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Steuerausgleich
Ist es möglich im neben Erwerb auch Steuer abzuschreiben. Wen ja was kann ich alles hinein geben
Steuerausgleich
Grüß Dich Sani1, damit wir nicht im Nebel stochern, schreibe uns bitte für welches Land Du steuerlichen Rat brauchst.
Beste Grüße
Familie Rauchenberger
Steuerausgleich
Österreich stmk
Steuerausgleich
Was schwebt dir vor? Einer gewöhnlichen Arbeitnehmerveranlagung im Zuge des "Brotberufs" steht wohl wenig im Wege ...
Oder du pfeiffst auch im Nebenerwerb auf die Pauschalierung, dann is sowieso eine "höhere" Beratung als das Forum angesagt ...
Steuerausgleich
Guten Morgen!
Wenn die Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit (land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche, Vermietung und Verpachtung,...) 730 € / Jahr übersteigen musst du eine Einkommensteuererklärung machen. Ausser dein Gesamteinkommen ist unter (derzeit noch) 11.000 €.
... Vielleicht solltest du die Frage etwas konkretisieren!
LG Vollmilch
Steuerausgleich
Ach ja! Und Verluste einer Einkunftsart (z. B. Landwirtschaft) können nicht auf eine andere (z. B. unselbständige Arbeit) übertragen werden.
LG Vollmilch
Steuerausgleich
Meistens gehts beim "abschreiben" um die Umsatzsteuer. Im Wirtshaus sagte wer, die schreiben eh alles ab. Mit "die" meint man Unternehmen. Abschreiben ist echt eine tolle Sache, reich wird man damit auch nicht im Normalfall, es sei denn man kennt das Mwst Karussell in der EU etwas.
Sollt die Umsatz (oder Mehrwertsteuer) gemeint sein, dann geht so ziemlich alles rein, vom Motoröl bis zur Druckerpatrone, von der Kraftfutterrechnung bis zur Mistgabel, überall ist fett Steuer zurück zu holen. Da gehts nur darum wieviel man sich antut. Bei den Einnahmen muss man selbstverständlich die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, und zwar komplett für alle Einnahmen. Wenn du die eingenommene Umsatzsteuer zb auf Milchverkauf nicht abführst, dann findet das das Finanzamt nicht so locker.
Egal um welche Steuer es geht, zu aller erst musst du bereit sein hin und wieder (mindestens einmal pro Monat) etwas Ordnung in die Rechnungen zu bringen, dann kannst auch was raus holen. Solltest du lieber bei der Verwaltungsform "alles in die Schuhschachtel" bleiben wollen, dann bezahl einen Steuerberater.
Steuerausgleich
@vollmilch: stimmt nur teilweise!
Wenn Landwirtschaft pauschaliert ist, kann der Verlust nicht mit anderen Einkommen gegengerechnet werden.
Bist du in der teilpauschalierung, E-A-rechnung oder doppelte Buchhaltung sind Verluste schon gegenzurechnen.
Steuerausgleich
Das wusste ich nicht! - danke für die Info!
LG Vollmilch
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