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Rundumleuchte
hallo Kollegen, hätte folgende Frage und zwar der Einsatz von Rundleuchten am Traktor? Gibt es gesetzliche Vorschriften wann man diese einschalten muß ( Überbreiter Transport usw.), oder ist eine Rundumlechte am Traktor
nicht notwendig? Bitte um eure Erfahrungen.
Rundumleuchte
In der Landwirtschaft (nicht Kommunaldienst...) die groben Anhaltspunkte:
Keine Rundumkennleuchte unter 3 m Breite.
Bei über 3 Meter mit Genehmigung möglich.
Das fällt mir spontan ein, ohne Gewähr. Aber so in die Richtung gehts und ist auch richtig so!
MfG
Rundumleuchte
ich glaube nicht, dass man eine genehmigung braucht!
wir haben auf 4 von 5 traktoren eine rundumleuchte oben!
Rundumleuchte
Im Mai ist mit dem fortschrittlichen Lantwirt die zusätzliche ausgabe "schneller-schwerer-breiter" im Straßenverkehr mit gekommen! Da steht alles ausführlich drinnen! Ansonsten frag beim öamtc die wissen das bestimmt! mfg
Rundumleuchte
das mit der leuchte ist alles nur wichtigmacherei !!!!
Rundumleuchte
Bei deinen mini Geräten vieleicht! Wenn du nix gescheites weist verhalte dich Ruhig Mr browser
mfg
Rundumleuchte
was hatt die rundumleuchte mit ps zutun ???
Rundumleuchte
gibt doch nix schöners, als mitten in der nacht mit dem schön grellem licht duch die ortschaften fahren!
nach dir gehen dann sämtliche lichter an!
das erste rundumlicht haben wir von unserem nachbarn bakommen, auf unserm 6620, weil er gesagt hat:
zu diesem geilen sound gehört eine anständige beleuchtung!
ich werd mir jetz ein zeweites rauf machen!
Rundumleuchte
Hallo
Eine Rundleuchte darf man erst aufdrehen, wenn man ein 2,6m anbaugerät mitführt!
Rundumleuchte
kein mensch misst das nach!
Rundumleuchte
... für die wo´s nur zum Angeben brauchen - würde ich die intregrierte Hut- Rundumleuchte als Kopfbedeckung empfehlen.
1. man kann sie überall mitnehmen (Traktorbeifahrersitz, Boobycar, Wickelauflage etc.)
2. man fällt sicher auf - auch bei Mädchen die sonst wegschauen...
3. man bleibt im Gespräch ... zumindestens wenn man(n) im Dorf wohnt.
4. man wird sicher mal von der Polizei kontrolliert (Alkohol usw.)
Gesetzeslage ist: §§17, 20, 99/6 KFG, §15a KDV
Drehlichter sind im Rahmen der Land u. Forstwirtschaft nicht erlaubt.
Ausnahme für Routengenehmingen bei überbreiten Gerätetransport - wird aber von der Behörde vorgeschrieben und genehmigt.
Anders schaut die Sache bei MRS-Tätigkeiten aus - diese sind aber gewerblich.
Rundumleuchte
Das sagt das Gesetz:
§ 38 Absätze 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung , sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat zu warnen.
Noch Fragen?
Rundumleuchte
Wen ich ein 3m gerät dran habe schalte ich es wein. Weil wir auch schmölere Straßen haben und die Irgenwo andersch hin schauen aus auf die straße wen man sicht nicht bemerkbar macht.
Rundumleuchte
Hallo,
ich hatte auch eine Rundumleuchte am Auto. Allerdings war die blau. Das war einerseits sehr lustig, andererseits hat mich das damals schon (1993) über 300 ATS gekostet. Kann ich also nicht empfehlen.
sg
Rundumleuchte
also ich wenn man sie gleich dazukauft wirt sie im schein eingetragen!
aber die andern zwei schlepper haben wir gebraucht gekauft, da hammas hoid naufgmacht!
Rundumleuchte
Guten Morgen!
Es ist ganz schön lustig zu lesen, wie wichtig für so manchen unwichtige Dinge, wie solche Drehleuchten, sind. ;-)
Es gibt in Österreich nun mal eine gesetzliche Regelung über den Betrieb von gelben Rundumleuchten. Dieser Gesetzestext wurde ja schon in einem obigen Beitrag gepostet. Meiner Meinung nach ist dort eindeutig nachzulesen ob und wann ich solche Leuchten einsetzen darf.
Auf meine beiden Traktoren kommen solche Lichter nicht, weil mir andere Ausstattungen weitaus wichtiger sind. Meine Schlepper sind auch "oben ohne" cool genug. :-)
Liebe Grüße Martin
Rundumleuchte
Hier wird wieder deutlich wie "Geil" alle auf diese Drehleuchten sind!
Man sieht sogar 18er Steyr mit Drehlicht!
Manche fahren immer mit dieser Beleuchtung, (auch am Feld) und dann wundert man sich wenn keiner mehr acht gibt wenn ein Drescher auf der Straße unterwegs ist!?
--> Statt dem Drehlicht mal das Hirn einschalten!
Rundumleuchte
Ganz wie alterBauern sagt: Alle fahren sie mit Rundumkennleuchten haben aber oft noch nicht mal eine anständige Beleuchtung am Fahrzeug.
Ich persönlich finds schon vertretbar wenn z.b. die Straße schmal und das Gerät z.b. 2,80 breit ist und man dann eine Drehleuchte verwendet (auch wenns evtl. nicht rechtens ist).
Aber wenn ich mir das bei uns in der Gegend anschau wo oft Leute mit Traktoren und Geräten die lange nicht an die 2,50 breit sind rumfahren und dabei immer die gelbe Leuchte an haben, dann frag ich mich echt obs noch ganz läuft.
Da würden höhere Geldbußen ganz gut tun.
MfG
Chrissi
Rundumleuchte
Also ich hab dogar zwei an meinen 6620 , und hab schon mal einen pkw ``leicht`` angefahren die plizei hat auch den farzeugschein nachgesehn aber ich habe die runduleuchten nichteinmal eingetragen und die haben garnichts gesagt also mir macht das nichts ;)
Rundumleuchte
Wann darf die Rundumleuchte eingeschaltet werden? Ist sie genehmigungspflichtig? Ist eine dauerhafte Montage rechtlich in Ordnung? Fragen über Fragen. Wir haben Antworten.
An fast jedem Traktor ist mindestens eine gelbe Rundumleuchte zu finden. Mähdrescher, Häcksler und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind ebenfalls gut mit Rundumleuchten bestückt. Selbst an Oldtimertraktoren werden die Blinkleuchten angeschraubt.
Doch welche Grundlagen müssen beim Einsatz vorhanden sein und was ist sonst noch zu beachten?
Wann darf die gelbe Rundumleuchte eingeschaltet werden?
In § 52 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird eindeutig beschrieben, dass nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein dürfen.
Das bedeutet, so lange die gesetzlichen Vorgaben bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen eingehalten werden, darf keine Rundumleuchte eingesetzt werden. Streng genommen, darf zum Beispiel an einem Schlepper der einen Grubber bis zu einer Breite von drei Metern mit sich führt, noch nicht einmal eine Rundumleuchte angebaut sein. Vor diesem Hintergrund ist eine abnehmbare Rundumleuchte sinnvoll.
Benötigt man eine Genehmigung für die Benutzung der Rundumleuchte?
Ja. Werden die gesetzlichen Maße bei Länge und Breite überschritten, wird eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen benötigt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann eine Erlaubnis erteilen und als Auflage wird dann meistens der Einsatz der gelben Rundumleuchte vorgeschrieben. Erst dann darf die Rundumleuchte eingesetzt werden.
Beispielweise werden bei einem Mähdrescher der breiter als drei Meter ist, nach vorne und hinten entsprechende gelbe Rundumkennleuchten bestimmt.
Darf man jede beliebige gelbe Rundumkennleuchte verwenden?
Nein. Die Rundumleuchte muss nach § 22a Absatz 1 der StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Darunter fallen auch alle Leuchten, die der europäischen Richtlinie ECE-R65 entsprechen. Das Prüfzeichen E1 auf dem Typenschild zeigt, dass die Kennleuchte für Deutschland die Richtlinie erfüllt und im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden darf.
Was ist zu beachten, wenn die Rundumleuchte dauerhaft am Schlepper angebaut wird?
Soll die Rundumleuchte fest am Schlepper angebaut sein und somit zum Beispiel auch bei Fahrten ohne Überbreite am Schlepper verbleiben, so ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Da sich durch die feste Rundumleuchte in der Regel die Höhe des Fahrzeugs ändert, besteht nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung (FZV) weiterhin eine Mitteilungspflicht über die erhöhten Fahrzeugabmessungen. Die zuständige Behörde wird die neue Fahrzeughöhe dann in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen.
Darf man die Rundumleuchte sonst noch nutzen?
Neben den beschriebenen Vorgaben ist das gelbe Blinklicht nach § 38 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weiterhin nur zulässig, um auf Arbeits- oder Unfallstellen oder vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen. Es sollte somit genau überlegt werden, ob die Rundumleuchte einzuschalten ist und dabei ist auch "Fingerspitzengefühl" gefragt.
Zur Absicherung einer Gefahrenstelle ist der Einsatz sicherlich sinnvoll oder bei einem Abbiegevorgang in einen Feldweg mit angebauten Arbeitsgeräten kann dies auch zur Verkehrssicherheit beitragen. Jedoch wird vielfach ein Missbrauch beim Einsatz der Rundumleuchte festgestellt. Der Schlepper sollte nicht als "fahrende Diskokugel" missbraucht werden.
Was passiert, wenn die Rundumleuchte ohne Genehmigung eingeschaltet ist?
Werden die beschriebenen Vorgaben nicht eingehalten und gibt es beispielsweise keine Genehmigung für den Einsatz der Rundumleuchte, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann ein entsprechendes Bußgeld verhängen.
Allerdings kommt es selten vor, dass die Polizei Landwirte oder Lohnunternehmer wegen eines falschen Einsatzes der Rundumleuchte anhalten. Vielmehr sind dies dann andere Punkte und eine defekte Beleuchtung kann zum Beispiel auch nicht durch den Einsatz einer Rundumleuchte ausgeglichen werden.
Rundumleuchte
Guten Abend!
Ich finde die heutige Rundumleuchtenpraxis auch sehr oft übertrieben.
Vorgeschrieben ist eine Rundumleuchte bei 3m-Geräten nicht.
Die einen werden eine Rundumkennleuchte etwas belustigt gesagt chic oder erhebend finden, andere werden halt denken sicher ist sicher.
Ich persönlich würde eine Rundumleuchte nur dann montieren und einschalten, wenn es sein muss. Nicht, wenn es sein darf.
Sinnvoll finde ich bei breiteren Geräten die schraffierten Warntafeln (in der Nacht mit Licht).
Die weisen auch darauf hin und sind viel weniger aufdringlich.
Heutige Fahrzeugbeleuchtungen sind oftmals für andere Verkehrsteilnehmer unangenehmer und blickanziehender als früher.
Eine Blitzleuchte z. Bsp. ist aggressiver als eine herkömmliche Rundumleuchte.
Oder bei den Holztransporten.
Manchmal sieht man statt dem herkömmlichen Langguttaferl mit dem roten Licht eine Blitzleuchte.
Die meisten Hinterherfahrenden werden das als unangenehm empfinden.
Oder wieviele kommen einem bei Nicht-Nebel mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern entgegen?
Da dürften auch viele gar nicht wissen, was sie alles eingeschaltet haben.
Dass andere damit gestört werden, so weit könnte man aber schon denken.
Und Verkehrspsychologen und Wahrnehmungsexperten wird es ja auch geben.
Können die sich zu wenig durchsetzen? Oder sind sie vielleicht zu wenig sensibel?
Weil schlafen werden sie ja hoffentlich nicht.
Also sinnvoll und möglichst angenehm beleuchten, was nötig ist.
Übertriebene Beleuchtung bringt unnötige Unruhe und es besteht die Gefahr, dass man dadurch leichter anderes übersieht.
Freundliche Grüße
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