Antworten: 22
  04-10-2016 21:08  dabei
Pickerl 57a
Hallo

Wer wurde schon mal mit einem Traktor mit abgelaufenem Pickerl aufgehalten.
Wo auch die vier Monate nach Fälligkeit abgelaufen sind.

Welche Sanktionen oder Strafen drohen.

Bitte aus eigenen Erfahrungen hier posten und nicht ich hab mal gehört, oder der Freund vom Nachbar hat... oder irgendwo hab ich gelesen..................................

Danke



  04-10-2016 21:41  ludwig1
Pickerl 57a
Das ist einem Bekannten passiert, keine Ahnung, ob er eine Verwaltungsstrafe bekommen hat, aber es gab dann einen Termin zur technischen Überprüfung bei der Landesregierung (§56), das ist bei einem älteren Fahrzeug kein Spaß...

  05-10-2016 06:16  maegger
Pickerl 57a
der Spaß hat damals gut 230 € gekostet

  05-10-2016 07:23  schellniesel
Pickerl 57a
Von "Schauens das so schnell wie möglich a Pickerl machen" bis zu 2180€ Strafe ist alles drin!

Es macht auch einen Unterschied wie der technische Zustand auf den Beamten wirkt...

Wenn man damit dann einen Unfall baut schauts natürlich nochmal ganz anders aus und kann wirklich zur Tragödie werden...

Mfg


  05-10-2016 07:32  Vollmilch
Pickerl 57a
Wenn ich mich recht erinnere, hat man bei einem Unfall dann einen "Selbstbehalt bei der Haftpflicht" von 11.000€.

LG Vollmilch

  05-10-2016 08:03  colonus
Pickerl 57a
Wie schon erwähnt bekommst eine nette Verwaltungsstrafe und zwar in einer netten Höhe mit welcher du sicherlich viele Pickerl bezahlen hättest können!

Weiteres, wenn die Polizei gut drauf ist, schicken Sie dich dann zur Landesregierung vorfahren, was natürlich auch mit kosten verbunden ist.

DAS alles ist jedoch nicht so schlimm, am schlimmsten ist wenn du einen Unfall hast mit einem Fahrzeug das kein Pickerl hat, dann hast wirklich den Ars.. offen.

  05-10-2016 08:09  bali
Pickerl 57a
fgh, du meinst 6 Monate - das gelochte, ein Monat vor und vier danach.

  05-10-2016 08:36  schellniesel
Pickerl 57a
Richtig Bali man hat Ein ganzes halbes Jahr Zeit!!!!

Mfg

  05-10-2016 08:40  schellniesel
Pickerl 57a
@2016

Darf man erfahren warum du dass wissen willst?!

Und um welches fzg (Type)es sich handelt???

Mfg

  05-10-2016 08:53  KaGs
Pickerl 57a
Von mir aus gehört es weit höher bestraft - es nicht wahr, dass man in einem Gesamtzeitraum von 5 Monate nie Zeit hat und Vermögen kostet es auch keines
Zitat fgh
Noch nie was übersehen? Noch nie einen Fehler gemacht?
Bei Autoanhängern wird oft der Termin übersehen! Weniger bei größeren Fahrzeugen, die immer im Einsatz sind. Blöd nur, wenn das Pickerl schon einige Jahre übersehen wird.

  05-10-2016 13:15  longjohn000
Pickerl 57a
Zusammengefasst:
Kontrolle:
- Kennzeichenabnahme (Stilllegung an Ort und Stelle)
- Verwaltungsstrafe (vmtl. 4-stellig)
- event. Vorführung §56
(- mehr Aufmerksamkeit Seitens der Uniformierten)

Unfall:
- Kennzeichenabnahme (wenn noch etwas davon übrig ist)
- event. Sicherstellung des Fzg.
- Verwaltungsstrafe
- kein Versicherungsschutz
- sonstige Schadensersatzklagen
- event. Haftstrafe bei Personenschaden

PS: Beim Pickerlmachen werden die Daten in ein zentrales System (Register) eingetragen welches nicht nur staatlich kontrolliert wird sondern, und jetzt wirds interessant, auch von den Versicherungsunternehmen eingesehen werden kann (z.B. wann war die letzte Vorführung, vorhandene Mängel).
D.h. auch wenn es die Exekutive nach dem Unfall übersehen hat kommst du nicht durch.

An alle 25km/h Geschoße: Wenn etwas passiert haftet IHR persöhnlich falls euch Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, da auch IHR für den techn. Zustand verantwortlich seid.

MfG

  05-10-2016 17:10  schellniesel
Pickerl 57a
@longjohn

Nicht bei jeder Kontrolle werden die Kennzeichen an Ort und Stelle abgenommen!! So heiß wird dann nicht gegessen wie es gekocht wird!!

Im Bereich des möglichen ist es schon!
Wenn augenscheinlich schwere Mängel vorliegen wird es für die Exekutive sogar zur Pflicht!

Bei 25km/h Geräten hast schon recht allerdings ist der Bereich der Fahrlässigkeit für Laien hier sehr dehnbar!

Alles in allem steht nix dafür auf die Begutachtung absichtlich zu vergessen...

Mfg

  05-10-2016 18:03  rbrb131235
Pickerl 57a
Hallo Schnellniesel. du schreibst : Alles in allem steht nix dafür auf die Begutachtung absichtlich zu vergessen...

100 % Zustimmung !

Die Gültigkeit des Pickerls geht nicht nach 5 oder 6 , sondern nach 4 Monaten verloren.

Der Versicherungsschutz erlischt nur dann, wenn der technische Zustand zum Unfall geführt hat. Also bei rot über die Kreuzung ohne Pickerl und Bum, muss die Versicherung noch immer einspringen.
Die strafrechlichen Kosequenzen bleiben aber.

rbrb13




  05-10-2016 18:22  dabei
Pickerl 57a
Danke für die recht ausführlichen Antworten.



Traktor wurde 4 Jahre nicht benötigt.
Stand immer in der Garage
Jetzt möchte der Besitzer den Traktor wieder in Betrieb nehmen und zu einer ca. 20 km entfernten Werkstätte fahren und das Pickerl nachholen.

  05-10-2016 18:41  zog88
Pickerl 57a
Es gibt durchaus auch Werkstätten die kommen auf den Hof und machen Pickerl.
Kenne ganze Ortschaften wo sich die Bauern zusammentun und den Werkstattwagen für 2-3 Tage herholen um verschiedene Servicearbeiten und und ein Dutzend §57a Überprüfungen zu machen.
Zu dem konkreten Fall hätte ich gesagt entweder Überstellungskennzeichen ausleihen oder abschleppen. Am besten mit einem Vario und 50km/h schnell dann dauerts nicht so lange.

  05-10-2016 19:08  Richard0808
Pickerl 57a
Weiß jemand ob man auch Strafe zahlt wenn man ein gültiges Pickerl hatt dieses aber bei der Reinigung des Traktors sich aufgelöst hatt, z.b.: zu nah mit dem Hochdruckreiniger.
Schon klar, in diesem Fall müsste das Gutachten mitgeführt werden aber das kann ich im Falle einer Kontrolle ja auch nachbringen oder? Den Zulassungsschein muss ich ja auch nicht mitführen(10km umkreis)

  06-10-2016 01:14  dabei
Pickerl 57a
die Idee mit dem Überstellungskennzeichen ist gut, aber die bekommst bei keiner Werkstätte mehr zum ausleihen
leider, aber wird schon seinen Grund haben

  06-10-2016 04:29  sepnhans
Pickerl 57a
hallo hat mich vor drei jahren erwischt
pickerl 2 jahre abgelaufen
keine mängel anzeige €65,-

  06-10-2016 07:24  schellniesel
Pickerl 57a
@richard ja gibt auch Strafen

Eine ersatzplakette kostet im Normalfall 1,90€ Und bekommst bei jeder pickerlstelle!

@2016

Tja entweder riskieren oder man spricht mit der Werkstatt ob es nicht möglich ist dass sie euch den Traktor mittels werkstattkennzeichen abholen!

Der Clou bei den blauen ist aber auch das man damit eigentlich nur fahren darf wenn das fzg betriebssicher ist....

Mfg

  06-10-2016 08:14  ludwig02
Pickerl 57a
@zug88:
"Pickerlüberprüfungen am Hof sind illegal.
Die Befähigung zur Überprüfung gem. Paragr. 57a bezieht sich ausschließlich auf den Firmenstandort der Werkstätte.
Diese Werkstätte riskiert bei dieser Vorgangsweise den Verlust für die Befähigung zur Pickerlüberprüfung.

  06-10-2016 08:37  KaGs
Pickerl 57a
Ob, und wie viel Strafe bezahlt wird, liegt immer im Ermessen des Beamten! Hauptsächlich liegt es daran, wie dem Beamten gegenüber getreten wird! Wenn einer glaubt, er kann dem Herrn Inspektor zeigen, er ist der Bessere, dann wird es sicher ein Problem geben! Der Polizist sitzt immer am längeren Ast!
Wenn die Polizei wollte, könnten sie bei landw. Fahrzeugen viel mehr kassieren, als sie wirklich tun! Alleine bei den Geschwindigkeiten. Wer fährt den brav 10 oder 20 km/h? Oder bei der Ladesicherung gäbe es immer was auszusetzen!
Aber trotzdem muss jeder Polizist eine gewisse Anzahl von Strafzetteln "verkaufen"! Wird zwar bestritten, es ist aber die Realität!

  06-10-2016 09:12  schellniesel
Pickerl 57a
@fgh

Jein für denn Handel mit Kfz stimmt das,für Probefahrten im Zuge von Werkstattreperaturen gelten ein paar Sonderregelungen...

Weil da würde sich die Katze selbst in den Schweif beißen:
Bei jeder! Begutachtung ist eine Probefahrt durchzuführen! Und jede begonnene Begutachtung muss zu Ende geführt werden lt Gesetz!
So Jz hab ich bereits schwere Mängel festgestellt ohne dass ich auf Probefahrt war!?!

Sollte das Fahrzeug in derart desolaten Zustand sein dass eine Probefahrt nicht möglich ist, so muss das der begutachter entscheiden und im Gutachten vermerken!

@ludwig

Naja es gibt hier schon Sondergenehmigungen...
Sag nur mobiler Prüfzug vom Öamtc z.B.!

Grundsätzlich stimmt das aber!!!

Mfg



  06-10-2016 13:23  Trulli
Pickerl 57a
Wie es polizeirechtlich ausschaut, habe ich noch keine Erfahrungen machen müssen.....

Versicherungstechnisch war es vollkommen egal, das der Traktor kein gültiges Pickerl hatte!
Habe 100 Meter vor dem Haus einem herannahendem Auto bis auf die Wiese ausgewichen und gewartet....Jedoch hat der falsch reagiert und ist mir reingerutscht, obwohl einfach vorbeifahren sich ausgegangen wäre......(Güterweg)
Schaden am Traktor wurde zu 100% von der Vers. übernommen, diese auch auf das fehlen eines gültigen Pickerls am Traktor hingewiesen! Spielt für die Versicherungsabwicklung keine Rolle, meinte mein Vers. Vertreter....

mfg





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