Werkzeugschuppen auf Grünland ?

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  29-07-2014 06:36  AndreasTh
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Hallo Leute

wir haben voriges Jahr einen Teil einer Ackerfläche ( ca 30a) abgegrenzt, eingezäunt (mit Holzpflöcken, Wildschutzzaun und Hecke) und darauf eine Grünfläche mit Wiese, Obstbäumen, Beerensträuchern und Gemüsegarten angelegt.
nun möchten wir dieses Jahr in das eingezäunte Areal einen Werkzeugschuppen (Baumarkt-Fertigteilhaus, ca 2,5x2,5m ohne Fundament, nur auf in losem Schotter verlegten Waschbetonplatten) stellen um unser Gartenwerkzeug darin unterzubringen und es nicht jedesmal mitnehmen zu müssen oder im freien stehen zu haben.
da das ganze im Freiland steht ist die BH dafür zuständig, und die hat gestern nein gesagt, weil im Grünland nix gebaut werden darf und verschandelung der Umgebung *???*.
Frage, was kann ich dagegen unternehmen?
zur Erläuterung:
#1: auf demselben Grundstück haben wir vor 25-30 Jahren einen Fahrsilo gebaut, 25x5m groß, betonierte Fläche, beidseitig 1m hohe Betonwände - dieser Fahrsilo bzw jetzt als Lagerplatz für Meterholz verwendet ist innerhalb der Umzäunung,
#2. auf dem 2. Nachbargundstück hat ein Getränkevertrieb eine Lagerhalle mit ca 20x50m größe mit geschottertem Vorplatz und darauf jede menge "Krempel" abgestellt, von Baucontainern, Stahlträgern, Europaletten, BetonBrocken,...

kann ich, z.b. einen Container aufstellen, oder einen Wohnwagen (weil nicht Ortsfest)?

mfg
Andreas


  29-07-2014 06:39  Martin456
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Ich würde einfach nicht fragen und einfach eine schöne Hütte aufstellen.
Kann mir schwer vorstellen dass es Dir einer abreissen lässt in dieser Größe.

  29-07-2014 06:46  DoniBauer
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Bei uns wird dann ein Bauwagen hingestellt, wie gesagt nicht Ortsfest.
Oder du baust eine Viehunterstand/Viehütte, dass ist bei uns auch erlaubt. (wird aber schlecht bei einer Ackerfläche, das glaubt dir eher keiner).
Aber wenn du schon ein Fahrsilo dort hast, kann ich deren Problem nicht verstehen,
oder sie sind verärgert das du beim Fahrsilo eine Nutzungsänderung vorgenommen hast.

Gruß Doni

  29-07-2014 06:49  DoniBauer
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Martin hat dir auch eine alternative gegeben. Würde ich aber nur bevorzugen wenn du sonst keine Bauvorhaben auf der Fläche mehr hast. Wir haben unseren alten Stall nach 10 Jahren streit auch einfach hingestellt. Der neue ist aber genehmigt und der alte kommt jetzt weg.

Gruß Doni


  29-07-2014 10:06  Christoph38
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Baurecht ist Landessache
im Grünland sind bestimmte Bauten erlaubt, vor allem landwirtschaftliche Gebäude.

  29-07-2014 10:29  AndreasTh
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Hallo Leute
das mit dem einfach Bauen funktioniert bei uns hier nicht.
hatten voriges Jahr wegen der Umzäunung des Feldstückes schon Probleme.
waren im Vorfeld beim Bürgermeister und der hat gesagt wir können einen Zaun ohne weiteres aufstellen, weil für Landwirtschaftliche Betriebe zum Schutz von Kulturen erlaubt
ok, dann fingen wir an en zaun aufzustellen, so nach und nach immer ein paar meter, wenn halt zeit war, nach ungefähr der halben Umzäunung bekamen wir Post von der BH, weil ungenehmigtes Bauvorhaben, und wir hatten 4wochen zeit alles wieder wegzureissen und hätte fast 700euro strafe zahlen sollen.
nach Intervention beim Bürgermeister und der BH (die Dame auf der BH sagt wörtlich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und ein Bürgermeister muß nicht immer alles wissen) hat sich das etwas in die Länge gezogen, wir haben eine Bauanzeige gemacht, mit Unterschrift der Grundstücksnachbarn und bei der BH eingereicht, alles ohne Ergebniss - Abrissbescheid
bin dann etwas wütend geworden - bin zum Bürgermeister, der hat mir das entsprechende Landesgesetz ausgedruckt, bin damit zur BH und hab das der Dame gezeigt.
sie war euf einmal ganz friedlich und kleinlaut und hat gemeint sei wußte nicht, das wir ein Landwirtschaftlicher Betrieb sind (jaja unwissenheit schützt....) hab ich aber nicht gesagt.
schlußendlich bekamen wir unsere Baugenehmigung.
ich denke das ist jetzt die Retourkutsche dieser Dame, d.h. die wartet nur drauf das wir einen Fehler machen, deshalb wollte ich das Gerätehäuschen jetzt ganz offiziell machen

dachte da ja eh an den aufbau an nichts Ortsfestes, ohne Fundament, deshalb ja auch die idee die hütte auf schotter und waschbetonplatten zu setzen.
was ist der unterschied, ob nun ein container od Wohnwagen oder eine Fertigteilhütte steht - alle drei kann man wieder rückstandslos entfernen - eine Hütte sieht aber hübscher aus als ein Metallcontainer oder ein alter Wohnwagen

mfg
andreas

  29-07-2014 13:13  walterst
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Stichwort "das entsprechende Landesgesetz" das Du ja schon ausgedruckt in Händen hast wird Dir Aufschluss geben bzw. neuerlich Dein Bürgermeister als Baubehörde.

  29-07-2014 13:26  heilei
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Hallo Andreas,
wichtig wäre mal dein Bundesland anzugeben!
Ich bin sicher, Du kannst auf jedes Eck deines Feldes eine riesengroße landw. Lagerhalle hinbauen, um Stoh, Getreide, etc. zu lagern.
Die Betitelung Geräteschuppen ist schon mal nicht gut .......
Gruß,
heilei

  29-07-2014 18:03  Ziegenbua
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Ich würde mal zum Bürgermeister gehn und fragen wie es von seiner Seite ausschaut. Im Prinzip gehts mal darum dass die Leute vor Ort sich gerne wichtig vorkommen, was eben am Besten geht wenn man sie nach ihrer hochehrwürdigen Meinung fragt.
Bleibt das weiterhin Ackerland oder wird es auch Grünland umgewidmet? Wäre dann eine Alternative dass du sagst du gibst den Ackerstatus ab und widmest es sofort um und stellst eben mit genehmigung deine Hütte drauf oder du nimmst als Plan B einen alten ranzigen Lastwagenanhänger auf Rädern den du auf deinem nicht bewirtschafteten und im 5-Jahresrhytmus umgebrochenen Ackerland nach belieben hin- und hermanövrierst.

Würde aber raten mit der Variante erst dann rauszurücken wenns schlecht ausschaut, wenn der Bürgermeister sagt du sollst die Hütte einfach hinsetzen und keine weiteren Wespen reizen ist auch gut. Wo kein Kläger da kein Richter und die nächste Gemeinderatswahl kommt bestimmt ;)

  31-07-2014 02:54  AnimalFarmHipples
Werkzeugschuppen auf Grünland ?
Nach der nö. BauO ist auch das nicht bloß vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen, Wohnwägen, Containern udgl. anzeigepflichtig und kann auch untersagt werden.
Und auch wegen bloßer Gerätehüttln wurden schon oft Abrißbescheide erlassen und bis zu den Höchstgerichten erfolglos bekämpft.
Daß das Bauverbot im Grünland für Landwirte nicht gilt, bedeutet nicht, daß auch die BauO außer Kraft gesetzt wäre.



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