachtung handelt.
Ging mir so als ich meiner Lebensgefährtin Wald Verpachtet habe.
Geh am besten zur LW Kammer die geben dir Auskunft.
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
Also meine Wohnadresse und die betriebsanschrift sind bei mir noch nie die ein und die selbe gewesen....
Sorgt zwar öfter schon für Verwirrung aber ganzen offizielle Anlaufstellen haben bisher hier nicht Schwierigkeiten gemacht.
Und die letzen paar Jahre hab ich den Betrieb auch an meine Lebensgefährtin verpachtet. Hab das ganze in Rücksprache der SVB damals gemacht.
Aussage des svb Mitarbeiter war damals eigentlich eine die doch sehr tief blicken lässt:
Lieber einer der 2/3 Beträge bezahlt als es wird wieder ein Betrieb von einem geschluckt der eh schon über der Höchstbemessung ist....
Mfg
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
Richard0808 "Würden deine Eltern einer Betriebsfremden Person Verpachten wird die SVS hellhörig und fängt an nachhaken ob es sich nicht um eine Scheinpachtung handelt.
Ging mir so als ich meiner Lebensgefährtin Wald Verpachtet habe."
Bei einer Teilverpachtung an eine "betriebsfremde" Person sehe ich soundso kein Problem und da wundert es mich fast, dass die SVS nachgehakt hat ... Wovon unser Kammerberater vehement abrät, ist komplett an den Lebenspartner zu verpachten oder diesen als alleinigen Betriebsführer anzuschreiben, weil ma selber eh auswärts arbeitet (Betrifft vor allem zugeheiratete Frauen, weil beim Nebenerwerb ein höheres Gehalt des Mannes wahrscheinlicher ist)- Da damit für der Unfallversicherungsschutz für Familienmitglieder (Eltern, Geschwister) fällt.
Zumindest gehe ich davon aus, dass dies beim Verpachten (beim komplettem Betrieb) auch so ist ...
Zum Thema: Es gibt wohl viele Pächter und Bewirtschafter sowie Besitzer, die nicht an der Betriebsadresse hauptwohnsitzgemeldet sind- Eine landwirtschaftliche Betriebsstätte setzt ja nicht zwangsweise ein (bewohnbares) Wohnhaus voraus.
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
@johann: Beispiel: Du besitzt einen landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich, lebst aber in Kalifornien weil dir dort der Lifestyle besser gefällt. Du kannst den Betrieb in Österreich ohne Probleme selber bewirtschaften. Arbeit macht Dienstleister deines Vertrauens. Behördengänge und Kontrollen wickelt der Bevollmächtigte deines Vertrauens ab. Überwachen tust du mit Whatsapp und die Kohle machst du mit e-banking vom Beach aus. Solange du das wirtschaftliche Risiko trägst ist es dein Betrieb. Du brauchst dafür lediglich eine Zustelladresse. Man kann einen Betrieb auch ohne Gebäude bewirtschaften.
mfg
p.s.: ob das wirtschaftlich funktioniert ist wieder eine andere Frage.
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
@textad4091 hab mich von der Kammer Beraten lassen und sind dort zum Schluss gekommen das die Teilverpachtung vom Wald die einfachste Lösung war meine Lebensgefährtin(bis zur Hochzeit) auf meinem Hof versichern zu können.
Bekam dan einige Wochen nach der Meldung an die SVB ein schreiben von denen mit Fragebogen: Grund der Verpachtung, hat meine Freundin Zugang zu Maschinen für die Waldarbeit usw.
Unter anderem musste ich auch Nachweisen das der Hauptwohnsitz von ihr am Hof ist und ein Jahr später auch Rechnungen vorlegen das der Wald auf eigene Rechnung meiner Freundin läuft.
Warum dieser bürokratische Aufwand notwendig war versteh ich bis heute nicht, immerhin bekommt die SVB/SVS von meinem Betrieb jetzt um einiges mehr an Beiträgen.
Meine Zahlungen sind ja gleich geblieben, war davor und danach auf der Höchstbemessung.
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
@ Richard0808: Na interessant, dass sie auf das so "scharf" waren ... Hat mit Sinnhaftigkeit wohl nix zu tun
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
Ja weiß auch nicht, so ein Vorgehen hätte ich vom Finanzamt erwartet aber nicht von der SVB.
Es wurde aber weder von der Kammer erwähnt, noch beim SVB Sprechtag , das die da so nachhaken können/werden.
Hauptwohnsitz bei Pacht von landwirtschaftlichem Betrieb
Mein Hauptwohnsitz weicht auch schon Jahrelang von der Betriebsstätte ab. Hat bislang die SVB nicht nicht gestört.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!