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Almhütten vermietung
Ich hätte ein paar Fragen bezüglich Almhütten Vermietung.
Wie sieht es aus mit der Rechtlichen Frage der Vermietung. Mir ist zu Ohren gekommen das es in Salzburg für die Vermietung von Almhütten keine Rechtliche Grundlage gibt.
Nächstes wieviel verlangt Ihr pro Tag für eine Almhütte mit 12 Pers. im Winter und im Sommer. In der Hütte ist ein Bad mit WC und Waschbecken, 2 Schlafräume und eine Küche mit fliesend Wasser.
Wieviel zahlt Ihr Versicherung für eure Hütten.
Wie ist eure Auslastung und wie bewirbt Ihr eure Hütten.
Danke im vorhinein und fröhliche Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2007 alle denen die den Bauernstand aufrechterhalten. Bernd
Almhütten vermietung
Für alles gibt es eine rechtliche Grundlage. Die Frage ist eher welchen Rechtsbereich du meinst.
Grundsätzlich ist die Vermietung eine Bestandsüberlassung und als solches im ABGB geregelt.
Was die Sozialversicherung und die Steuer dazu sagt ist eine andere Frage.
Was den Preis und die Auslastung betrifft kann ich nur sagen:
1. Lage
2. Lage
3. Lage
4. Ausstattung
5. Nebenleistungen
Insgesamt bin ich der Meinung, daß man bei passendem Angebot von Anfang an genug verlangen muss, denn mit dem Preis raufzufahren ist schwierig.
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