Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren

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  19-01-2007 14:41  Allegro
Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren
Hallo, ich bin Eigentümer einer Wiese (Südhanggrundstück 7403 qm), dieses Grundstück ist durch meinen Vater mündlich verpachtet worden. Jetzt will ich das Grundstück selber wieder nutzen. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass der Pächter diese Wiese kurzzeitig unterverpachtet hat für Schafzucht, ohne mein Wissen. Pachtzins wurde auch keiner gezahlt.
Ferner hat er 3 kleinere Holzschupfen aufgestellt Traktorunterstellhütte und Brennholzlagerung, ebenfalls ohne mein Wissen.
Wie kann ich den sog. Pächter kurzfristig, natürlich mit angemessener Frist von ca. 2 Monaten? dazu bringen das Grundstück zu räumen und den Pacht zu kündigen.
Im voraus Dank für Eure Hilfe und Beiträge


  19-01-2007 16:41  Fadinger
Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren
Hallo!

Interessant wäre auch, ob Du der rechtmäßige Vertragsnachfolger bist, bzw. schon bist, dh. ob es auch im Grundbuch schon umgeschrieben ist. Denn zum Übergabezeitpunkt hin wäre eine (fristgerechte) Kündigung möglich.
Bei landwirschaftlichen Nutzgrund sind folgende Fristen üblich: Ein halbes Jahr vorher für das nächste Jahr. Soll heißen, Du hast bis heuer Ende Juli Zeit, für das Jahr 2008 zu kündigen. Kündigst Du erst im Spätherbst 2007, so ist die Kündigung erst 2009 wirksam. Natürlich sind bei schriftlichen Verträgen auch völlig andere Fristen möglich, aber das wird in Deinen Fall nicht so sein. Der Vertrag (auch wenn mündlich) gilt als abgeschlossen, und ist auch von Dir als Rechtsnachfolger einzuhalten.
Eine andere Möglichkeit wäre, für zB. erbrachte Düngung oder eine rasche Räumung eine finanzielle Abgeltung anzubieten. Der Vertragspartner kann auf eine solche Zahlung einsteigen, er muß es aber nicht.
Bezüglich Pachtzins: Was war ursprünglich ausgemacht? Wurde nicht gezahlt, war eine Zahlung überhaupt ausgemacht, oder wurde ein vereinbarter Robot oder Naturaldienst von Dir nicht in Anspruch genommen.
Ich kenne (leider) einige Fälle, wo sich bei solchen mündlichen Verträgen die Vertragsnachfolger zerstritten haben, nur weil die Väter gestorben sind, und dann keiner mehr wußte, was wirklich vereinbart war ....

Gruß F

  19-01-2007 17:55  Crisu
Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren
hallo

es gibt 2 gesetzliche Termine, den 31.03 und den 1.10.
zu diesen Terminen kannst du unter einhaltung ein halbjährigen Frist schriftlich mit eingeschriebenen Brief kündigen.
fg

  19-01-2007 22:46  hydrant
Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren
Hallo

Ich bin der Meinung Allegro hätte hier das Recht der Fristlosen Kündigung .
Kein Pacht bezahlt und ohne Zustimmung Wiese anderweitig genutzt um Unterstelplätze zu bauen.
mfg



  19-01-2007 23:16  wuse
Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren
Hallo aufpassen!!!

Kenne einen Fall, der über 23 Jahre eine Wiese bewirtschaftet und keinen Pachtzins oder sonstige Gegenleistung erbrachte. Die Folge war, daß der Nutzer ein "Ersessenes Recht" bekam. Was wiederrum hieß der Eigentümer bezahlt Grundsteuer etc und hat aber keinen Nutzen (ausser Pension vielleicht). Mfg wuse

  20-01-2007 06:15  hako
Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren


Mit dem Pächter reden. ´ Braucht oder will er das Grund-
stück weiter.

  20-01-2007 10:11  Allegro
Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren
Hallo Fadinger,
danke für deinen bisherigen Beitrag. Zu deinen Fragen: Wir sind eine Erbengemeinschaft, ich bin zugleich der Verwalter für die Erbengemeinschaft. Das Grundstück wird nicht landwirtschaftlich genutzt. Der sog. Pächter ist auch kein Landwirt, er benutzt es als Freizeitgrundstück. Als Pachtzins waren ausgemacht 40 € jährlich. Der Pächter argumentiert, dass er jährlich 80 € Berufsgenossenschaft zahlen muß und deshalb keine Pacht bezahlen muß, weil die BRG angeblich der Verpächter zahlen müsste. Kann ich mein vorzeitiges Kündigungsrecht geltend machen, wegen der Verstösse? Wann müsste ich kündigen um den Pächter so schnell wie möglich los zu werden? Was gibt es für Möglichkeiten?
Gruss Allegro

  20-01-2007 12:26  Fadinger
Pacht ohne Pachtvertrag seit 24 Jahren
Hallo Allegro!

Ich bin leider mit deutschen Recht nicht so firm, meine Aussagen beziehen sich grundsätzlich auf die österreichische Rechtslage.
Wie das Grundstück zZt. genutzt wird, ist zweitrangig, es gilt normalerweise der Vermerk im Grundbuch, ich denke das wird "landwirtschaftliche Nutzfläche" sein. Der Pächter ist kein Landwirt? Wieso zahlt er dann BRG? Zudem hat diese der Nutzer zu zahlen, und nicht der Verpächter.
Bei uns in A heißen die BRG-Beiträge "Kammerumlage", diese richtet sich nach den Einheitswert (pauschalierter Betrieb). Für die Berechnung werden auch Pachtflächen herangezogen, zwar nicht voll, sondern zu zwei Drittel. Das selbe gilt für die Sozialversicherung bzw. landwirtschaftliche Unfallversicherung. Vermutlich muß der Pächter auf Grund der Nutzung Deines (als Vertreter einer Gemeinschaft bist Du eine "juristische Person") Grundstückes diese BRG zahlen. Als Pachzins kann er das nicht geltend machen. Und er wird diese in Zukunft auch nicht mehr zahlen brauchen (wenn er nichts mehr gepachtet hat ....).
Den Pächter wurde ich folgendes klarlegen. Durch sein Nichtzahlen ab ...... hat er den Vertrag einseitig verletzt, und Du faßt dieses Nichteinhalten als Kündigung auf. Ist dies schon seit längerer Zeit so, kann es als "Kündigungfrist" angerechnet werden. Eine Räumungsfrist kann dann durchaus auch kurzfristiger angesetzt werden. Kommt der Pächter dann auf die Idee, doch zu zahlen, kannst enweder als "zu spät" ablehnen, oder annehmen, jedoch dann, am besten schriftlich, die Kündigung für das nächste Jahr aussprechen.
Falls Dein "Vertragspartner" uneinsichtig ist, wird das Einholen einer Rechtsberatung unumgänglich sein. Dabei kann (und soll) auch ein eventuelles Vorgehen des Pächters besprochen werden. Mit einer Ersitzungsklage hätte er in Österreich so gut wie keine Chance, da hier der "friedliche" Besitzstand der lestzen 30 Jahre als Grundlage gilt. Da hast Du mit einer Räumungsklage sicher bessere Karten .....
Eine außergerichtliche Einigung gilt aber immer als bessere und erstrebenswerte Lösung!

Gruß F



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