Antworten: 2
Baumschneiden
Hallo !
Ein Pensionist hat bei uns angefragt, ob er am Waldrand für den eigenen Bedarf Bäume schlägern könnte. Im Grunde wäre mir das Recht, aber wie sieht das im Versicherungsfall aus. Bin ich haftbar wenn den Pensionisten bei dieser Arbeit etwas passiert.
Mfg. Fidelio
Baumschneiden
Selbstwerbung im fremden Wald wird versicherungstechnisch kein Problem sein! Gibts zu tausenden Fällen. Auch bei Bundesforsten darf eine Privatperson Brennholz werben. Selbstwerber ist für sich selbst verantwortlich, sollte einen Schaden anrichten, wird das seine (Privat)haftpflicht übernehmen.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!