Enteignung beim Breitbandausbau?
Antworten: 12
01-11-2019 21:27 eklips
Enteignung beim Breitbandausbau?
Weil ich nicht weiß, ob NIchtabonennten dem Link folgen können, von TopAgrar herkopiert.
Nur als Beispiel, was uns Türkis-blau so alles auf Schiene gelegt hat:
Enteignung beim Breitbandausbau?
Kommt es beim Verlegen der Telekommunikationsleitungen zu einer Wertminderung der Fläche, wird diese abgegolten. Durch eine aktuelle Verordnung fallen die Richtsätze aber weit unter den bisher vereinbarten Werten, was einer Enteignung gleichkomme, so die LK Österreich in einer Aussendung.
30.10.2019
von Beate Kraml
Für einen raschen Breitbandausbau in Österreich spricht sich die Landwirtschaftskammer (LK) Österreich klar aus. Doch könne dies nur auf Basis eines fairen Interessenausgleichs passieren.
"Mit ihrer jüngsten Verordnung hat die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) dieses Prinzip nun komplett verlassen. Die festgesetzten Richtsätze liegen weit unter bisher vereinbarten Werten und kommen im Ergebnis einer Enteignung gleich. Die LK Österreich wird alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, gegen diese Verordnung vorzugehen."
Bisher faire Abgeltung
Die Verlegung von Kommunikationsleitungen wird grundsätzlich durch eine Vereinbarung des Leitungsbetreibers mit dem jeweiligen Grundeigentümer geregelt. In dieser Vereinbarung erfolgt auch die Einigung über die Abgeltung für den Eingriff. Bisher konnten faire Abgeltungen erzielt werden, da ein entsprechender Interessenausgleich stattgefunden hat.
Die LK Österreich hat sich im Zeitraum, in welchem die Verordnung entstanden ist, mit dem Anspruch "Breitbandausbau ja, aber auf Basis eines fairen Interessenausgleichs" dafür eingesetzt, dass die Interessen der Land- und Forstwirtschaft entsprechend berücksichtigt werden. Die Behörde hat nun jedoch einen gänzlich anderen Weg eingeschlagen.
Schon die Verordnungsermächtigung, die 2018 erst nach der Begutachtung in das Telekommunikationsgesetz eingefügt wurde, ist für einen demokratischen Rechtsstaat bedenklich, heißt es aus der LK Österreich: "Immerhin kann hier eine eigenständige Behörde eine Art Gesetz erlassen, ohne dass sie selbst demokratisch legitimiert oder einem demokratisch legitimierten Organ verantwortlich ist."
Die Vorgangsweise der RTR
Am 24. Oktober 2019 hat die RTR-GmbH eine Verordnung erlassen, mit der Richtsätze für die Abgeltung von Wertminderungen bei der Verlegung von Telekommunikationsleitungen festgelegt werden. "Die Richtsätze liegen weit unter bisher vereinbarten Werten, was im Ergebnis einer Enteignung gleichkommt", kritisiert die Landwirtschaftskammer. Die Ermächtigung zur Erlassung dieser Verordnung wurde erst nach der offiziellen Begutachtung eingeführt, die anschließend vorgebrachten Kritikpunkte und Forderungen der LK Österreich fanden kaum Berücksichtigung.
Nun vorgesehene Abgeltung: Minus 90%
"Die vorgeschlagenen Kalkulationsgrundlagen als Basis für die Abgeltung sind gänzlich ungeeignet, da unter anderem die ausgewiesenen Grünlandwerte nicht der Realität entsprechen und eine Vermischung unterschiedlichster, aber wertmäßig bedeutender Grünlandnutzungen (Wald, Grünland, Ackerland) stattfindet", so die LK Österreich. Auch würden nicht alle Nachteile (wie z. B. Abstimmungen mit dem Leitungsbetreiber oder AMA-Meldungen) abgegolten, welche mit dem Leitungsrecht einhergehen.
Weiter: "Die Behörde setzt sich damit auch über den Willen des Gesetzgebers hinweg, da dieser bei der letzten Novelle in einer Ausschussfeststellung festgehalten hat, dass auch der Gesamtwert der Liegenschaft, sowie alle mit der Servitut einhergehenden Nachteile bei der Abgeltung zu berücksichtigen sind. Das führt insgesamt dazu, dass nach der neuen Verordnung rund 90% weniger Entschädigung an die Grundeigentümer zu leisten wäre."
Dadurch, dass auch keine Verlegetiefe vorgeschrieben, sondern bloß empfohlen wird, bestehe auch weiterhin ein Risiko für den Grundeigentümer, im Schadensfall die Leitung ersetzen zu müssen, ergänzte die LK Österreich.
Weil ich nicht weiß, ob NIchtabonennten dem Link folgen können, von TopAgrar herkopiert.
Nur als Beispiel, was uns Türkis-blau so alles auf Schiene gelegt hat:
Enteignung beim Breitbandausbau?
Kommt es beim Verlegen der Telekommunikationsleitungen zu einer Wertminderung der Fläche, wird diese abgegolten. Durch eine aktuelle Verordnung fallen die Richtsätze aber weit unter den bisher vereinbarten Werten, was einer Enteignung gleichkomme, so die LK Österreich in einer Aussendung.
30.10.2019
von Beate Kraml
Für einen raschen Breitbandausbau in Österreich spricht sich die Landwirtschaftskammer (LK) Österreich klar aus. Doch könne dies nur auf Basis eines fairen Interessenausgleichs passieren.
"Mit ihrer jüngsten Verordnung hat die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) dieses Prinzip nun komplett verlassen. Die festgesetzten Richtsätze liegen weit unter bisher vereinbarten Werten und kommen im Ergebnis einer Enteignung gleich. Die LK Österreich wird alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, gegen diese Verordnung vorzugehen."
Bisher faire Abgeltung
Die Verlegung von Kommunikationsleitungen wird grundsätzlich durch eine Vereinbarung des Leitungsbetreibers mit dem jeweiligen Grundeigentümer geregelt. In dieser Vereinbarung erfolgt auch die Einigung über die Abgeltung für den Eingriff. Bisher konnten faire Abgeltungen erzielt werden, da ein entsprechender Interessenausgleich stattgefunden hat.
Die LK Österreich hat sich im Zeitraum, in welchem die Verordnung entstanden ist, mit dem Anspruch "Breitbandausbau ja, aber auf Basis eines fairen Interessenausgleichs" dafür eingesetzt, dass die Interessen der Land- und Forstwirtschaft entsprechend berücksichtigt werden. Die Behörde hat nun jedoch einen gänzlich anderen Weg eingeschlagen.
Schon die Verordnungsermächtigung, die 2018 erst nach der Begutachtung in das Telekommunikationsgesetz eingefügt wurde, ist für einen demokratischen Rechtsstaat bedenklich, heißt es aus der LK Österreich: "Immerhin kann hier eine eigenständige Behörde eine Art Gesetz erlassen, ohne dass sie selbst demokratisch legitimiert oder einem demokratisch legitimierten Organ verantwortlich ist."
Die Vorgangsweise der RTR
Am 24. Oktober 2019 hat die RTR-GmbH eine Verordnung erlassen, mit der Richtsätze für die Abgeltung von Wertminderungen bei der Verlegung von Telekommunikationsleitungen festgelegt werden. "Die Richtsätze liegen weit unter bisher vereinbarten Werten, was im Ergebnis einer Enteignung gleichkommt", kritisiert die Landwirtschaftskammer. Die Ermächtigung zur Erlassung dieser Verordnung wurde erst nach der offiziellen Begutachtung eingeführt, die anschließend vorgebrachten Kritikpunkte und Forderungen der LK Österreich fanden kaum Berücksichtigung.
Nun vorgesehene Abgeltung: Minus 90%
"Die vorgeschlagenen Kalkulationsgrundlagen als Basis für die Abgeltung sind gänzlich ungeeignet, da unter anderem die ausgewiesenen Grünlandwerte nicht der Realität entsprechen und eine Vermischung unterschiedlichster, aber wertmäßig bedeutender Grünlandnutzungen (Wald, Grünland, Ackerland) stattfindet", so die LK Österreich. Auch würden nicht alle Nachteile (wie z. B. Abstimmungen mit dem Leitungsbetreiber oder AMA-Meldungen) abgegolten, welche mit dem Leitungsrecht einhergehen.
Weiter: "Die Behörde setzt sich damit auch über den Willen des Gesetzgebers hinweg, da dieser bei der letzten Novelle in einer Ausschussfeststellung festgehalten hat, dass auch der Gesamtwert der Liegenschaft, sowie alle mit der Servitut einhergehenden Nachteile bei der Abgeltung zu berücksichtigen sind. Das führt insgesamt dazu, dass nach der neuen Verordnung rund 90% weniger Entschädigung an die Grundeigentümer zu leisten wäre."
Dadurch, dass auch keine Verlegetiefe vorgeschrieben, sondern bloß empfohlen wird, bestehe auch weiterhin ein Risiko für den Grundeigentümer, im Schadensfall die Leitung ersetzen zu müssen, ergänzte die LK Österreich.
01-11-2019 22:26 xaver75
Enteignung beim Breitbandausbau?
Schuld sind wieder mal nur die Blaunen, gegen die ÖVP wird die LK wohl nicht aufmotzen.
97% der Österreicher plus nicht betroffene Bauern werden es für in Ordnung befinden, wenn gespart wird.
mfg
Schuld sind wieder mal nur die Blaunen, gegen die ÖVP wird die LK wohl nicht aufmotzen.
97% der Österreicher plus nicht betroffene Bauern werden es für in Ordnung befinden, wenn gespart wird.
mfg
02-11-2019 17:54 Tiroleradler
Enteignung beim Breitbandausbau?
Das ist aber interessant, die RTR gibt in Ihren Erläuterungen zur Richtsatzverordnung
(https://www.rtr.at/de/tk/TRV2019/Erlaeuterungen_TRV_2019.pdf
nämlich folgendes an:
Der in Aussicht genommene Richtsatzwert und die neuerliche Befristung der Gültigkeit auf fünf Jahre wurde zur Herstellung des Einvernehmens gemäß § 7 Abs. 2 TKG 2003 wiederum der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Verein Österreichs E-Wirtschaft (auch: Oesterreichs Energie) als Vertreter der betroffenen Parteien zur Kenntnis gebracht und diesen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Beide Vertreter teilten der RTR-GmbH mit, dass gegen die in Aussicht genommene Verordnung keine Einwände bestünden.
Wer lügt nun, LK oder RTR?
Es ist grundsätzlich wieder einmal so, dass der Landwirt seine Leistung für die Allgemeinheit um einen
Bagatellbetrag zur Verfügung stellen soll.
Ich würde versuchsweise einmal den bauausführenden Firmen
90 % des Entgeltes streichen, ich nehme dan das würde gleich stillschweigend akzeptiert werden?
Achja, es würde sich keine Firma finden die den Auftrag ausführt...
Den Grundbesitzer kann man aber rechtlich legitim dazu zwingen dass er sein Grundstück zu einem Verfügung stellen, und das angebotene Almosen akzeptieren muss.
Ein weiteres Kapitel im Buch " Der Bauer, verkauft von allen politischen Farben"
Das ist aber interessant, die RTR gibt in Ihren Erläuterungen zur Richtsatzverordnung
(https://www.rtr.at/de/tk/TRV2019/Erlaeuterungen_TRV_2019.pdf
nämlich folgendes an:
Der in Aussicht genommene Richtsatzwert und die neuerliche Befristung der Gültigkeit auf fünf Jahre wurde zur Herstellung des Einvernehmens gemäß § 7 Abs. 2 TKG 2003 wiederum der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Verein Österreichs E-Wirtschaft (auch: Oesterreichs Energie) als Vertreter der betroffenen Parteien zur Kenntnis gebracht und diesen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Beide Vertreter teilten der RTR-GmbH mit, dass gegen die in Aussicht genommene Verordnung keine Einwände bestünden.
Wer lügt nun, LK oder RTR?
Es ist grundsätzlich wieder einmal so, dass der Landwirt seine Leistung für die Allgemeinheit um einen
Bagatellbetrag zur Verfügung stellen soll.
Ich würde versuchsweise einmal den bauausführenden Firmen
90 % des Entgeltes streichen, ich nehme dan das würde gleich stillschweigend akzeptiert werden?
Achja, es würde sich keine Firma finden die den Auftrag ausführt...
Den Grundbesitzer kann man aber rechtlich legitim dazu zwingen dass er sein Grundstück zu einem Verfügung stellen, und das angebotene Almosen akzeptieren muss.
Ein weiteres Kapitel im Buch " Der Bauer, verkauft von allen politischen Farben"
02-11-2019 18:28 eklips
Enteignung beim Breitbandausbau?
Hat jemand einen Überblick, wieviele Leerverrohrungen im Zuge von ERdverkabelungen in den letzten 30 Jahren entschädigungslos eingebracht wurden und nun für den Breitbandausbau genutzt werden können, ohne dass der Grundbesitzer überhaupt davon erfährt?
Hat jemand einen Überblick, wieviele Leerverrohrungen im Zuge von ERdverkabelungen in den letzten 30 Jahren entschädigungslos eingebracht wurden und nun für den Breitbandausbau genutzt werden können, ohne dass der Grundbesitzer überhaupt davon erfährt?
02-11-2019 21:17 textad4091
Enteignung beim Breitbandausbau?
@ eklips: Nachdem beim Erdkabel mit Ach und Krach auch das Miteingraben von der Telefonleitung möglich war (wirklich nur auf Nachdruck und "wenn eh scho offen is und de deppate Leitung ned durchn Wald gehn soll") weis ich nicht so recht, wie "zukunftsfähig" der Leitungsbetreiber damals war^^
Bei Infrastrukturquerungen (Eisenbahn, B- und L- Straßen) wurden glaub ich damals eher Leerverrohrungen durchgeschossen als eingegraben wurde. Zumindest wurde beim Erdkabel nhr das Telefonkabel mitreingelegt. Und dass nur "wenns sein muss"
@ eklips: Nachdem beim Erdkabel mit Ach und Krach auch das Miteingraben von der Telefonleitung möglich war (wirklich nur auf Nachdruck und "wenn eh scho offen is und de deppate Leitung ned durchn Wald gehn soll") weis ich nicht so recht, wie "zukunftsfähig" der Leitungsbetreiber damals war^^
Bei Infrastrukturquerungen (Eisenbahn, B- und L- Straßen) wurden glaub ich damals eher Leerverrohrungen durchgeschossen als eingegraben wurde. Zumindest wurde beim Erdkabel nhr das Telefonkabel mitreingelegt. Und dass nur "wenns sein muss"
02-11-2019 22:00 Ferdi 197
Enteignung beim Breitbandausbau?
Die Mexikanischen Eigentümer, der ehemaligen Österreichischen Telekom wollen halt nur abzocken und sicher kein Kabel weder in der Luft noch in der Erde neu verlegen. Unsere Infrastruktur verkommt in diesem Bereich schon gewaltig.
Das ist eben das Problem der Privatisierung, jetzt setzt der "Staat" also wir, wieder hunderte Millionen an Euro ein, damit noch ein wenig Breitband Anschlüsse ausgebaut werden.
Die Gewinne gehen halt alle, vermutlich Steuerschonend in Richtung Atlantik.....
Die Mexikanischen Eigentümer, der ehemaligen Österreichischen Telekom wollen halt nur abzocken und sicher kein Kabel weder in der Luft noch in der Erde neu verlegen. Unsere Infrastruktur verkommt in diesem Bereich schon gewaltig.
Das ist eben das Problem der Privatisierung, jetzt setzt der "Staat" also wir, wieder hunderte Millionen an Euro ein, damit noch ein wenig Breitband Anschlüsse ausgebaut werden.
Die Gewinne gehen halt alle, vermutlich Steuerschonend in Richtung Atlantik.....
02-11-2019 22:13 eklips
Enteignung beim Breitbandausbau?
@textad
Ich meinte das Vergraben der Telefonkabel, nicht der Stromkabel. Bei uns passierte das Anfang der 90er Jahre. Ich kann mich an die Grabungen erinnern, aber war nicht dabei bei der Verlegung.
Aber jetzt habe ich vernommen, dass dort und da (nicht bei mir) aufgegraben wird und Kabel eingeschossen werden. Davon bekommt man ja im Falle einer Leerverrohrung gar nichts mit, hat aber im Fall des Falles einen hohen Schaden zu tragen bei Leitungsverletzung.
@textad
Ich meinte das Vergraben der Telefonkabel, nicht der Stromkabel. Bei uns passierte das Anfang der 90er Jahre. Ich kann mich an die Grabungen erinnern, aber war nicht dabei bei der Verlegung.
Aber jetzt habe ich vernommen, dass dort und da (nicht bei mir) aufgegraben wird und Kabel eingeschossen werden. Davon bekommt man ja im Falle einer Leerverrohrung gar nichts mit, hat aber im Fall des Falles einen hohen Schaden zu tragen bei Leitungsverletzung.
02-11-2019 22:50 textad4091
Enteignung beim Breitbandausbau?
@ Eklips: Ok, na bei uns lokal machte ma beim Erdkabel etwa vor 20 Jahren "Druck", dass das Telefonkabel ja miteingegraben wurde, sonst wär das heut noch oberirdisch (Weil Post und Strom in einer Künette wohl ein No-Go war) ... Wusste gar nicht, dass es solche Grabungsgschichtn auch vom Telefonkabel aus gab ehrlich gesagt.
@ Eklips: Ok, na bei uns lokal machte ma beim Erdkabel etwa vor 20 Jahren "Druck", dass das Telefonkabel ja miteingegraben wurde, sonst wär das heut noch oberirdisch (Weil Post und Strom in einer Künette wohl ein No-Go war) ... Wusste gar nicht, dass es solche Grabungsgschichtn auch vom Telefonkabel aus gab ehrlich gesagt.
03-11-2019 04:37 thomas.t3
Enteignung beim Breitbandausbau?
Als vor 10 Jahren bei uns Strom in die Erde gelegt wurde, kamen auch leere Schläuche hinzu.
Ich fragte die Arbeiter damals, für was die gut sind - sie erzählten mir, da könne man dann ein Glasfaserkabel einschießen.
Muss mal direkt nachsehen, was und welche Leitungen im Vertrag stehen.
Lg
Als vor 10 Jahren bei uns Strom in die Erde gelegt wurde, kamen auch leere Schläuche hinzu.
Ich fragte die Arbeiter damals, für was die gut sind - sie erzählten mir, da könne man dann ein Glasfaserkabel einschießen.
Muss mal direkt nachsehen, was und welche Leitungen im Vertrag stehen.
Lg
03-11-2019 10:16 Tiroleradler
Enteignung beim Breitbandausbau?
Wenn eine Leerverrohrung neu in Anspruch genommen wird und in der Vergangenheit noch nicht abgegolten wurde, so kannst du die Abgeltung reklamieren.
Das Problem ist wie schon gesagt wurde, dass man von der nachträglichen Nutzung der Leerverrohrung
meist nichts mitbekommt.
EIne Auskunftspflicht über die Nutzung bei Nachfrage wird aber bestehen, heißt es doch im Telekommunikationsgesetz:
"(3) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben
1. die technischen Spezifikationen der von ihnen bereitgestellten Schnittstellen,
2. alle aktualisierten Spezifikationen sowie
3. jede technische Änderung einer vorhandenen Schnittstelle
zu veröffentlichen."
Wenn eine Leerverrohrung neu in Anspruch genommen wird und in der Vergangenheit noch nicht abgegolten wurde, so kannst du die Abgeltung reklamieren.
Das Problem ist wie schon gesagt wurde, dass man von der nachträglichen Nutzung der Leerverrohrung
meist nichts mitbekommt.
EIne Auskunftspflicht über die Nutzung bei Nachfrage wird aber bestehen, heißt es doch im Telekommunikationsgesetz:
"(3) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben
1. die technischen Spezifikationen der von ihnen bereitgestellten Schnittstellen,
2. alle aktualisierten Spezifikationen sowie
3. jede technische Änderung einer vorhandenen Schnittstelle
zu veröffentlichen."
04-11-2019 09:55 Juglans
Enteignung beim Breitbandausbau?
Die Rtr Gmbh steht zu 100 % im Staatseigentum. Die handelnden Personen sind eher Mundls als Bauernaffin. Im Endeffekt erweist sich Vater Staat wieder einmal als der größte Dieb. Wäre interessant die Gehälter der Rtr Führung aufgelistet zu bekommen.
Bei uns wären die Richtsätze 200€ pro Kilometer Kabel und 1,5€pro m² bei Grundinanspruchnahme. Diese Sätze entsprächen in etwa dem was ich mir an jährlich wiederkehrenden Entgelten vorstellen könnte.
mfg
Die Rtr Gmbh steht zu 100 % im Staatseigentum. Die handelnden Personen sind eher Mundls als Bauernaffin. Im Endeffekt erweist sich Vater Staat wieder einmal als der größte Dieb. Wäre interessant die Gehälter der Rtr Führung aufgelistet zu bekommen.
Bei uns wären die Richtsätze 200€ pro Kilometer Kabel und 1,5€pro m² bei Grundinanspruchnahme. Diese Sätze entsprächen in etwa dem was ich mir an jährlich wiederkehrenden Entgelten vorstellen könnte.
mfg
05-11-2019 08:11 duk
Enteignung beim Breitbandausbau?
GEMEINDE VELM-GÖTZENDORF 2245 VELM-GÖTZENDORF 2018 € 120.256,33 ?
Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
Durch diese Maßnahme unterstützt werden Tätigkeiten zur Ankurbelung des Wachstums und zur Förderung der ökologischen und sozioökonomischen Nachhaltigkeit ländlicher Gebiete, insbesondere durch den Ausbau der lokalen Infrastruktur (einschließlich Breitband) . Unterstützt werden außerdem die Verlagerung von Tätigkeiten und die Umgestaltung von Anlagen, um die Lebensqualität oder die Umweltleistung der Siedlung zu verbessern.
(Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, [LE] Artikel 20)
Mit Geld aus dem Agrarbudget werden Liegenschaftseigentümer enteignet. Vielen Dank.
GEMEINDE VELM-GÖTZENDORF 2245 VELM-GÖTZENDORF 2018 € 120.256,33 ?
Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
Durch diese Maßnahme unterstützt werden Tätigkeiten zur Ankurbelung des Wachstums und zur Förderung der ökologischen und sozioökonomischen Nachhaltigkeit ländlicher Gebiete, insbesondere durch den Ausbau der lokalen Infrastruktur (einschließlich Breitband) . Unterstützt werden außerdem die Verlagerung von Tätigkeiten und die Umgestaltung von Anlagen, um die Lebensqualität oder die Umweltleistung der Siedlung zu verbessern.
(Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, [LE] Artikel 20)
Mit Geld aus dem Agrarbudget werden Liegenschaftseigentümer enteignet. Vielen Dank.
05-11-2019 10:58 eklips
Enteignung beim Breitbandausbau?
wer sich noch erinnern kann: Unsere Vertreter bzw. deren "Projekte" wurden von der Telekom jahrelang recht gut versorgt.
wer sich noch erinnern kann: Unsere Vertreter bzw. deren "Projekte" wurden von der Telekom jahrelang recht gut versorgt.
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Wir bitten um Ihr Verständnis!
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