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Baubewilligung Ferienwohnungen
Hallo Berufskollengen
ich war heute beim Gebietsbauamt und hab da eine negative Überraschung erlebt!
Also, ich bin dabei, eine bestehendes Gästehaus, das seit vielen Jahren zur Vermietung im Rahmen von Urlaub am Bauernhof genutzt wird, auf Ferienwohnnungen umzubauen.
Da im Zuge dessen auch ein Zubau geplant wurde, um auch einen Frühstücks und Gemeinschaftsraum unterzubringen, erkundigte ich mich bei der Gemeinde. Diese verwies mich zum zuständigen Gebietsbauamt.
Hier wurde mir heute erklärt, das aufgrund einer Gesetzesnovelle vom März 07 keine Apartments(also eben auch Ferienwohnungen) mehr auf Flächen mit der Widmung "Grünland" oder "Grünland Hofstelle" mehr errichtet werden dürfen!
Dazu währe eine Widmung auf "sonstige Baufläche" notwendig, welche lt.Gemeidebauzuständigen fast nicht zu bekommen ist und wenn, dann darf auf dieser wiederum kein lw Gebäude errichtet werden!
Auch der Zuständige der Gemeine ist ratlos...
Übrigens: das Land(nö) fördert die Errichtung von Fewo im Rahem von UaB.....
was hilft mir das, wenn ich dann nicht bauen darf! Übrigens auch nicht mal ohne zubau, auch ein Umbau des bestehenden Gebäudes oder eine eingliederung der Fewos im wohnhaus ist nicht mehr möglich!
was meint ihr dazu?
Hat schon wer ähnliches gehört?
Übrigens, in der Novelle wird auch in Frage gestellt, ob es überhaupt erforderlich ist, das Landwirte selbst im "Grünland" leben(Bauen) dürfen.....
Baubewilligung Ferienwohnungen
ich weiß ja nicht, ob du den satz beriffen hast, aber da gehts darum, das wir bauern uns gefälligst eine 3-Zimmer-Wohnung in der Stadt mieten sollen und von da zu unseren Höfen pendeln dürfen....
Baubewilligung Ferienwohnungen
ich war ja eh bei der zuständigen Behörde! das ist ja, was mir sorgen macht!
die raumordnung wurde diesbezüglich am 16.03.2007 geändert.
Baubewilligung Ferienwohnungen
@leitnfexer
Na, dann stell mal hier eine Kopie der entsprechenden Bestimmung in der Raumordnung herein. Die Behörde, wo Du gewesen bist, gibt Dir das sicher gerne.
Wetten, dass es die nicht gibt, oder dass die in Wirklichkeit ganz anders aussieht!
Baubewilligung Ferienwohnungen
Hier die Textstellen aus dem Schriftstück des Gebietsamtes:
Protokoll Über die
Dienstbesprechung der Abteilungen RU1 und RU2 sowie ASV für Agrartechnik
am 16.3.2007 in St. Pölten (09:00 -13:00)
Anwesenheit: laut Teilnehmerliste
Ergebnis:
a) Themenbereich Raumordnunq und Landwirtschaft:
ROG-Novelle kommt voraussichtlich über Initiativantrag am 29. 3.2007. Inhalt wird bloß die rechtliche Normierung der so genannten "Offenlandflächen" sein (Nachfolger der "landwirtschaftlichen Vorrangflächen"). Analog dazu wird auch das Kulturflächenschutzgesetz novelliert. Neu wird die Möglichkeit für die Gemeinden sein, durch einen so genannten Einleitungsbeschluss (keine Verordnung!) auf die Dauer von drei Jahren Kulturumwandlungen zu untersagen.
· Die Erforderlichkeit des Wohnens im Grünland an sich (auch für Landwirte) ist höchst zweifelhaft. Im Regelfall muss man auch als Landwirt nicht im Grünland wohnen. Aus den genauen Ausführungen der § 19 Abs2 ZZ 1 a und 1 b in Verbindung mit dem § 19 Abs4 ergibt sich keine eindeutige Antwort, ob im Bauverfahren die Erforderlichkeit des neuen Wohnraums für den Landwirt ad personam (bzw. familiam) zu prüfen ist, oder aber die Erforderlichkeit für den Landwirt aus betrieblicher Sicht zu prüfen ist. Im Vergleich dazu wird aber nur schwerlich der funktionelle betriebliche Zusammenhang und damit die Erforderlichkeit eines Ausgedingewohnhauses oder von 10 Fremdenbetten nachzuweisen sein.
.......
· Privatzimmer sind etwas anderes als Appartements. Daher ist die Errichtung von letzteren weder im Grünland-Land-und-Forstwirtschaft noch im Grünlandlandwirtschaftliche-Hofstelle vorgesehen und zulässig. (Anmerkung: sollten daher solche Appartements im Nahbereich eines landwirtschaftlichen Anwesens im Grünland ermöglicht werden, so geht das nur mit BaulandSondergebiet. Allerdings ist der Begriff ,,-Ferienwohnungen" als Funktionsbezeichnungen nicht glücklich, weil ja "Wohnungen" im BaulandSondergebiet eher nicht vorkommen sollten. Eigentliche landwirtschaftliche Betriebsbauten wären in diesem Bauland-Sondergebiet dann nicht mehr zulässig.)
......
Test ist nicht vollständig, habe selber nur das Deckblatt und die UaB betreffende Seite bekommen.
Ich bin bereits in Kontakt mit dem Landesverband für UaB und mit der BBK sowie der Gemeinde getreten, um über die weitere Vorgehensweis zu sprechen!
Baubewilligung Ferienwohnungen
Gibts außer mir keine UaB Anbieter aus NÖ hier im Forum?
laut uab homepage gibts über 400 davon, 247 mit Fewo...
oder läßt das alle klalt?
also im landesverband war man darüber schon einigermaßen besorgt.
und der Weg über die BBK führt heute in Büro von LR Plank!
bin ja mal gespannt
was meint die Redakion dazu??
mfg
Baubewilligung Ferienwohnungen
falls es doch jemand interessiert:
der derzeitige stand ist so: die verodnung ist definitiv gültig dh. keine fewo auf GL, wurde aber durch den landesverband für uab bereits beeinsprucht und eine änderung(einführung einer bettengrenze) wurde zugesagt. das kann aber erfahrungsgemäß dauern.
wie es ausschaut, ist die verordnung, wie tch richtig festgestellt hat, wohl aufgrung von anlassfällen vor allem im großraum von wien entstanden.
ich finde es dennoch bedenklich, das hier ohne große diskussion und ohne die zuzständigen interessenvertrtungen (LLWK, UaB, ...) deratige beschlüsse gefasst werden können.
ich versuche nun über die gemeinde, das entsprechende gebäude in GI unzuwidmen. das wird aber, falls es genehmigt wird, auch rd 6monate dauern. baubeginn heuer also adee!
falls das nicht durchgeht, werden wir doch versuchen ev. auf "sonst bauland" widmen zu lassen, was aber nicht einfach werden wird.
aber möglicherweise ändern sie, wie ja zugesichert, doch im laufe dieses jahres noch die verordnung und ein bau wird auch auf GL wieder möglich?
auf jedem fall habe ich die lust am investieren in diesen betriebszweig schon einigermaßen eingbüßt, will es aber dennoch durchzeihen("jetzt erst recht denken") schließlich habe ich stammgäste und auch schon erste investitionen gemacht (neuer kamin und neue heizung)
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