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BRANDWAND
Möchte zwischen Haus und Stall gerne eine Feuermauer einziehen muss diese massiv mit ziegeln oder beton ausgeführt sein oder gibt es Alternativen zb. Mit brandschutzplatten von rigips? LG
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Für den Fall der Fälle würde ich Dir eine standfeste Hohlblockmauer empfehlen. Kostet unverputzt wahrscheinlich auch nicht mehr wie andere Varianten und kann leicht an die Baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Im Brandfall können Leichtbauwände umfallen.
BRANDWAND
Hallo
Ich brauche auch eine.
Muss die Feuermauer über das Dach hinaus ragen?
BRANDWAND
Das wollt ich grad schreiben. Eine richtige Brandwand geht durch und muss über Dach geführt sein. Links und rechts ist mit dem Dach an die Brandwand anzuarbeiten.
BRANDWAND
Was eine Feuermauer ist, sagt die Bauordnung. Die ist Ländersachen. Wir sind ja eine Förderation und brauchen deshalb 9 Bauordnungen.
Was ich mich noch entsinnen kann, muß sie in NÖ 15 cm über die Dachhaut geführt werden. Zu meiner Zeit mußte sie auch eine Standfestigkeit haben, die man nur mit Ziegel, Beton und Stein erreicht. Aber da gibt es jetzt schon neue Regeln (ich bin alt) die es gestatten Brandabschnitte auch mit Feuerschutzplatten und Stahlträgern auszuführen. Es geht warscheinlich aush in Holz, aber das wäre sehr viel Holz...
Bei einer neuen Wand zwischen Stall und Wohngebäude würde ich zu einer Betonwand greifen.
BRANDWAND
@ zehentacker! Unverputzt erfüllt eine Hohlblockmauer nicht den Zweck einer "Feuermauer".
Wenn schon, dann gscheit, und was die Norm vorschreibt.
BRANDWAND
Hallo,
bei uns war die Anforderung zw. Wirtschatsbereich (Landwirtschaft) und öffentl. Bereich (Gastro) eine F90 Brandwand. Hier haben wir eine Brettsperrholzplatte mit 160mm Stärke gerechnet bekommen, die wir mit Rigips verkleiden müssen. Da ich wert auf Holz gelegt habe. Ob dies günstiger oder einfacher ist, sei dahingestellt.
Hier gibts es von den Herstellern (bei uns Binder) spezielle und vor allem innovative Berater.
Viele Grüße
März Hans
BRANDWAND
Man hat dir eine F90 Wand vorgeschrieben. Sowas hab ich um meinen Heizraum um ihn vor dem Stiegenhaus abzugrenzen. Ich habe es halt aus Ziegel. Aber das geht mit vielen Materialien. Geht mit 3 Lagen F30 Gipskarton. F90 bedeutet 90 Minuten einem "Normbrand" wiederstand zu leisten und die Funktion zu behalten. Die Funktion deiner Verkleidung war den Gastraum 90 Minuten zu schützen.
Eine Feuermauer ist eine Mauer die in einer Flucht über alle Etagen geht und über die Dachhaut hinausschaut. Sie dient dazu Gebäudeteile oder Gebäude von einander zu trennen.
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(blöde) Frage zum Thema:
In so einer Feuetmauer darf schon eine "Brandschutztüre" verbaut sein, oder?
Beziehungsweise gibts da einschränkungen bezüglich der Größe der Türe in NÖ?
BRANDWAND
OIB RL 2 für NÖ:
Öffnungen in brandabschnittsbildenden Wänden bzw. Decken müssen Abschlüsse erhalten, die
dieselbe Feuerwiderstandsdauer wie die brandabschnittsbildende Wand bzw. Decke aufzuweisen
haben und die - sofern nicht durch andere Maßnahmen ein Schließen im Brandfall bewirkt wird -
selbstschließend auszuführen sind. Abweichend davon ist für Türen und Tore eine Ausführung in
EI2 30-C zulässig, sofern folgende Gesamtflächen aller Türen und Tore nicht überschritten werden:
(a) 5 m² je gemeinsamen Wandanteiles zwischen zwei Brandabschnitten, sofern der Wandanteil
nicht mehr als 50 m² beträgt,
(b) 10 m² je gemeinsamen Wandanteiles zwischen zwei Brandabschnitten, sofern der Wandanteil
mehr als 50 m² beträgt.
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Danke richard.k(p6614)!!!!
BRANDWAND
Ich habe mit der Behörde jetzt über 7 Jahre lang diskutiert wegen meines seit 1861 bestehenden Betriebs, um alles "legal" hinzubekommen. Zwischendurch wollt ich fast schon hinschmeißen, lmaA...
Das Ärgste war, dass jeder SV seinen eigenen Interpretationsspielraum hat. Da einigst du dich mit einem SV wie man was löst, bei der nächsten Verhandlung kommt ein anderer und sagt dir ins Gesicht, dass er das anders sieht als sein Kollege, und wieder von vorn. Es gibt keine "Behördenmeinung". Kein Wunder, dass größere Betriebe ins Ausland abwandern.
Das Positive: Ich glaub jetzt bin ich Bauordnungs- und Gewerberechtsexperte ;-)
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Viele Köche verderben den Brei!
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@richard: Da kann ich dir nur zustimmen, es ist immer eine Glückssache ob man bei der Gewerberechtsverhandlung einen Techniker mit Sach- UND Hausverstand bekommt.
Das schönste Beispiel das ich bei einer Gewerberechtsverhandlung erleben durfte
war ein Gewerbetechniker welcher mir mit hochgezogenen Augenbrauen und vorwurfsvollem
Blick mitteilte, dass die Explosionsklappe im Kamin absolut unzulässig sei, da dies keine
Ölheizung sondern eine Festbrennstoffheizung sei.
Worauf ich dem Herrn beipflichtete dass dies eine Festbrennstoffheizung ist, und das von ihm beanstandete Teil gerade deshalb auch vorgeschrieben ist!
Peinlich berührt dass er den Unterschied zwischen einer Explosionsklappe und dem vorgeschriebenen Zugregler nicht kannte klappte er die Unterlagenmappe zu ging von Dannen.... :-)
BRANDWAND
Brandmauer - Abtrennung innerhalb eines Hauses (zb. Wohnhaus-Wirtschaftstrakt)
Feuermauer - Abtrennung von Häusern (Ortsgebiet)
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Sorry bali, aber wo hast du das her?
OIB RL Anhang 7 Begriffsbestimmungen kennt nur eine "Brandwand", sonst nix.
LG,
Richard
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