gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?

Antworten: 19
  06-08-2013 19:49  JohnHolland
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
habe vor 3 wochen ein gebrauchtes frontmähwerk gekauft. habe heute das erste mal damit gemäht und nach max. 0,5ha war ein krachen und knattern zu hören. habe sofort abgestellt und nachgeschaut. eine scheibe steckt fest und der von oben kommende antrieb fliegt lose herum.....
!!ich bin nirgendwo gegengefahren!!

nun meine frage: in diesem fall muss der händler doch haften? mähwerk war hier bei den gebrauchtmaschinen inseriert. habe auch eine kaufquittung bekommen...
habe den händler beim verladen noch gefragt ob ich nach den ölen schauen sollte... er meinte alles kontrolliert alles bestens... einfach losmähen...
ja und nun hab ich die scheisse.....

  06-08-2013 20:00  schellniesel
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Ja! fällt unter Gewährleistung!

  06-08-2013 23:13  seco2
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Wen Vermittungsverkauf ohne Gewährleistung schauts nicht gut aus. Bei Händlerverkauf gibts Gewährleistung lg. hans

  07-08-2013 09:51  HKK
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Wer steht denn auf der "Kaufquittung" als Verkäufer drauf, und vorallem, wird die Garantie/Gewährleistung explizit irgendwo ausgeschlossen?
In solchen Fällen gibts meistens nur eine "Funktionsgarantie" (sollte der Händler der Verkäufer sein). Und es hat ja funktioniert, allerdings halt nur einen halben ha ;-(.
Ohne aber jetzt die genaue Kaufabwicklung (Händler / Nicht-Händler / Garantieausschluß etc.) zu kennen wird das ganze aber nur eine Kaffeesudleserei. Ergo, einfach zum Händler gehen und ihn mit dem beschriebenen Umstand konfrontieren. Dann siehst du ja wie er reagiert. Wenn er dich als Kunde behalten will, wird er auch einen für beide Seiten annehmbaren Lösungsvorschlag bringen.
glg
HKK


  07-08-2013 12:08  deere84
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
ich würd sagen wenn du selber wo dagegen gefahren bist haftet der Händler sicher nicht. Aber Wie schon von den anderen gesagt, ganz einfach mal mit dem Händler reden !!

  07-08-2013 12:43  walterst
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Was hat denn der Händler gesagt, als Du ihn zum sofortigen Lokalaugenschein zitiert hast?

  07-08-2013 13:13  kraftwerk81
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
L.. m.. a.. A...!

  07-08-2013 13:51  schellniesel
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Ein Händler kann so oft und auch so groß auf den Kaufvertrag/Rechnung draufschreiben das er keine Gewährleistung übernimmt nur das hilft dem Händler nicht weil nicht von der gesetzlich verankerten Gewährleistung zurücktreten kann! Is das wie bereits erwähnt ein Vermittlungsverkauf sieht es allerdings anders aus aber selbst da müsste vom privaten Verkäufer ein Gewährleistung Ausschluss schriftlich angeführt worden sein!

  07-08-2013 20:58  sisu
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Hallo!
Ich habe zur Zeit auch so ein Problem, habe ein Auto gekauft das bei einem Hndler stand. Der Kaufvertrag ist ein neutraler Vordruck wo weder die Gewährleistung noch die Garantie ausgeschlossen worden ist.
Als Verkäufer ssteht oben am KV der Vorbesitzer und unten am KV hat der Händler seinen Stempel mit Unterschrift gegeben.
Auf der Heimfahrt Auto kaputt gegangen Reperaturkosten 8000€, Kaufpreis waren 8500€. Mußte das Auto abschleppen lassen und konnte es 4 Wochen nicht reparieren lassen, da ich dem Verkäufer eine Frist geben mußte zur Nachbesserung. Das einzige was angeboten wurde war ein Preisnachlass von 1000€ dafür müßte ich aber auf jede weitere Forderung verzichten da ihm dem Verkäufer und auch dem Händler die Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufes bekannt waren das wurde aber von mir und meinem Rechtsanwalt abgelehnt.
Ich habe dann die Reperatur selbst bezahlt und die Schadenssumme eingeklagt nach einer Verhandlung wurde meine Klage beim BG abgewiesen und ich dazu verurteilt auch noch 10.000 € an RA und Gerichtskosten zu bezahlen.
Aus der Sicht des Richters war klar das der Verkäufer mir bei Übergabe die Mängel verschwiegen hatte, da er sonst das Auto nicht verkaufen könne.
Zu erwähnen sei noch der SV der die ganzen Mängle bestätigte und einen maximalen Kaufpreis von 1000€ feststellte, diese Tatsachen wurden aber vom Gericht nicht berücksichtigt obwohl der SV vom Gericht beauftragt wurde.
Jetzt habe ich Berufung eingelegt und es geht in die nächste Instanz dank Rechtschutzversicherung.


  07-08-2013 22:11  rotfeder
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Hallo!
Vermengt bitte nicht Gewährleistung und Garantie. Bei Unternehmern, und das sind auch Landwirte kann die Garantie sehrwohl ausgeschlossen werden, bei Konsumenten gilt ein Gewährleistungsausschluß nix.
Man müßte dem Händler beweißen können, das der Defekt schon beim Kauf bestanden hat und das er davon Kenntnis hatte.Ansonsten tifft den Käufer halt das Risiko des Gebrauchten, den das Mähwerk kann nach 1ha, nach 100 ha, nach 1000ha oder nach 10.000ha kaputtgehen, das weiß niemand. Besser ist man da bei einem neuen Mäher dran. Übrigens, Gewährleistung nützt in diesem Fall überhaupt nichts, es würde nur ein Garantieanspruch gegenüber dem Händler nützen.

  08-08-2013 04:04  sisu
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Hallo Rotfeder!
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube da bist Du im Irrtum. Eine Garantie gilt gegenüber dem Hersteller und Gewährleitung gegenüber dem Verkäufer/Händler.

  09-08-2013 21:35  rotfeder
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Hallo!
Ich versuche zu erklären; mit Händler und Hersteller hat es nichts zu tun. Denn der Händler wird dei Ansprüche immer an den Hersteller richten, er kann ja nichts für ein fehlerhaftes Produkt.
Garantie wäre das Richtige, das auch nützt, denn wenn innerhalb der Garantiezeit eine Störung auftritt muß sie der Händler( oder wer auch immer diese Garantie garantiert ), beheben oder Ablehnungsgründe wie Bedienungsfehler
oder fehlende Wartung geltend machen. Heute wird fast nur mehr Gewährleistung eingeräumt und es wird aber in der Umgangssprache Garantie gesagt. Gewährleistung ist in fast allen Fällen völlig nutzlos denn:
Bei der Gewährleistung ist der Vertragspartner nur dazu verpflichtent, das das Gerät zum Zeitpunkt der übergabe an den Kunden nicht fehlerhaft ist. Die Frist von sagen wir einem Jahr gilt nur zum Nachweis des Mangels der Neumaschine. Zur verdeutlichung ein Beispiel: Wenn an einer Maschine innerhalb der Frist eine Welle abbricht, so wird das bei der Garantie vom Hersteller zu richten sein, bei der Gewährleistung nur dann, wenn es dem Kunden gelingt, nachzuweisen das die Welle schon bei der Auslieferung eingerissen oder gebrochen war.

  09-08-2013 22:36  Haa-Pee
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
eine alte bauernregel besagt.....

kaufe nie ein gebrauchtes neuwertig aussehendes mähwerk und schon gar kein frontmäher......

mähwerk sollte wenn nicht gerade eine betriebsauflösung stattfindet nur neu gekauft werden!

  10-08-2013 22:28  schellniesel
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
@rotfeder

Oje! a bisserl viel Halbwissen in deinem Beitrag!

In Österreich gilt die gesetzliche Gewährleistung wie auch sonnst überall in der EU! Und deren Frist läuft nach zwei Jahren aus!
Tritt ein schaden innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum auf ist der Verkäufer in der Beweispflicht!!! NICHT DER KÄUFER! Also in dem Fall ist die Sache relativ Klar!!

Garantie ist nur eine freiwillige Leistung die meist der Hersteller gibt kann aber auch ein Händler geben! Die Garantie kann aber auch nur dann rechtlich geltend gemacht werden wenn diese beim kauf Vertraglich vereinbart wurde. Inkl aller Klauseln wie z.B. Ausgenommen Verschleißteile, Wartung nach Herstellervorschrift,.....

mfg Andreas


  11-08-2013 14:09  rotfeder
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Hallo!
Meine Rede, ziemlich viel halbwissen unterwegs. Das Problem, das nicht gesehen wird bei der Gewährleistung ist: Der Hersteller oder in Umlaufbringer haftet nur, das das Produkt ordnungsgemäß erzeugt und betriebssicher ist. Alles was nachher passiert ist nicht mehr sein Problem. Z.B. Rückrufaktionen bei pKW sind Gewährleistung sind aber bei LM äußerst selten. Also in der Praxis nützt die gesetzliche Gewährleistung nichts, denn wenn man weiß, das ein Gerät kaputt ist oder nicht betriebssicher, so würde man es nicht kaufen, und wenn es nach dem Kauf defekt wird, so entsteht kein Gewährleistunsanspruch. Einzig die Garantie schützt etwas, doch das ist eine private Vereinbarung, die immer mehr in Vergessenheit geräd, auch durch Betreiben der Händler, die den Kunden suggerieren, Gewährleistung ist eh soviel wie Garantie.

  11-08-2013 14:35  rotfeder
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Hallo!
Übrigens, das mit den 6 monaten Beweispflicht habe ich auch schon gehört, ist aber nur ein Gerücht, das sich in der bäuerlichen Bevölkerung hält und mit Realität nichts zu tun hat. Ich versuche noch einmal eine Erklärung an einem Beispiel, dann gebe ich auf.: Also auch Bauern sind zur Gewährleistung ihrer verkauften Produkte gesetzlich verpflichtet. Wenn einer Getreide verkauft, so muß er gewährleisten, das das Getreidez.B. ungiftig ist und auch sonst den Erwartungen entspricht. Da ist es unerheblich, ob die Vergiftung in 2 Monaten oder in einem Jahr eintritt. Also wie gesagt, Gewährleistung sichert nur den Kunden ab, das das Produkt den zugesicherten und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften zum Zeitpunkt des Kaufes entspricht. Alles weitere ist eine Streitfrage vor Gericht , wo halt oft so entschieden wird, wenn bei einem neuen Auto in den ersten 3 Monaten ein Motorschaden auftritt, das man sagt das ist nicht normal, das geht zu lasten des Herstellers. Müßte aber nicht so sein, wenn der Hersteller keinen groben Fehler gemacht hat.

  11-08-2013 19:42  schellniesel
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
@rotfeder

Schwierig mit dir!

Nochmal! das mit den 6 Monaten ist kein Gerücht! das ist ein gültiges gesetzt!
Gib gesetzliche Gewährleistung einfach mal bei google ein!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Gewährleistung ist keine Garantie! Das hast du verstanden und darauf pochst du hab ich auch nie behauptet!

Gewährleistung: gewährleistet das das Verkaufte Produkt zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung ist. Bricht innerhalb von einem Halben Jahr etwas muss der Verkäufer es beweisen das es beim Kauf dern Mängel (auch versteckte Mängel) noch nicht vorhanden war! meist eien streiterei und Rechtsschutz empfohlen!

im konkreten fall mit dem Mähwerk ohne genauen Umstände zu kennen gehe ich ma davon aus das bei dem mähwerk schon beim kauf was nicht gestimmt aht weil sonnst geht da snicht nach eienm halben ha derartig ein!

Garantie "deckt" auch schäden die inerhalb eines gewissen Zeitraums (Garnteizeit) enstehen dafür sichert sich der Hersteller (Händler) aber dahingehen ab indem er eine gewisse Behandlung seines Produkts einfordert!

in der Lw wird da meist (noch) nicht so genau kontrolliert bei einem Pkw brauchst ohne Servicenachweise net a mol im entferntesten auf a Garantie pochen!

Und zu deinen Rückrufen wo hast das den her?
Rückrufe haben nicht wirklich was mit Gewährleistung zu tun!! Das ist Sache des Herstellers ob er für bekanntes Problem eine Rückrufaktion veranlässt .... außer es ist ein Sicherheitsrelevanter Bauteil betroffen!!

Dann is er verpflichtet!







  12-08-2013 01:01  AnimalFarmHipples
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Ich hab grad absolut keine Lust, eine Rechtsvorlesung zu halten; die aber in Anbetracht des eher dürftigen Ausgangssachverhalts und diverser hier vorgebrachter Gefühlsjurisprudenzen unumgänglich wäre, um Klarheit zu schaffen.
Aber wo Ihr ja eh schon beim Googeln seid: Vielleicht hilft dem Threadopener ja nicht nur die gesetzliche Gewährleistung oder die vertragliche Garantie, sondern die sogenannte Laesio enormis ?
Alles natürlich abhängig von der Vertragslage und davon, ob ein Unternehmer- oder ein Konsumentengeschäft vorliegt bzw. auch ein Vermittlungsverkauf.
Es gibt im juristischen Repertoire auch noch eine Reihe weiterer guter Handwerkszeuge wie zB die ergänzende Vertragsauslegung, die gröbliche Benachteiligung, die Sittenwidrigkeit, die Irrtumsanfechtung, die Unklarheitenregel ...
Das sprengt aber alles in allem den Rahmen einer Internetdiskussion, eine anwaltliche Erstberatung ist hier wirklich gut angelegtes Geld.

  12-08-2013 07:46  soamist2
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
@hipples

nicht von ungefähr kommt es dass rechtsverdreher so beliebt sind wie geplatzte magengeschwüre. deine antwort ist ein leuchtendes beispiel dafür.

  12-08-2013 08:58  AnimalFarmHipples
gebrauchtes Mähwerk nach 0,5ha defekt.... haftet Händler?
Ich hab Dich auch lieb.



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