Bei gewerblicher Vermietung neue Pauschlierung?

Antworten: 3
  19-02-2020 09:40  bastian765
Bei gewerblicher Vermietung neue Pauschlierung?
Meine Eltern übergeben mir in naher Zukunft den Hof, ich habe jedoch nicht vor die Landwirtschaft weiter zu führen.

Angenommen ich verpachte die gesamten Ackerflächen. Vermiete einen großen Teil der ehemaligen Stallungen an gewerbliche Betriebe. Bewirtschafte nur mehr 2ha Wald.

Muss ich hier mit einer anderen Pauschalierung rechnen? Kann ich ohne weiteres das Landwirtschaftliche Gebäude (inkl allen Nebengebäuden) an einen Gewerbebetrieb vermieten?



  19-02-2020 11:11  jakob.r1
Bei gewerblicher Vermietung neue Pauschlierung?
Grüß Dich Bastian, da die Forumsteilnehmer aus mehreren Ländern kommen, ist es bei solchen Fragen immer gut wenn man dazuschreibt für welches Land die Fragen gestellt werden, wenn es um steuerliche Fragen geht.
Beste Grüße
Jakob

  20-02-2020 21:15  179781
Bei gewerblicher Vermietung neue Pauschlierung?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind eine eigene Gruppe in der Steuererklärung. Da ist nix mit Pauschalierung.
Und bei Vermietung von Gebäuden an Gewerbebetriebe kann es auch zu Überraschungen kommen. Wenn ein Gebäude für eine landwirtschaftliche Nutzung errichtet ist das etwas anderes als gewerbliche Nutzung. Da kann die Gemeinde mitreden und die lassen eine solche Nutzungsänderung meist nicht so ohne weiteres zu. Also vorher bei der Gemeinde schlau machen, was geht und was nicht.

Gottfried

  21-02-2020 06:51  zehentacker
Bei gewerblicher Vermietung neue Pauschlierung?
Meine dringende Empfehlung, erkundige Dich in der Bauernkammer. Manche sehr wichtige Sachen sind in Landesgesetzen geregelt.



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