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Learingraten als Landwirt von der Steuer absetzen?
Mein Schwager ist selbstständig und kann deshalb die Leasingraten (vom Auto) von der Steuer absetzen.
Jetzt ist aber die Frage, ob ich das auch als Landwirt kann, denn die Landwirtschaft zählt doch als Betrieb, oder?
Learingraten als Landwirt von der Steuer absetzen?
@urbaine_h
Dein Schwager kann die Leasingraten sicher nicht von der Steuer absetzen. Das nennt er nur so. Für ihn ist die Leasingrate eine ganz normale Ausgabe. Und die vermindert den Gewinn und die Umsatzsteuer-Schuld.
Das kannst Du natürlich auch, wenn Du gegenüber dem Finanzamt eine Buchhaltung machst nach der Deine Einkommensteuer berechnet wird und natürlich auch die Umsatzsteuervoranmeldungen machst und die Umsatzsteuer auch abführst.
Learingraten als Landwirt von der Steuer absetzen?
Beim Auto muß man unterscheiden ob es ein PKW oder ein Steuer LKW ist.
Beim PKW ist die UST auf den Leasingraten grundsätzlich nicht als Vorsteuer absetzbar. Bei Steuer LKW ( laut Liste der Modelle beim Finanzamt) ist die UST als Vorsteuer nur dann abziebar wenn man als Landwirt obtiert oder bilanziert daß heißt mit der Umsatzsteuer abrechnet. Bei der Einkommensteuer kann man den PKW nur als Betriebsaufwand bei freiwilliger Buchhaltung oder bei Bilanzierung als AFA absetzen (bis zur Luxustagente), sowie auch die Betriebskosten. Natürlich darf das Fahrzeug nur in der Landwirtschaft verwendet werden, sonst wird ein Privatanteil errechnet. z.B. Fahrten zum Onkel am Sonntag zum Kaffeetrinken ist als Privatanteil zu werten.
Josef
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