Antworten: 6
  17-11-2019 10:20  seppo92
Steuerfrage
Hallo...
Ich als nichtlandwirt, also habe meine komplette land und forstwirtschaftliche nutzfläche verpachtet. Bin in vollzeit angestellt und muss natürlich von meinen einkünften aus verpachtung einkommensteuer zahlen. Und das garnicht zu wenig!
Meine Frage jtz... wenn ich jtz eine kleine lw anmelden würde... also 2 gve 2-4 ha lw nutzfläche... und der großteil meiner fläche bleibt verpachtet... wie ist das jtz steuerrechtlich zu sehn... bleibt das immer noch gleich mit meiner einkommensteuererklärung.... oder kann ich das in meine vollpauschalierung einfließen lassen...

Mir gehts nicht drum... um was zu sparen... ich glaube nur es is besser svb beiträge/bzw pensionsbeiträge einzuzahlen.... als dämlich einkommensteuer zu zahlen...
und vl auch drum den hof wenigstens wieder ein bisschen zu beleben....das wäre mir ein anliegen.
Nur wenn ich alles doppelt und dreifach zahlen muss... dann möcht ich das auch nicht!



  17-11-2019 10:27  baldur
Steuerfrage
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben nichts mit Landwirtschaft, egal wie groß zu tun. Müssen in einer Einkommensteuererklärung extra angeführt werden und somit weiterhin steuerpflichtig.

  17-11-2019 11:46  powerjosl
Steuerfrage
Wenn du Lohnenpfänger bist, und hast Nebeneinkünfte bist nach dem Steuergesetz verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Wenn du nebenbei eine kleine Landwirtschaft betreiben willst, kannst du von den Pachteinahmen die Betriebsausgaben abziehen.

  17-11-2019 19:56  KaGs
Steuerfrage
So einfach ist das nicht!
Das durchschaut die Finanz! Wird als Hobby angesehen die paar Schwanzln!


  17-11-2019 20:52  179781
Steuerfrage
Pachteinnahmen bleiben in der Einkommenssteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Also nichts zu tun mit pauschalierter LW, die bei eigener Bewirtschaftung wieder separat anzugeben ist.
Ein Bekannter von mir hat in ziemlich genau der beschriebenen Situation für seine LW, von der er den größten Teil verpachtet hatte eine ordentliche Buchhaltung gemacht und nach der die Steuer erklärt. Da ist immer ein Verlust herausgekommen, den er mit seinem Einkommen aufrechnen wollte. Daraufhin hat ihm das FA mitgeteilt, dass seine LW als Liebhaberei eingestuft wird und steuerlich keine Bedeutung mehr hat.

Gottfried

  17-11-2019 21:06  richard.k(p6614)
Steuerfrage
Eine vom Finanzamt bescheinigte Liebhaberei in Bezug auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft!? Es gibt schlechtere Nachrichten. In meinem Verständnis fällst du somit auch aus der Vollpauschalierung.

  17-11-2019 21:14  KaGs
Steuerfrage
Ist früher mal so gewesen, glaube ich, dass man die Verluste aus einer anderen Tätigkeit geltend machen konnte. Hat so mancher Firmeninhaber, oder auch Besserverdienender gerne die Hobbylandwirtschaft als Abzugposten hernehmen wollen.



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