Buchführung in der Landwirtschaft

Antworten: 11
  14-12-2009 16:17  Josef0607
Buchführung in der Landwirtschaft
Hallo.Ich möchte nächstes Jahr einen Neuen Stall bauen und da haben mir einige geraten Buchführung zu machen.Wie ist Eure Meinung dazu und wie muss ich vorgehen bei der Meldung ans Finatzamt?

  14-12-2009 16:34  schellniesel
Buchführung in der Landwirtschaft
du kannst optieren das heißt das du dich verpflichtest fünf jahre lang doppelte Buchführung zu machen und dabei auch die Ust ans finazamt zurückführen musst. Dafür kannst du dir die Vorsteuer wieder holen.
Mfg schellniesel

  14-12-2009 16:47  MUKUbauer
Buchführung in der Landwirtschaft
Blödsinn für eine Umsatzsteueroption brauchst keine Doppelte Buchführung vorlegen

Informiere dich beim Steuerberater, oder den Kostenlosen Stellen wie Kammer und Finanzamt - das Finanzamt ist Auskunftspflichtig die Erklären dir alles sehr genau!

mfg

  14-12-2009 17:02  Stonle
Buchführung in der Landwirtschaft
Hallo Josef
Kann dir nur zu diesem Schritt raten. Habe es auch gemacht und bin heuer hoch positiv wieder ausgestiegen. Am besten informierst du dich auf der BBK beim zuständigen Betriebswirtschaftler. Der wird dir alles genau eklären und auch durchkalkulieren.
Viel Glück bei deinen Vorhaben!

MfG Stonle


  15-12-2009 12:02  haatech
Buchführung in der Landwirtschaft
nur zu raten laut finanzamt ,wenn du die nächsten 10 jahre keinen betriebsführewechsel vor hast am betrieb(zb übergeben).bedenke wenn du stall gebaut hast,dasdu nach dem stallbau noch 4 jahre hast,wo du dann die steuer von den einahmen abgibst wennst nichts anderes auch noch baust oder kaufst...........LK Dr.Penninger 050/6902-1283( frau Pichler is auch mindestens so gut)

  15-12-2009 21:36  schellniesel
Buchführung in der Landwirtschaft
Ok da hab ich mich leicht vertan man braucht nur eine Eingaben Ausgaben rechnung stimmt.
Zur Umsatzgrenze von 400000€ muss man sagen das man die Zwei Jahre Hintereinander übersteigen muss bevor man Buchhaltungspflichtig wird.
Also ein Jahr Umsatz über 400000€ danach wieder unter 400000€ keine Buchhaltung!
Mfg schellniesel

  02-01-2010 20:45  Kriechbaum
Buchführung in der Landwirtschaft
Die Buchfuhrung ist meiner meinung nach das beste denn su siehst dann ende de jahres was du Ausgaben und Einahmen gemacht hast und welch ein Gewinn du erziehlt hast !
Und du kannst das auch noch schauen wo man eventuell noch einsparen konnte um noch mehr gewinn zu erziehlen haben

Und wennst du dir jetzt einen neuen stall um ungefähr 300000euro baust bekommst du wenn du die für 5 jahre buchführung verpflichtest bekommst du 20 %von finazamt zurück du und förderung bekommst auch noch und wennst bio betrieb auch noch bist bekommst du insgesamt 150000 Euro zurück !

Und wennst du dir jetzt ein neues gerät anschafst bekomst du auch die 20 Mwst vom finanzamt zurück !
Mein Vater macht auch schonn 12 jahre aber freiwillig halt !

  02-01-2010 20:57  walterst
Buchführung in der Landwirtschaft
@kriechbaum

kannst Du das bitte noch einmal ganz langsam vorrechnen. Für mich war es zu schnell.

  02-01-2010 21:14  Haa-Pee
Buchführung in der Landwirtschaft
mensch walter alter sarkast....:-)

wenn der kriechbaum mit dem finanzamt so rechnet wie er schreibt wundert es mich ned dass der da voll "abkassiert" .....

obwohl auf irreführung eines beamten sicher eine bewährungstrafe steht......;-)

  02-01-2010 21:29  Felix05
Buchführung in der Landwirtschaft
Geh walterst,

von höherer Maddemadig hab´ich auch keine Ahnung, aber sonst ist sein Beitrag doch absolut verständlich, da muß man sich nicht an schnöden Zahlen hochziehen.

Gruß, Lutz!

  03-01-2010 08:01  DJ111
Buchführung in der Landwirtschaft
@ kriechbaum: Allein von den Investkosten bekommst du mal sicher keine 150000 zurück!
Wenn du vielleicht die Umsätze aus den Futtermittel und Tiereinkäufen mitrechnest, is die summe vielleicht möglich. Allerdings zahlst du auch für jede Einnahme die Ust ans F-Amt!

Meiner Meinung nach macht Optierung nur bei sehr großen Investitionen mit niedriger Gewinnspanne Sinn.
Bei Lohnunternehmen wird das auch bei niedrigeren Umsätzen zunehmend ein Problem, weil ja nicht alles als MR-Umsatz anerkannt wird, was mancher gerne hätte.

  13-04-2010 13:49  forestgump
Buchführung in der Landwirtschaft
Ich fass das jetzt mal zusammen.

Für den Verzicht auf Steuerbefreiung (optieren) für 5 Jahre benötigt man keine doppelte Buchführung, mach aber Sinn für eine vernünftige Ertragsrechnung.
Ob dieser Verzichtsich lohnt, rechnet man am besten den Anspruch auf Vorsteuerguthaben aud der Investtition und den Käufen für alles der nächsten 5 Jahre aus. Von diesem Vorsteueranspruch zieht man die abzuführende Umsatzsteuer für Einnahmen (ggfs 10,12 oder 20%) ab. Dann weiss man, ob sich das lohnt.

z. B

Vorsteueranspruch ans F-Amt f. 5 Jahre = 30t€
abzuf Ust für Einnahmen 5 Jahre = 20t€
Enspricht 10t€ zusätzlich Einnahme aus Steuerguthaben

Natürlich macht das ein wenig mehr Arbeit, aber mit einem einfachen Programm (z. B. HaBu) bekommt man das schnell hin. Auf jeden Fall kann sich so etwas lohnen., gerade weil in allen Kosten (Diesel, Anschaffung Tracktor, Futter, Tiere usw.) immer Vorsteuern ausgewiesen werden. Natürlich müssen Entnahmen wie Privatnutzung PKW, Lebensmittel Eigenverbrauch usw ebenfalls umsatzversteuert werden.



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