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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
@test002
Du willst eine vernünftige Antwort: die wäre: Lass den Hofübernehmer auch leben und versuche, Dein Geld mit Arbeit zu verdienen.
Nichts gegen einen kleinen Erbanteil, aber wenn die Summe den Hof gefährdet, dann ist das eindeutig zu viel. Ausgenommen wäre: Wenn der Hofübernehmer ohnehin den Hof verkaufen will oder zu Bauland macht. Da sollten die weichenden Kinder schon auch ordentlich zulangen.
Außerdem ist 300.000 durch zwei nicht 100.000 sondern 150.000. Bei solchen Rechenkapazitäten wie Dir, habe ich allerdings bedenken, ob Du in der Lage bist, selber Geld zu verdienen.
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Hallo
habe selber mit dieser Frage zu tun, nur bin ich Erbe und meine Schwester versucht ihren Pflichtteil einzuklagen
Die Rechnung die machst ist bei einer Klage viel komplizierter und langwiriger und wenn es sich beim Hof um einen Erbhof (95 % der Betriebe) handelt dann wird mit dem Ertragswert gerechnet und nicht dem Vehrkehrswert.
Dann würde ich mich auch auszahlen lassen und von meiner Schwester 100 000€ fordert. und kein Betrieb in Ö könnte weiterexistieren bzw würde dann zerstückelt was ja nicht im sinne der Übergeber ist.
Fakt ist das meine Schwester ihren Pflichtteil bekommt, ca 30 000€ und da der Zug drüberfährt, egal wie hoch der Verkehrswert ist.
Das man sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht mehr in dieAugen sehen kann ist die andere Seite der Medaille---- also überlegt dir gut Familienfrieden und den Pflichtteil oder 3 Jahre Streit mit Sachverständigen Gutachten und immensen Kosten in 5 Stelliger Höhe und trotzdem kein besseres Ergebnis
Geld ist nicht alles!!!!
Grüße aus OÖ
Wolf
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Übernimm doch den Hof und zahle deinen Geschwistern den Betrag aus den du hier forderst. Es ist schon interessant das Geschwister die am Bauerhof aufgewachsen sind, hier groß abcashen wollen, und keinen Bezug mehr zum Betrieb haben.
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
wow - ruhig werden....
des mit den förderungen und steuern müsste dir als bauernkind eigentlich klar sein:
keine förderungen/steuererleichterungen = noch teurere milch/fleisch weil dann viele aufhören, die flächen anders nutzen und dann weniger milch angeboten werden kann
und noch was zum erben:
seids ihr schon zerstritten oder habts noch guten kontakt
meine mutter hat sich nämlich mit ihren geschwistern auch wegen so was ähnlichem (aber keine landwirtschaft) zerstritten - und glaub mir - so was ist gar nicht schön
wenn ihr noch gut miteinander reden könnt, dann schau ob du dich irgendwie mit den geschwistern auf etwas VERNÜNFTIGES einigen kannst - es muss nicht immer auf den cent genau der pfilchtteil sein
ich versteh dass du was vom erbe willst, aber eines musst du schon auch verstehen: der der die landwirtschaft weiterführt sollte davon leben können (oder zumindest den familienbetrieb weiterführen können) - während du vollzeit arbeiten gehen kannst
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Hallo, würde mir was schreiben lassen- Wenn der Hof oder Teile davon in den nächsten 10 oder .... Jahren verkauft wird., wird aufgeteilt ansonsten eher mäßigen . mfg
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@ test 1
So wie man in den Wald hineinschreit so kommt es zurück!! Wenn du dich dem Erben gegenüber genau so verhältst, wie deine Aussagen gegenüber uns Bauern, dann wird es mich nicht wundern wenn er für dich auch nichts übrig hat. Du hast uns noch nicht gesagt warum du den Betrieb nicht übernommen hast wo doch dein Bruder oder Schwester ihn nur verkaufen will.
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Hallo test1,
In deinem Fall kommt es tatsächlich drauf an, was der Übernehmer damit macht. Wird der Betrieb weitergeführt und bleibt komplett als landwirtschaftlicher Betrieb erhalten, dann wird sich dein Anteil am Ertragswert bemessen und nicht allzuhoch ausfallen. Der Sinn dahinter: der Betrieb soll lebensfähig erhalten werden. Bei dir dürfte das nicht der Fall sein, damit schauts etwas anders aus.
Sind vor der Übergabe schon mehrere Grundstücke in Bauland umgewidmet worden und stehen zum Verkauf und ist auch absehbar, dass der Übernehmer später alles verkaufen will, dann würde ich folgendes vorschlagen: Du bestehst vertraglich darauf, dass du bei Verkauf vom Baugrund beteiligt wirst, ebenso, wenn der landwirtschaftliche Betrieb innerhalb von beispielsweise 10 Jahren aufgelassen und verkauft wird; ansonsten gibt es keine Zustimmung. Meines Erachtens die fairste Lösung.
Eine Frage, die auch noch zu klären wäre: welche Leistungen übernimmt der Übernehmer in Bezug auf die Übergeber - Wohnung, Pflege, andere Ausnahmleistungen? Das kann ganz schön viel wert sein, wenn du dich nicht drum kümmern musst; z.B. kannst du in einem Vertrag durchaus hineinnehmen, dass die Zuständigkeit für die Pflege beim Übernehmer liegt.
Bei den Ferienhäusern würd ich nix tun, die sollen ja auch erhalten werden (und das kostet nicht wenig); nur dann, wenn sie verkauft werden, würd ich ebenso einen Anteil einfordern.
Das Klagen würd ich als letzten Ausweg sehen, das kostet Euch alle miteinander eine Menge Geld und Nerven...
Ein Wort noch zu deinem generellen Hinhauen auf die Bauern: Bitte mach das erst dann, wenn du selbst einige Jahre einen lw. Betrieb mit allen Vor- und Nachteilen geführt hast, ok.?
Servus, Franz
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@fetzerl Wie du hier diese Lage dargestellt hast so ist sie lösbar.
@test1. Also an dich würde ich appelieren, unter welchen Voraussetzungen würdest du diesen Hof übernehmen. Du kannst nicht mehr verlangen als du selber geben würdest.
Ps.: Und wirf uns in diesem Forum nicht Fördergeld vor, die die Landwirtschaft aus heutiger sicht dringendst braucht(siehe momentan Schweinebereich ).Die Landwirtschaft in Österreich hätte sich ohne diese Gelder noch radikaler verändert. Und zur Sozialversicherung, auch wir leisten unsere Beiträge!
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@tiroler007
Also irgendwas müsst ihr Zillertaler anders machen, dass die restlichen Tiroler alle so einen Hass auf Euch haben.
Ich hatte vor ca. 10 Jahren ein interessantes Erlebnis. Da hat mir ein Bauer aus dem Bezirk Kufstein gesagt, 'aber das weißt schon, die Zillertaler, das sind andere Leut'. Und das hat er mit einer derartigen Überzeugung gesagt, dass ich sprachlos war.
@test
Hättest Du gleich gesagt, dass der Hof vom Erben zerlegt und verkauft wird, würden die Antworten wirklich anders aussehen. Allerdings gibt mir schon zu Bedenken, dass Du eine Rechtsschutzversichung hast, die Dir beim Schaden beim Erben helfen soll. Ich denke, dass jemand, der aus normalen Familienverhältnissen kommt, so etwas normalerweise nicht hat.
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@test1
(ich muss schon wieder HEFTIGST!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! kritik schöpfen
bei einem bruttogehalt von ca 2000 euro zahle ich ca 700 euro an sv, und die firma
noch mal 700, also gesamt ca 1400 euro an steuern und krankenversicherung (damit werden auch ama förderungen bezahlt)
und was zahlt ein landwirt? ca 100 euro im monat! also in diesem punkt würde ich mal ganz schnell stell sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
100€ ihm Monat zahlt ein Landwirt ich dachte du bist von einem Bauernhof das kann ich mir nicht vorstellen.(bei mir sind es aber über 10000€ jährlich)
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Wow, hier ist was los...
Wenn Bauland vorhanden ist, dann steh ich auf der Seite von Test1 - es kann nicht sein, daß einer die ganzen Werte bekommt und der andere eine Minimalabfindung. Zumindest vom Bauland sollte ein Drittel für ihm drin sein.
Meine Schwester hat auch ein Baugrundstück bekommen plus Barabfindung, meine andere Schwester ein Haus mit ein bissl Grund - und sie haben auf weiteres Verzichtet (was jetzt rein objektiv für mich ein gutes Geschäft war, aber ich hab bisher noch keinen Verkauf von Bauland im Sinn) dafür hab ich meine Eltern inkl eventuell irgendwann anfallender Pflegekosten. (darauf solltest du, wenn du als weichender Erbe abgefunden wirst auf jeden Fall achten, denn wird das nicht in den Vertrag genommen kann bei Heimpflege das Heim auch auf dich zurückkommen)
Wie es in Österreich ist weiß ich nicht, aber in Bayern zahl ich als Landwirt momentan auch 500 Euro Sozialversicherung für eine einzelne Person....
und im Endeffekt @ Test1 spielt es ja keine Rolle, was dein Bruder nicht reinhaben will, es zählt, was dein Vater (oder Mutter) reinschreiben will - und eine Verkaufsklausel kann er schlecht ablehnen....
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Hallo test1,
Deine Frage war, ob du bei ableben Deines Vaters Deinen Anteil einklagen kannst:
Die Antwort darauf ist ein klares ja.
Wir leben nämlich in einem Rechtsstatt wo jeder einklagen kann, was er glaubt dass ihm zusteht. Dann kommt es zu einem Verfahren wo nach der konkreten Situation beurteilt wird was dir zusteht.
Die Frage von Dir kann Dir hier im Forum sowieso keiner beantworten, da dazu die Angaben viel zu ungenau sind.
Am besten du gehst zum Rechtsschutzanwalt, der wird dir sicher Auskunft geben.
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
also wenn eh verkauft werden soll ist es eine andere geschichte
mein tipp nur: bitte sei vernünftig und rede ruhig mit deinen leuten - es gibt fast nix schlimmeres als streit über geld in der familie - also reiß dich zusammen
aber da gibts noch 2 dinge die mich stören:
1) "bei kiki kostet zb eine eckbank auch die hälft als 1995 und die kriegen auch nix von der ama"
- wie kannst du erstens möbel mit lebensmitteln vergleichen
- holzpreis kann auch schwanken, aber die betriebskosten bleiben bei einem großen möbelhaus das IRGENDWO auf der welt BILLIGST produzieren kann meistens gleich oder fallen sogar
2) deine sozialversicherungs-theorien:
du bist eine privatperson - ein bauer ist ein betrieb - und jeder betrieb hat steuerliche vorteile
jeder betrieb muss JETZT geld haben zum investieren
außerdem ist das mit der sozialversicherung genau so wie mit den ama-förderungen - je mehr geld man abgeben muss bei gleich bleibenden milch/fleischpreisen, desdo teurer wirds
also in gewisser weise ist der niedrige versicherungsbetrag sozial gerecht weil dadurch die lebensmittelpreise stabilisiert werden
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@test1
du musst ja schon 100ha haben mit 200 kühen?
Wen ich 100 ha hätte dann wäre das mit 10000€ ok sind es aber nicht .
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Da sieht man wieder wie viel Ahnung du hast seit wann wird der Viehbestand zur Berechnung herangezogen. Es kommt auf den Einheitswert drauf an.
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nein habe keine 50 ha sondern weniger
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Hallo test1,
informiere dich am besten vorher bevor du solchen Schwachsinn schreibst!
Ich zahle mit meinen 25 ha Acker (von dem ich natürlich nicht leben kann da viehlos) 7200 € im Jahr an SV und Pension. Gehe nebenbei 40 Std. arbeiten und zahl da nochmals ein bißchen was. Glaube nicht das ich zuwenig für die Krankenkassa beitrage!
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Basis Pflichtanteil: Landwirtschaftliche Flächen incl. landw. Nebenwerb wie z.B. Urlaub am Bauernhof-Appartements: Hier ist die Ertragswertberechnung heranzuziehen und bei Flächen die bereits als Bauland oder Gewerbegebiet gewidmet sind ist die Basis der Verkehrswert. Zukünftige Umwidmungen werden nicht berücksichtigt.
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auch bereits gewidmetes Bauland wird nicht unbedingt zum Verkehrswert herangezogen!!!!
Da kommt es darauf an ob der Erblasser oder Übergeber einen Verkauf vor hatte! (d.h. er hat die Umwidmung vorangetrieben, parzelliert,....).
lg
Karli
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Hallo
Möchte dir raten ein Erbteil von 20000 bis 30000 Euro zu verlangen.
Notarisch festhalten , falls dein Bruder jemals einen Bauplatz ,Wiesen oder Wald
verkaufen sollte, das Geld davon auf alle drei zu gleichen teilen aufteilen.
Kenne so einen fall persöhnlich. Die weichenden Erben bekommen alle 3 bis 4 Jahren
Geld vom Grundverkauf (nicht wenig)
Schöne Grüße aus der Steiermark
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wenn du den verkaufserlös nicht reinvestierst zahlst du den einkommenssteuerhöchstsatz bei einem verkaufserlös von 500 000 Euro....
@test1: vielleicht solltest du mal ein wenig zu mehr Sachlichkeit beitragen und dich auf das Thema Pflichtanteil fokusieren und nicht über die Gerechtigkeit der Sozialversicherung auszulassen.
und wenn du privat auch so aufgebracht (ja fast cholerisch) bist, dann führt wohl kein weg am Gericht vorbei....
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und zur sozialversicherung:
ich hab mit 26 ha und ein paar schweinen 500 euro pro monat alterkasse und krankenkasse, plus einmal im jahr 1500 euro berufsgenossenschaft zu zahlen - macht insgesamt 7500 euro .....
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solltest aber aufpassen ob du nicht schon was bekommen hast baugrund wohnnung auto schulbildung ect. da kann schon einiges zusammen kommen wenn dein bruder das beweisen kann dann wirst du nichts bekommen habe das bei meinen eltern vor ein paar jahren mitbekommen mein onkel hat nichts bekommen im gegenteil hat ihm eine schöne stange geld gekostet hatte auch so eine versicherung
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@tiroler007
Schlechten Ruf habe ich nicht gemeint. Ich habe den Eindruck, die Zillertaler sind besonders fleißige Leute. Und so was kommt nicht überall gut an.
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Stimmt. Brauchen nicht, aber tun tun es trotzdem manche.
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Hast überhaupt eine Arbeit????? Solch idioten wie dich müssen wahrscheinlich e die anderen unterstützen, dass du nicht unter die räder kommst!!!!
Nur weil du zu blöd bist um den hof zu übernehmen, brauchst nicht die anderen beleidigen!
Und wenn du a bissl intelligent bist, findest sicher ne Lösung unter Geschistern!
Und brigens ICH WERDE LANDWIRT UND BIN STOLZ drauf!
Landwirte an die Macht
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@tiroler007
Bei uns gibt/gab es da auch kein Problem. Ich glaube, das hängt auch oft mit der Erziehung zusammen. Ich halte eine gute Ausbildung für sehr wichtig. Schon meine Eltern haben Wert darauf gelegt, dass auch meine Geschwister eine gute Ausbildung bekommen. Und daher hat jetzt jeder seinen Job, und keinen Grund, jemandem neidig zu sein. Wer etwas gut kann, kann damit fast immer genug Geld verdienen zum Leben.
Leider gibt es auch andere. Mir tun manche Kinder wirklich leid. Ein guter Bekannter von mir, 1 Kind, ist der Meinung, mehr Kinder wären schlimm, weil was sollen die den dann alle erben, da bleibt für den Einzelnen ja kaum was. Die Ausbildung des jetzt 20-jährigen war auch nicht so wichtig, weil er bekommt ja eh mal alles. Ein anderer Bekannter: Keine Leistung im Stall, aber ständig unterwegs, um etwas billiger zu bekommen. Momentan ist er gerade unterwegs, um billigeren Stromanschluss für seine Heubelüftung zu bekommen, weil er von einem Nachbarn gehört hat, dass es da Möglichkeiten geben könnte. Dem ist eh nicht zu helfen, aber die Kinder, die das mit ansehen, wie sollen die was lernen, was wirklich wichtig ist. Wenn sie vom Vater ständig sehen, dass er glaubt, nicht mit der Produktion würde das Geld verdient, sondern mit ständig herumrennen und überall anklopfen.
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@ michaelooe:
und wie siehts mit Schulbildung aus? Deine Rechtschreibung ist eine Beleidigung an alle Landwirte....
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@teufelaberauch
Meinst Du, dass er verstanden hat, was Du ihn fragen willst? Stichwort: sinnerfassendes Lesen.
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***10 jahre verkaufsverbot duldet der hoferber nicht (heisst also er will verscherbeln) user berghof***
@test1
Du weißt ja nicht mal ob dein Bruder verkauft, das ist reine Spekulation von dir weil eben der Hoferbe nicht ein 10 jähriges Verkaufsverbot unterschreiben will! Ich würde sowas auch nicht machen, den wer weiß schon was die nächsten 10 Jahre auf uns Bauern zukommt.
Und ich bin auch froh das meine Geschwister keine geldgierigen Aasgeier sind, Gott sei dank! Und ich bin ein kleiner (Schweine)Bauer und zahle monatlich rund 750,- Euro SVA-Beiträge!
MfG Sturmi
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.....wenn ihr Vater das vor ihrer Zeugung gewusst hätte, er hätte sich kas........ lassen :-/
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Uiihhh, da gehts aber zur Sache!! Aber was mir auffällt, ist, wie schnell sich da manche provozieren und zu "verbalen Grobheiten" hinreissen lassen. Und dabei geht es ja nicht einmal um etwas "Heiliges" wie bei den entbehrlichen Sagern von der Frau M...
Ich finde, das so ein sehr privates Anliegen nicht unbedingt in ein öffentliches Forum passt - Schade ist halt nur, das der Fragesteller test1 oder so sich nicht vernünftig mit seiner Familie zusammensetzt und ein konstruktives Gespräch sucht.
Mir scheint, da wäre schon im Vorfeld die Ursache der Uneinigkeiten zu suchen und es ist eben auch aus diesen Grund schwer, hier Stellung zu beziehen oder Ratschläge zu erteilen.
Wünsche aber den engeren Beteiligten eine akzeptable Lösung - denn das Leben ist zu kurz, um sich mit Erbstreitigkeiten jahrelang herumärgern zu müssen. M.f.G. mandy
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Die Gier is a Hund........und Verwandte kann man sich nicht aussuchen......
Mfg, helmar
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@tiroler: des is ja des Gfrett, die Verwandtschaft kriagst, die Freund kannst dir aussuchen....
und um test 1 is es um jeden anschlag den ma tippt in Wirklichkeit schad, denk i ma halt.....
Mfg, helmar
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Mich wundert, warum so viele auf so etwas antworten.
Nach den Beiträgen von Test zu schließen (die ich nicht mehr alle gelesen habe) muss dieser Mensch ein Alkoholiker mit Verfolgungswahn sein, sonst würde er nicht so viel Blödsinn über Bauern schreiben, bzw. hätten ihn seine Eltern beim Erben nicht so schlecht bedacht.
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@ Halodri
Ganz genau. Die beste Antwort an solch schräge Vögel .
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@test1: mach der Antwort kann man wirklich vergessen mit dir zu reden, sorry, du hast keinerlei Anstand und Diskussionskultur.
Du willst nur hören was dir passt und wenn nicht, dann wirst extrem aggressiv - geh mal zum psychologen....
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willst du etwas erben
muß zuerst einer sterben.
ist noch nicht übergeben und kein testament vorhanden, kann man sicher seinen erbteil "erstreiten". dann geht halt die wirtschaft drauf. wenn schon übergeben wurde, schauts anders aus. im übergabsvertrag wird ein übernahmepreis festgelegt, welcher in der regel von vater und sohn nieder angesetzt werden. im todesfall setzt sich dann das erbe aus übernahmspreis und vermögen des erblassers zusammen. dieses erbe wird dann auf ALLE erbberechtigten aufgeteilt.
bei grundverkäufen ist es empfehlenswert wenn man im übergabsvertrag niederschreibt, das bei verkäufen innerhalb von zb. 15 jahren nach der übernahme ALLE kinder zu gleichen teilen beteiligt werden MÜSSEN.
besser man regelt das ganze zu lebzeiten, davon können alle profitieren.
nun zu den förderungen:
ausgleichszahlungen :10.048€
sozialversicherung: 9.200€
gezahlte mwst 2007: 20.250€
also bei mir braucht sich kein arbeiter/angestellter sorgen machen, dass ich sein hart verdientes geld bekomme.
hde tristan
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Für die Tiroler und alle anderen: Meine SVB-Zahlungen pro Monat.
Frau, Mann, Sohn, an der Einheitswertgrenze ---------------------2200.--€ (zweitausendzweihundert)
mfg asterix
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zwecks SV: Ich habe ca. 50 ha in Bewirtschaftung - ca 4 ha Wald, die Hälfte gepachtet und 14 Kühe, Rest Acker und meine frau zahlt dafür ca 11500 nur Sozialversicherung
sonst meine Meinung dazu: wenn der Hof verkauft wirt - teilen, sonst gesetzl. Weg einhalten ("Erbhof - Ertragswert)
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Hallo !
komisch wo ist der "test" user hin gekommen im Testfeld ?
aber egal was hier diskutiert wird bzw. auch sich wieder gegenseitig "beflegelt", ahbt ihr euch eigentlioch schon mal überlegt wenn es immer nur die "strenge" Erbfolge gibt wo alle Brüder/Schwestern aufs "meiste" verzichten sollen das ein Hof zusammenbleibt das in 2-3 Generationen noch hin führt ? kein großer Bertrieb würde jemals irgend wie wieder geteilt werden bzw. würde alles weider weiter größer und größer bis es nur mehr ein paar wenige gibt.. ist das gut so ?
mIr wurde auch geraten den Hof mit 35 ha eigengrund sofort zu verkaufen, aj wenn ich die zinsen bei guter anlage die letzten 12 jahre rechne, na da hät man sich mit wenig arbeit ganz schön was leisten können... aber was das wieder wenn man seine Lebensgrundlage verkauft... andererseits abbeissen kann man auch nicht.. daher mit maß udn ziel auch beim Erben lieber test, geb dir aber recht mit 5000 Euro abspeisen lassen klingt uahc nach sehr wenig... aber hier war schon ma der sager, was würdest du als bruder dir selber auszahlen ?
lg biolix
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tiroler wo er recht hat hat er aber recht....
haben die eltern dich nciht schon "raus gezahlt"... ?
g biolix
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@ test 099
Wenn die Ausgleichszahlungen offengelegt sind kannst du dich genau informieren wieviel ein Bauer mit 10 oder 120 ha bekommt und welche Leistungen er dafür erfüllen muß, bevor du einfach irgendwelche Zahlen in den Raum stellst denen jegliche Grundlage fehlt. Wir Bauern sagen ja auch nicht die Arbeiter und Angestellten arbeiten 12 Monate, Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden ihnen einfach geschenkt! Was für Arbeiter und Angestellte Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind für uns Bauern die Ausgleichszahlungen!
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@Halodri.Also, das du unsere Ldw Ausgleichszahlungen mit dem Urlaubs-und Weihnachtsgeld eines Arbeiters gleichstellst ist totaler Unfug und zwar deshalb, weil Arbeiter schon vor dem Eu-Beitritt dieses Geld zugestanden ist und diese Berufsgruppen keinen Cent durch den Beitritt eingebüßt haben sondern eher das Gegenteil der Fall ist.
Ich habe auf meinen ldw. Ackerbaubetrieb durch den EU-Beitritt und die Absenkung der Agrarpreise auf Weltmarktniveau in etwa 160.000 ÖS eingebüßt (ohne tierische Veredelung) und diese Einbußen wurden gerade mal annähernd a u s g e g l i c h e n (es ist daher meiner Meinung nach völlig falsch und eigentlich eine Frechheit, das hier immer von Förderungen gesprochen wird) und den Papierkram, die oftmals zweifelhaft sinnvollen Produktionsauflagen, den eklatanten Mehraufwand und nicht zuletzt die Flut an Kontrollen hatte ich vor dem Eu-Beitritt auch bei weitem nicht.
Wer Augen im Kopf hat und damit am Land herumschaut, wird ja wohl schon erkannt haben, wie viele Vollerwerbsbauern seit dem EU-Beitritt in den Nebenerwerb gewechselt sind, das fast 95 % der Jungbäurinnen berufstätig sind und durchschnittlich täglich zwei ldw. Betriebe aufgeben - jedoch sicher nicht "wegen Reichtum geschlossen"!!! :-((
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@Test099: Was glaubst du, welche Gebiete die meisten finanziellen Einbußen durch den EU-Beitritt hinnehmen mussten, es sind ja auch die Futtergetreidepreise eklatant gefallen-was soll also dein Eintrag aussagen.
Das eure "Hörndlbauernlobby" so schwach ist und ihr euch von den Molkereien an der Nase herumführen lasst (war schon überfällig, das sich die IG-Milch gegründet hat um denen mal auf die Finger zu klopfen) ist aber wirklich nicht das Problem von uns Ackerbauern.
Und wenn ich manchmal - auch hier im Forum lese, was für ein kg Milchkontingent so geboten wird, kann es mit der "Kapitalschwäche" der Milchbauern ja wohl nicht so schlimm sein.
Im Übrigen finde ich es unkollegial, hier Berufskollegen an den Pranger stellen zu versuchen- der Aufwand für Maschinen und Betriebsmittel steht ja wohl auch in keinen Vergleich Ackerbaubetrieb-Grünlandbetrieb - beim Arbeitsaufwand ist es wahrscheinlich nicht so unterschiedlich. M.f.G. mandy
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@tiroler007: Ich bin aber für mein Gefühl nicht über die Hörndlbauern hergezogen, obwohl Test099 hier mit Ausgleichszahlen ziemlich polarisiert hat, sondern stellte die Effizienz eurer Vertretung und die "Bauernfreundlichkeit" bei der Preisfindung der meisten Molkereien in Frage.
Es ist ja wohl nicht von der Hand zu weisen, das wir Ackerbauern beim EU-beitritt mehr "Haare lassen mussten" und daher wohl auch legitim, das hier mehr aus dem "Kuchen herausgestochen wird.
Ich erinnere mich an Einträge von einen gew. atomix - kannst gern nachlesen unter "Welcher Stundensatzglaubst du als Landwirt zu verdienen" - der hat ganz und gar nicht gejammert über die Einkommenssituation in der Milchwirtschaft - möchte aber hier bei Gott keine Diskussion anzetteln sondern nur auf diesen Eintrag von Test099 antworten.
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Grias eich!
Die Gesetzeslage ist schwierig und verschiedene Richter interpretieren auch unterschiedlich. Da sie unterschiedliche Personen sind, und vom Staat auf Unabhängigkeit beschworen, urteilen sie auch im eigenen ermessen.
Also empfehle ich jedem Hof/Hauserben nach eigenem Ermessen mit seinen Geschwistern/Onkel/Tanten ein gutes Verhältnis zu halten bzw. Vertrag zu machen.
Egal ob schwierig/deppat/leiwaund etc.....
Mann sollte neutral auftreten und viel beobachten: wer mit wem etc... Schlussendlich alle EINMAL an einen Tisch holen und über weiters diskutieren!
In unserem Haushalt ist bereits die "Wahl" getroffen: meine Schwester zieht aus, mein Bruder ist Koch => Zeit lassen; unser Haus ist ein 3-Familienhaus, somit werden wir unserer Schwester beim Bauen helfen. (2 Brüder, 1 Schwester und unser Schwager ist leiwaund)
Der Baugrund gehört momentan meiner Mutter. => Oma gekauft
=> Wald für das Elternhaus: 4ha fürs Haus gekauft, meiner Mutter und mir
=> 1,5ha Wald im Besitz meiner Eltern
Somit ergibt sich die Situation, dass meine Schwester ausziehen wird und mein Bruder evtl einen Reserveplatz behalten werden wird. Das Holz aus dem hauseigenen Wald verwendet wird und dementsprechend geschlägert wird.
Evtl. empfiehlt sich schon für das neue Haus ein neuen Wald zu kaufen => Traktor mit Winde etc... vorhanden.
Einen Pflichtanteil auf lebenden gibt es nicht. Wenn möglich auf Einverständis klären, sonst auf akutelle Judikatiur halten!!!! Welche aber auch die im wesentlichen die gesetzlichen Richtlinien enthält, wie schon erläutert.
mfg
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ich hätte auch gern 80 000 euro für 15 ha....
@test099 (mittlerweile):
ich weiß zwar nicht, wie du das hinbekommst, wenn du im echten leben auch so eine Art hast, aber rede halt erstmal mit deiner Familie (und zwar ohne Beleidungen, ohne groß Aufrechnen von eventuellen Förderungen, ohne drohen mit Anwälten und Gerichten) und sag denen deutlich, daß du bei einer übergabe ausreichend abgefunden werden willst, da du sonst nichts unterschreibst.
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@tEST099. NUN REICHT ES ABER WIRKLICH MIT DEINEN BELEIDIGUNGEN UND DIFAMIERUNGEN HIER!!!
Bist einer jener "Sturschädel", mit denen man sowieso nicht vernünftig diskutueren kann und ich hoffe, du machst deine Ankündigung war und verschonst uns in Zukunft mit deinen Einträgen.
Deine Familie kann einen Leid tun - du bist meiner Meinung nach der "Alptraum" eines jeden Hofübernehmers! Hoffentlich erfährst du auch irgendwann am eigenen Leib, wie "schön " es ist, regelrecht erpresst zu werden.
Es ist eigentlich immer das Selbe, zum abrackern wollen heutzutage immer weniger eine LW, aber zum "anbringen" tätens alle nehmen-was ist aus unserer Gesellschaft blos geworden, hat der Kapitalismus schon alle verdorben?????????
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@mandy
Sein nicht so hart mit dem test099. Wahrscheinlich wurde er so erzogen, so zu handeln. Wenn es so ist, werden die Eltern auch nicht ganz unschuldig daran sein. Vielleicht sind die auch so.
Leider gibt es Menschen, die bei jeder kleinen Meinungsverschiedenheit sehr brutal vorgehen und nie auch nur einen Schritt zurück machen, um nachzudenken, was für alle das Beste wäre. Die kennen keine Rücksicht auf andere. Mit solchen Menschen ist sehr schwer auszukommen. Und wenn sie dann mal was erstritten haben, sehen sie sich bestätigt, und geben diese Erfahrung auch an die Kinder weiter. Daher meine Vermutung, die Eltern von test099 werden nicht ganz unschuldig sein.
Deshalb ist test099 eigentlich arm dran, ich habe Mitleid mit ihm. Weil er überall im Leben Probleme haben wird, vernünftige Menschen einen großen Bogen um ihn machen werden, wird er ziemlich einsam sein. An die Lebenspartner von solchen Leuten möchte ich da noch gar nicht mal denken.
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hallo Test 099
Welches z i e h l verfolgst du hier im Forum?
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hast du eigentlich auch irgendein posting hier gelesen?
ich hab dir z.b. schon geschrieben, daß du zumindest bei vorhanden bauland im recht bist - interessiert dich aber nicht, du wetterst lieber gegen die ach so hohe förderung und die ach so billigen sozialversicherung der Landwirte und ignorierst eigentlich jeden konstruktiven Beitrag, nur damit du weiterhin den armen, missverstandenen weichende Erbe spielen kannst.
im Endeffekt bekommt der landwirt keine Subvention, sondern der Verbraucher (also du), damit der möglichst billige Lebensmittel bekommt.
Und ein letztes mal noch: Dein Diskussionsstil ist unter aller Sau und du wunderst dich, daß du hier nicht der King bist?
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@test099
Ich versuche es nochmal, auch wenn Du es nicht lesen willst. Ein alter Spruch lautet: 'Leben und Leben lassen'. Eine Vereinbarung oder ein Handel ist nur dann gut, wenn beide Vorteile davon haben und damit leben können. Das gilt fast überall so. Ein guter Bekannter, der in Wien aufgewachsen ist und mit jüdischen Geschäftsleuten zu tun hatte, hat mir kürzlich erklärt, dass es bei denen auch nicht anders ist.
Aber das wird jemand, der als einfacher Egoist erzogen worden ist, nicht verstehen.
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@gourmet
Kann mir auch nur vorstellen dass es sich beim Tester um einen aggressiven Kompromissunfähigen Menschen mit massiv ausgeprägtem Bauernneid handelt.
Er hat ja noch nicht mal mit seinem Bruder darüber gesprochen und malt sich schon vorher den Gerichtsweg als wahrscheinlich aus.
Wieso gibt es Menschen die nicht Konflikt- und/oder Kompromissfähig sind?
Kann sein das hier die Wurzeln in der Kindheit zu suchen sind. Setzt sich dann in der Schulzeit und später in der Pubertät fort und findet seine Vollendung im Erwachsenenalter!
Charakteristik und Glaubensätze solcher Zeitgenossen:
"Durch aggressives Verhalten bekomme ich was ich will.
Was ich sage zählt, die Meinung anderer kümmert mich nicht.
Die anderen sollen sich gefälligst nach mir richten...usw."
Ein aggressiver Mensch verhält sich immer überheblich und arrogant, beschimpft, droht, herablassender oder befehlender Ton, sind angespannt und verkrampft.
Wird von Hass, Ärger, Angst und Feindseligkeit beherrscht, fühlt sich anderen überlegen!
Dazu eine Volksweisheit: "Wer immer Recht hat stirbt einsam!"
(Quellen: Persönlichkeitsweiterbildung, Fachbücher)
Schönen Sonntag, Sturmi
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
@sturmi
Sehr gut beschrieben. Besser könnte man es nicht ausdrücken.
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@test x
warum handelst du deinen pflichtteil nicht mit deinem vater aus? was kann dein bruder dafür, das er die landwirtschaft übernehmen muß? normalerweise regelt der übergeber die pflichtteilzahlungen mit den weichenden erben. also mach es dir mit dem übergeber und nicht mit dem übernehmer aus. oder bist zu feig dazu?
übrigends: du kannnst besser jammern und sudern als so mancher bauer.
wo gibt´s eigentlich über 1000€ ausgleichszahlung (=konsumentenförderung) je ha? bei mir sind es nur 300€
hde tristan.
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@tiroler007
So ah Kreuzfahrt mitn Tester sein Steuergeld wär jo ah ned so schlecht, oder?! ;-))))
Humorvollen und erholsamen Sonntag, Sturmi
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@ test 99
Dir geht es hier nicht um deinen Erbteil du bist ein Bauernhasser und Provokateur, am besten du machst einmal eine einjährige Praxis auf einem Bauernhof damit du auch weißt wovon du schreibst.
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halodri lies mal ganz oben bei deinem ersten beitrag nach, da hsat du als erster begonnen dem user test "abcaschen" vorgeworfen.. jetzt bezeichnest ihn wieder als Bauernhasser.. was soll das ? geh doch mal auf seine argumente ein ? würdest du dich mit 5000 Euro abfinden ? etc. kann das hier nicht sachlicher ablaufen... ich für meinen teil hab meine meinung geäussert und das es für beide seiten nicht leicht ist ist klar, doch ein wenig verständnis würde allen was bringen....
g biolix
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Hallo!
@testerle,
Du darfst halt nicht die Literpackungen von heute mit den Halbliterpackerl von damals vergleichen .... ;-)
Weil sonst drückst Du uns nur ein G´schichtl rein. Der Auszahlungspreis von Jänner 1990 lag nämlich exakt bei ATS 6,04! Das macht in Euronen so ziemlich die 45 Cent aus, die man jetzt auch bekommt. Dämmert da was ???
Gruß F
P. s.: Wennst dauernd Deinen Account änderst, gehen die Mails an Dich verloren. Oder ist das eh so gewollt? :-(
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Ich les hier mit und wundere mich über gar nix mehr........aber wenn man im Archiv herumsucht, dann findet man immer wieder User wie eben unseren test, für eine mehr oder weniger große Weile sind sie hier, und irgendwann verschwinden sie wieder......cooooool bleiben, Mander!.....
Mfg,helamr
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du hast aber nochnicht beantwortet warum du den hof nicht übernehmen könntest bzw ob du wolltest ?
g biolix
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@ biolix
Es tut mir leid hier überhaupt etwas geschrieben zu haben, aber man lässt sich manchmal dazu hinreißen. Ja und biolix wenn du glaubst dem armen test 99 müsste geholfen werden dann mach das bitte.
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Hallo testerle!
Irgendwie habe ich so das Gefühl, das Du mit "Kalkulation" nicht so bewandet bist .....
Fangen wir deshalb noch mal von vorne an: Wenn nun der Besitzer (idR. die Eltern, also ein Elternteil) stirbt, (eine normale Übergabe nach Einheitswert und so ist bis dahin bei euch wohl nicht zustande gekommen) kommt es zu einer Verlassenschaftsverhandlung. Dabei wird das Vermögen des Erblassers festgestellt. Diesem Vermögen werden aber auch Passiva angerechnet. Oder die Begräbniskosten. Und letzlich auch die Gerichtskosten, wenn ihr euch drum streitet. Aus diesen Grund sind da Rechstsanwälte und Versicherungen sehr prozesswütig. Nicht nur Dir gegenüber, auch den Übernehmer "helfen" sie gerne. Es geht denen rein um den Streitwert. Schlußendlich zahlt ihr ja alle (auch Du) indirekt den ganzen Rattenschwanz, der sich da dranhängt. Wenn Du nun glaubst, der Hof hat einen Verkehrwert von 1 Mio Euro, kann das "vererbte Vermögen" vielleicht aber nur 450000,- betragen, von dem Du am Ende dann "Deine" 50000;- Euro einklagen kannst (1/3 von 450000 geteilt durch die Kinder, bei euch eben drei ....). Und bei jenen, die "Bares" bekommen, wird sich auch mal das Finanzamt zwecks Steuer melden. Dann sind es 50000,- "gewesen" ...
Gruß F
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Hallo. So einfach wie du dir das vostellst, wird das aber nicht funktionieren, da redet das Finanzamt schon auch noch ein "Wörterl mit".Hat dein Bruder auch eine gute berufliche Ausbildung finanzieert bekommen-oder glaubst du ernsthaft, von 10.000 € kannst in Österreich in Saus und Braus leben?? Wach auf mein Junge.
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sollen dann alle Landwirtschaften in Ö verkauft werden wenn der Vater stirbt ??
und ich heisse biolix ;-)
g biolix
p.s. ich gluab mit der einstellung wirst du es wirklich nicht weit bringen...
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bei der ganzen erbschaftsrechnerei wurde auf die mami vergessen. auch sie ist erbberechtigt.
hde tristan
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Unser Übergabekonzept hat die Kammer gemacht und ist uns in vielen Fragen zur Seite gestanden. Das Pflichterbteil wurde vereinbart zwischen dem Übergeber, mir und den weichenden Erben - alle waren einverstanden und vor allem die weichenden Erben haben Erbverzichtserklärungen abgegeben. Ich würde allen Betroffenen vor der Übergabe raten zur Kammer zu gehen und mit dem zuständigen Kammersekretär Kontakt aufnehmen. Allgemein rate ich allerdings eine gütliche Einigung anzustreben.
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Mahlzeit
@test1 bis irgendwas
Ich habe in diesem Forum bis jetzt nur einen Idioten festgestellt.
Test denke mal scharf nach, vielleicht kommst du drauf, wem ich meine.
Wenn du auf ein Ergebnis gekommen bist, laß es mich bitte wissen. Danke.
lg asterix
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