Vorschriften für den Traktor

Antworten: 6
  11-05-2007 13:26  blackcoffee
Vorschriften für den Traktor
hab heute den neuen Landwirt bekommen und mir die beilage durchgelesen, über gewicht länge etc. vom traktor anhänger und fuhr.

ich muss sagen, das ist ja ein wahnsinn an was man alles denken müsste, das sind diese neuen eu vorchriften die meiner meinung nach zu schnell umgesetzt werden ohne an den zu denken der das ganze anwenden muss.

vielleicht seit ihr anderer meinung.

  12-05-2007 19:50  Fritz41
Vorschriften für den Traktor
Hi Blackcoffee
Das sind Gesetze in der STVO und keine launen der EU. Diese gelten bis auf kleine Änderungen schon seid Jahren.
Gruß Fritz

  13-05-2007 10:12  blackcoffee
Vorschriften für den Traktor
das stimmt nicht, die eu gibt verordnungen raus die allgemein eingehalten werden, oder auch richtlienien die in unsere gesetze transformiert werden.

  13-05-2007 14:54  Tomi
Vorschriften für den Traktor
Servus,

trotzdem haben die Nationalstaaten einen Interpretationsspielraum!


  13-05-2007 20:11  stoariedlbauer
Vorschriften für den Traktor
es wird uns zwar immer eingeredet, aber es ist nicht überall die eu schuld.

es sei aber jedem bauer geraten die maschinen möglichst bald nach vorschrift auszurüsten, denn bei einem unfal gibts keine ausreden wenn was nicht passt.
und obendrein sind die polizisten bereits gut geschult und kennen die vorschriften sehr gut. z . b.: sicherungshacken bei bordwandverschlüssen - zwei haben gefehlt einer war nicht vorgesteckt - 3 x 10€ = 30€ hab ich abgelegt (mangelhafte ladegutsicherung).

  14-05-2007 20:29  0815
Vorschriften für den Traktor
Wie schaut es den mit den Seitenmähwerken aus? Die haben ja auch eine Konsole. Da ist genauso unbedeutend wie die FL und FH- Konsole. Hatte vor nicht ganz 2 Jahren einen Unfall mit dem Traktor mit Personenschaden, wo ich zu 2/3 Schuld war. Es wurde alles fotografiert, der Traktor mit der FH Konsole 100 mal. Es war aber überhaupt kein Thema, ob die Konsole im Typenschein eingetragen ist oder nicht. Hubwerk war nicht montiert. Die Versicherung hat keine Mäzen gemacht. Darum verstehe ich diesen „Typisierungswahn“ nicht. Und wie soll man hinten auf einer Kippmulde Rückstrahler anbringen, wenn keine hintere Wand eingehängt ist? Und eine Palettengabel muss mit einem Schutz gesichert sein. Dass man die Gabel so tief als möglich stellen kann, dass sie keine Gefahr darstellt, ist den Bürokraten nicht eingefallen. Oder beim FL ganz nach oben stellt. Wird recht praktisch sein, wenn man zum Rundballentransport jedes Mal die Langguttafeln und Spitzenschutz montieren muss.
Für mich aber keine Diskussion, dass Beleuchtung auf Geräte montiert werden müssen, wenn bei Dunkelheit und schlechter Sicht gefahren wird, aber dass ich die Sämaschine oder auch Schwader bei helllichtem Tag noch extra mit Warntafeln sichern soll, das ist Humbug! Denn wenn ein Nachkommender dieses Gerät übersieht, frage ich mich, ob Dieser nicht mal zu einem Augenarzt gehen soll!
Auf die EU braucht sich kein Beamter ausreden, denn in anderen Ländern schert sich niemand über diese Vorschriften! Aber wir Össis sind ja die Musterschüler, die jede Bestimmung noch verschärfen und verkomplizieren müssen!
Für die Polizei ist es jedenfall eine gute Einnahmequelle, denn finden kann man immer was! Und einfacher ist es auch, da man mit kriminellen Asylanten sich nur Zores mit den grünen einhandelt, wenn man sie unsanft festnimmt! Denen darf man nichts tun, weil sie ja „traumatisiert“ sind. Daher gehen wir auf die „Bauernhatz“!


  15-05-2007 18:45  commander
Vorschriften für den Traktor
Hier ist es mal wieder so, wie so oft im Leben. Es gibt immer wieder welche die die grundlegendsten Sachen einfach total ignorieren. Dass dann schärfer kontrolliert wird und die Gesetze erweitert werden ist die logische Folge daraus. Und darunter leiden dann natürlich besonders die, die ordnungsgemäss unterwegs sind. Wenn ich so manchmal hinter den einem oder anderen Traktorgespann nachfahre, dann kann man oft wirklich nicht ganz abstreiten das Landwirte Narrenfreiheit haben. Das ist jetzt nicht beleidigend gemeint, immerhin betrifft es eine geringen Prozentsatz die meinen für sie gilt kein Gesetz.
Vor 20, 30 Jahren als 25 oder 30 km/h als normal galt, war es vielleicht noch halb so wild aber jetzt wo mindestens 40 km/h, meist aber schon 50 km/h Standart sind ist, sollte man schon etwas überlegen mit was und wie man öffentlich Strassen befährt. Das fängt bei 10 oder 25 km/h-Taferln auf Anhängern an die mit 50 km/h gefahren und beladen wie ein LKW Zug sind und endet bei dem ewigen Thema Beleuchtung noch lange nicht, von irgendwelche vorhanden oder funktionierenden Bremsen ganz zu schweigen... Das zumindest alles ordnungsgemäss beleuchten ist und vorallem auch funktioniert, sollte galub ich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber auch das ist oft mehr Glückssache als Standart.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.