Kalkulation Winterdienst

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  29-09-2007 22:48  Jhonny
Kalkulation Winterdienst
Bitte um Hilfe bei einer Kalkulationserstellung für den winterdinst in einer Gemeinde
Soll ich mich rein an den satz des Masch-Ringes halten oder habt ihr eigene kostenrechnungen erstellt
Besitze die komplette Winterdienstausrüstung selbst und würde gerne wissen was für ein schneeschild 3 Meter breite verrechnet werden kann
und einem 100 Ps traktor mit Schneeketten
bin gerade auf ca 70 bzw 75 € und wollte nun vielleicht einige informationen
danke im vorraus


  30-09-2007 11:25  manke
Kalkulation Winterdienst
Hallo!

Über die Kalkulation als solches musst Du Dir selbst im klaren sein, das Abrechnen über den MR viele Vorteile hat (Haftung, Versicherung, Routenplanung ....), aber ich würde Dir raten, das ganze nur zu machen, wenn die Gemeinde den Pflug, den Anbau an den Traktor (Anbauplatte, Verstrebungen, Hydraulik ...), Schneeketten und Unterbringung in den Sommermonaten zur Verfügung stellt! Denn zur Räumung von Privat- od. Firmenparkplätzen ist ein FL mit Leichtgutschaufel od. eine Transportkiste besser geeignet, da der Schnee meist abtransportiert bzw. wo anders abgelagert werden muss (Platzprobleme....). Außerdem erzeugt dein eigener Schneepflug auch Kosten, wenn es mal nicht od. wenig schneit! Wichtig ist auch ob die Gemeinde schon im Herbst alle Stauden und Bäume zurückschneidet, sonst bist Du mehr mit der Motorsäge als mit dem Schneepflug unterwegs!
Aber der wichtigste Faktor ist meiner Meinung nach: Bist Du bereit, meistens Samstag, Sonntag, Feiertag bzw. Nachts unterwegs zu sein, Urlaub mit wegfahren geht nur, wenn Du einen verlässlichen Fahrer hast, sonst gibts mehr Schaden als Nutzen!
So, das waren jetzt auch einige negative Aspekte, aber gut überlegt ist halb gewonnen!

Würde mich freuen, wenn Du mal eine Rückmeldung gibst, was jetzt wirklich passieren wird!
Grüße Manke

  30-09-2007 11:41  maxilein66
Kalkulation Winterdienst
Hallo

Nun, Manke schreibt das man sich über Winterdienst kalkulieren selbst im klaren sein muss, aber wo bleibt hier wieder mal der Unternehmer wenn er wieder alles in fremde Hände gibt, angefangen von Abrechnung bis zu Technik ??? Ich selbst bin schon beim Maschinenring gefahren und bin da wieder ausgestiegen, den gerade das Geld was ein Maschinenring für Büroarbeiten verlangt das will ich selbst verdienen, den das ist das gute selbstverdiente Geld und außerdem wenn die Technik alles von der Gemeinde oder vom Ring gestellt wird, dann werden dir auch die Hände damit gebunden. Ich selbst weiß was ich bei einer Gemeinde verlangen kann, nur werde ich diesen Preis hier nicht reinschreiben.

Eines noch zum räumen mit dem Frontlader, mach das nie damit, weil die Gefahr Schäden davonzutragen sind sehr hoch

  30-09-2007 11:44  helmar
Kalkulation Winterdienst
Bedenke auch die sozialversicherungs- und gewerberechtliche Seite. Auf der sichereren Seite wärst du da schon mit dem MR, aber bedenke dass du da dann nicht mehr so ganz dein"eigener Herr" bist. Frag mal nach wie es mit dem Kleingewerbe ausschaut. Es ist egal ob du jetzt als Unternehmer oder MR-Dienstnehmer unterwegs bist,"schwarz" geht so und so nichts, denn die Gemeinden müssen Rechnungen nachweisen und die SVB fragt dort auch nach....
Mfg, helmar


  30-09-2007 13:17  walterst
Kalkulation Winterdienst
Ich glaube mit den 70€ bist Du an der untersten Grenze.

Für die eigene Kalkulation gibt es keine Regel.

Deshalb kann man sich fast jede Aktivität schönrechnen.

Ein großer Kostenfaktor ist bei Dir der Pflug.

Wenn man die Fixkosten vom Pflug Quasi "sowieso" hat, kann man, wenn man will, hier einen Spielraum einbauen.

Bei Traktor und Ketten hört sich der Spass aber auf, weil die MR-Sätze sowieso nur tatsächliche Kosten spiegeln, da wird noch absolut nichts verdient.

Walter

  30-09-2007 14:30  maxilein66
Kalkulation Winterdienst
Hallo Walterst

Wenn du diesen Preis mit 70 Euro kalkulierst ist es okay, nur bin ich gespannt welche Gemeinde diesen Preis bezahlt ???


  30-09-2007 15:46  BSE1
Kalkulation Winterdienst
bei uns sind letzten Winter Euro 46,-- + MWST bezahlt worden, und der "Schneeräumer" machte es auch noch gerne und gut!!
Aber LKWs fahren auch schon um solche Tarife, so wird einem Traktor auch nicht mehr vergönnt!

  30-09-2007 16:37  walterst
Kalkulation Winterdienst
Wenn ich um 46€ fahren will, dann finde ich auch ohne weiteres eine Rechnung, die mir beweist, dass ich da noch ordentlich verdiene.
Das ist kein Problem.

z.B. Traktor und Pflug habe ich sowieso, kostet also nix
10€ Diesel
Gefahren wird bei Nacht, wo ich sonst nix tun kann usw.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für einen 100PS-Traktor mit Pflug, 4 Ketten und Mann mit 46€ die Kosten decken kann.

Walter

  30-09-2007 16:39  BSE1
Kalkulation Winterdienst
nicht falsch zu verstehen, ich kann es mir auch nicht vorstellen, aber es gibt halt immer welche, die "lieber" am Traktor zuhause sind, koste es was es wolle!!

  30-09-2007 16:44  loik
Kalkulation Winterdienst
Lieber Khonny!
Die meisten Gemeinden zahlen für den Winterdienst pro Std. bei einem Traktor mit 83 Ps. Euro 75,-- inkl. MwSt. Das ist dann die Abgeltung für den Traktor, den Fahrzeuglenker, den Schneepflug und die Ketten. Einige Gemeinden bezahlen nur Euro 46,--, stellen aber den Schneepflug und die Ketten zur Verfügung.
Bezüglich der Haftung brauchst Du nur die Deckungserweiterung Deiner Haftpflichtversicherung. Da kannst Du die Klausel "Ausserlandwirtschaftliche Tätigkeiten und Winterdienst" einschließen. Die jährl. Prämie inkl. der Haftpflicht für den Traktor mit der Verwendungsbestimmung für die Land-und Forstwirtschaft, beträgt Euro 150,--
Über den Maschinenring hast Du keine Deckung, da sie die Schäden immer auf das versicherte Fahrzeug abwälzen. Wenn die Erweiterung nicht eingeschlossen wurde, kannst Du die Entschädigungen selbst tragen.
Routenplan bekommst Du vorgegeben, da ja das Wegenetzt, dass Schneefrei zu machen ist Dir übertragen wird. Wie und wo Du zuerst fährst bleibt Dir überlassen. Steuerlich ist es derzeit so, dass Du etwa 20.000,-- dazuverdienen darfst, aber Der Sozialversicherung ist das zu melden und es wird dafür ein Beitrag eingehoben.
Aber als Nebenerwerb zahl es sich aus, wenn Du die Geräte dafür schon hast. Natürlich musst Du auch Wochenende fahren, wenn es schneit, aber das dürfte wohl kein Problem sein.
Ich wünsche Dir viel Spass und alles Gute beim Winterdienst.
Liebe Grüße


  30-09-2007 19:09  loik
Kalkulation Winterdienst
Lieber Jhonny, wenn Du nur Zufahrtswege zu Landwirtschaften zu räumen hast, musst Du die Klausel, Schneeräumung innerhalb der Landwirtschaft einschließen. Da wird keine Mehrprämie verrechnet.
Liebe Grüße

  30-09-2007 19:19  Asterix250
Kalkulation Winterdienst
Hallo loik!

Aber schneeräumen ist Gewerbe da gibt es keinen freibetrag. Nur wenn du übern MR fährst.
Sonst musst du ein Gewerbe anmelden hat nix mit Landwirtschaft zu duhen.
So viel wie ich halt weiss.

mfg
Asterix

  30-09-2007 19:24  donald
Kalkulation Winterdienst
@Loik

Stimmt das mit den 20 000,-- Euro dazuverdienen finanzamtlich gesehen?
Dachte es liegt bei 10 000,--??

Haftpflicht erweitern, ist ein guter Rat meiner Meinung, aber als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, darf man nur "Hofzufahrten" räumen, oder nicht??
Firmenparkplätze, Gemeindestraßen zu Privathäusern gehöhren da glaube ich nicht dazu, da benötigt man doch ein Gewerbe??

Bitte mich korrigieren, wenns falsch ist!!

donald

  30-09-2007 19:26  donald
Kalkulation Winterdienst
@asterix

Das meine ich mit "Hofzufahrten" das darf man schon als Bauer, alles andere ist meiner Meinung auch Gewerbe, wenn ich mich nicht irre.
(Nat. ohne MR)

donald

  30-09-2007 20:36  loik
Kalkulation Winterdienst
Hallo Donald, die Obergrenze beim landwirtschaftlichen Nebeneinkommen betrug was ich weiß, ATS 300.000,-- Für den Sozialversicherungsbeitrag gilt diese Regelung nicht mehr. Da muss alles ob Buschenschenke, Privatzimmervermietung, Vermietung und Verpachtung, so wie jedes Nebeneinkommen gemeldet werden. Schneeräumung innerhalb der Landwirtschaft, sind private Zufahrtswege zu Lan-und Forstw. Objekten.
Schneeräumung an öffentliche Wegen oder Gemendestraßen, dann Schneeräumungen bei Geschäften und Wohnanlagen, da ist die Zusatzklausel in der Kraftfahrzeughaftpflicht wie erwähnt einzuschließen.
Gewerbeschein ist für diese Arbeiten nicht erforderlich, weil sie als Nebentätigkeit und nicht Hauptberuflich eingestuft werden.
Die Obergrenze des Zusatzeinkommens hat mit dem Maschinenring nichts zu tun. Auch da gilt die selbe Obergrenze.
Die Traktoren werden überwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt und sind daher auch als Verwendungsbestimmung für die Land-und Forstwirtschaft zugelassen. Das ist auch im Zulassungschein vermerkt.

  30-09-2007 21:59  maxilein66
Kalkulation Winterdienst
Hallo

Nun wenn man als Landwirt in Österreich Winterdienst betreibt braucht man auch einen Gewerbeschein außer du machst dies als Landwirt für den Maschinenring, dann hat ja der Maschinenring den Gewerbeschein.

Nun Jhonny jeder der hier dir etwas anderes erzählt oder schreibt der erzählt dir einen Blödsinn.

Gehe zur nächsten Wirtschaftskammer und die werden dir weiterhelfen, du betreibst dein eigenes Kleingewerbe, da brauchst du bist zu so weit ich weiß 34.000 Euro Jahresumsatz nur eine Ausgaben-Einnahmenrechnug führen.Du mußt dich auch bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft anmelden, als Kleinunternehmer bezahlst du dort lediglich 90 Euro Unfallversicherung pro Jahr. Und eines noch, solange du keine 20 MWST in Rechnung stellst und das kannst du als Kleinunternehmer brauchst du diese auch nicht an das Finanzamt abführen.Übrigens wenn du Kleinunternehmer bist, also den Winterdienst über dein Einzelunternehmen fährst brauchst du nichts an die Sozialversicherung der Bauern zahlen, was du aber über den Maschinenring tun mußt. Außerdem du kannst ja für 100 oder 150 Stunden im Jahr deinen Traktor an dich selbst, sprich an dein Kleinunternehmen vermieten und solange auf der Rechnung der Ökl Richtsatz steht. Was die Verwendung eines Traktor´s für Land und Forstwirtschaft betrifft,es sollte doch der überwiegende Teil noch Landwirtschaftlich gefahren werden.
Falls du es machst viel Glück !!!

PS.: Über meine Homepage die bei mir hier steht kannst du mich auch gerne kontaktieren, ich habe auch mit Winterdienst angefangen und mittlerweile betreibe ich ich meine eigene Firma neben dem Ackerbau.

Früher hatte ich als zweites Standbein Schweinehaltung, heute mache ich gewerbliche Gartenpflege, falls mich wer fragen will ob ich nochmals tauschen möchte - gebe gerne die Antwort - NEIN



  01-10-2007 08:21  Christoph38
Kalkulation Winterdienst
Ein Stundensatz alleine ist noch keine Kalkulation. Viel mehr kommt es darauf an eine seriöse Vorschaurechnung anzustellen und dabei vor allem bei den Kosten nicht auf die Hälfte zu vergessen.
Insgesamt gibt es dabei sehr viele Faktoren die nach den individuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.

Die ganze Rechnung kann dann zur Überprüfung mit MR Tarifen oder Stundensätzen von Gewerbebetrieben überprüft werden.

Was für den einen ein sinnvolles Standbein sein kann, muss es für einen anderen noch lange nicht sein.

  01-10-2007 10:29  josef48
Kalkulation Winterdienst
Guten Morgen
Betreibe selber unter anderem auch das Gewerbe Winterdienst.
Es wurde schon viel geschrieben, meines erachtens nicht alles richtig. Wenn Du für die Gemeinde und Nichtlandwirten fährst, dann ist am besten das Gewerbe Winterdienst. Als Kleinunternehmer brauchst Du nur die gewerbliche Unfallversicherung zahlen, wie schon von einem Kollegen erwähnt, weiters musst Du zusätzlich die Grundumlage für die Wirtschaftskammer zahlen, in NÖ 178.- Euro .Wie schon erwähnt gibt es dann noch die Nettoumsatzgrenze mit 30000.- Euro und die Gewinngrenze von derzeit (2007) 4093.- Euro im Jahr. Das heißt bei Deiner Buchhaltung darf nie mehr Gewinn wie 4093.- Euro pro Jahr herauskommen, sonst bist Du automatisch Normalunternehmer und nicht mehr Kleinunternehmerbei der GSVG und beim Finanzamt . Das muß man richtig gestalten. Mit der SV der Bauern hast Du nichts zu tun.
Weiters ist eine Haftpflichtversicherung notwendig um Forderungen von Dritten abzuwenden. z.B. Schlechte Räumung und oder Streuung und bricht sich einer den Fuß und es wird Dir bei Gericht nachgewiesen, daß Du nicht ordnungsgemäß geräumt oder gestreut hast, ( zu spät gefahren, oder zu spät gestreut, Fahrtenbuch) dann muß die Versicherung die Kosten der Heilung sowie Krankenhausaufenthalt bezahlen. Manche Gemeinden haben für diese Angelegenheiten eine Versicherung, daher nachfragen. Kosten der Versicherung je nach Verhandlung zwischen 450 und 800 Euro.
Wenn Du Schneepflug und Streugerät selber hast, dann ist zumindest in NÖ üblich, daß man dafür eine Standgebühr bekommt (von 700 -1000 Euro und auch mehr netto pro Gerät pro Jahr)
Für die Gestaltung des Gewerbebetriebes und Ankauf Traktor und Maschinen müsste man näheres wissen. Du kanst mich, nur wenn Du willst unter meiner E-mail Adresse "im gruenen@24.cc " erreichen.
MFG
Josef


  01-10-2007 22:51  loik
Kalkulation Winterdienst
Einen schönen guten Abend allseits.
Ich möchte nochmals zu diesem Beitrag Stellung nehemn, weil hier so viel von Gewerbeschein und Kleingewerbe usw. geschrieben wurde.
Wir fahren mit drei Traktoren im Winterdienst, sprich Schneeräumung und Salz bzw. Splitausbringung. Wir brauchen dazu keinen Gewerbeschein, weil der Zuverdienst nicht überschritten wird, wir aber am Limit sind. Wenn aber nur mit einem Traktor gefahren wird besteht kaum die Gefahr, dass die Zuverdienstgrenze überschritten wird. Ich glaube nicht, dass in den anderen Bundesländern eine andere Regelung angewendet wird. Wir sind in Kärnten.
Wenn bei einem Kleingewerbe der Gewinn nicht mehr als 4093,.. ausmachen darf, muß ich mir die Frage stellen, ob sich so ein Einsatz mit einem Gerät von 60.000,- lohnen würde. Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall besser wäre, den Traktor in der Garage zu lassen.
Ich würde dem Jhonny empfehlen, beim zuständigen Finanzamt und seinem Referat sich zu erkundigen und dann weiß er es selbst, was für ihn am besten ist. Die Frage war übrigens, die Preiskalkulation bzw. der Stundensatz. Ausserdem möchte ich noch etwas bemerken, warum sollte bei Aufträgen die ein Landwirt selbst ausführt ein Gewerbeschein notwendig sein und bei Aufträgen übern MR nicht? Das ist ein kompletter Irrsinn.
LG.

  02-10-2007 07:16  maxilein66
Kalkulation Winterdienst
Hallo Loik, frage doch mal den Maschinenring nach seinen Gewerbeschein oder noch besser schaue dir mal die Seite an www.wirtschaftskammer.at

Bei der Firmensuche, gehst du rein und suchst dir den Maschinenring raus, dort wirst du sehen wieviele Gewerbescheine der Maschinenring hat.


  02-10-2007 07:56  loik
Kalkulation Winterdienst
maxilein66, Du verwechselst einen Generalunternehmer als Gewerbetreibender mit einem Landwirt, der Winterdienst macht und kein Gewerbe anmelden muß!
Ich weiß wovon ich spreche.


  02-10-2007 11:47  maxilein66
Kalkulation Winterdienst
Hallo Loik !!!

Woher hast du das Wort Generalunternehmer, nur weil der Maschinenring sich groß gemacht hat ist er deswegen noch immer keiner, den wenn es um Büroarbeiten geht, dann ziehen viele Bauern den Schwanz ein und gehen zum Maschinenring !!!

  02-10-2007 15:44  josef48
Kalkulation Winterdienst
An loik
Natürlich kannst Du mit drei Traktoren fahren und Winterdienst durchführen. Aber wie erklärst Du dem Finanzamt daß Du drei Schneepflüge und drei Streuwerke brauchst für Deinen Betrieb. Auch landw. Betriebe sind Unternehmen und werden bei Anzeigen oder Kontrollmitteilungen geprüft. Deine Tätigkeit darf ja nur untergeordnet und nur wie in den Einkommensteuerrichtlinien RZ 4204 beschrieben sein:
Dienstleistungen für den Winterdienst (Schneeräumung und streuen von Verkehrsflächen) die hauptsächlich der Erschließung von land-forstwirtschaftlichen genutzten Flächen dienen, soweit diese Dienstleistungen mit im eigenen land u forstwirtschaftlichen Betrieb tasächlich verwendeten Betriebsmittel gegenüber einem anderen Landwirt und dessen land-u forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden.

Es steht nicht in RZ 4204 daß Du Gemeindestrassen und dergleichen räumen kannjst im Rahmen der pauschalierten Land u Forstwirtschaft.
Weiters schau Dir die GewO §2 Abs. 4 Z4 an. Maschinenringservice ist so weit ich weiß eine Genossenschaft und hat den Gewerbeschein für Winterdienst. Die Landwirte arbeiten für eine landw.Genossenschaft und nicht für einen Dritten.Hier wurde eine finanztechnisch eine politische Lösung vereibart.

MFG
Josef


  02-10-2007 19:58  loik
Kalkulation Winterdienst
Liebes maxilein, ein Generalunternehmer übernimmt sämtliche Leistungen und gibt die Arbeiten an verschiedenen Unternehmern sprich Landwirten und Leasingmitarbeitern zur Ausführung weiter. Ein Unternehmer, der Arbeiten nicht selbst ausführt sondern weitergibt, wir in der Folge Generalunternehmer genannt. Ist das verständlich?


  02-10-2007 23:27  maxilein66
Kalkulation Winterdienst
Hey wie es scheint dürftest du ein Freak was Maschinenring betrifft sein !!!

  03-10-2007 08:09  Christoph38
Kalkulation Winterdienst
Was den Winterdienst betrifft möchte ich jedem raten, der dies tun will, sich systematisch damit zu befassen:

Was sagt die Gewerbeordnung ?
Was sagt die Steuer ?
Wie ist es bei der Sozialversicherung ?

In diesem Sinne schliesse ich mich den Ausführungen von josef48 an.

Wer glaubt mit etlichen Traktoren für jedermann Schneeräumung durchführen zu können und dies im Rahmen der lw Pauschalierung, dem ist nur zu wünschen, dass er nie kontrolliert wird.



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