Antworten: 17
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Hallo.
Werde im nächsten Jahr den betrieb übernehmen. Wie kann eine sinnvolle Klausel für eine etwaige Scheidung der Übernehmer lauten?
Betrieb mit ca 25 ha, davon 7 ha LN. Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, wobei die zweite Wohneinheit von mir gebaut wurde..
Bitte um konstruktive Vorschläge.
Mfg
Beatl
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Würd mich auch Interessieren!!?
Du Stammst warscheinlich von dem Hof ab, oder?
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Und was soll da drinnstehn? -> das sie mit nix verschwinden kann wenn drauf ankommt oder wie?
Da kannst Klauseln was du willst, wennst verheiratet bist gilt das Eherecht, und nicht irgendwelche windigen Klauseln, welche ohnehin vor Gericht nicht standhalten.
Glaub mir bin geschieden, wenns Kinder hast kannst du zampacken ;-)
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Vor der Hochzeit ein Ehevertrag. Nach der Hochzeit bei gutem Einvernehmen ein ebensolcher. Logischerweise und auch Fairerweise sollten in solch einem Vertrag schon beide Partner als gleichwertig gelten. Aber als Schutz gegen bodenlose Forderungen sollte solch ein Vertragswerk schon dienlich sein. Am besten Notar und Rechtsanwalt fragen.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Ich stamme vom Hof.
@darki: genau so meine ich das nicht. Angedacht ist, bei einer Scheidung Übertragung der liegenschaftshälfte gegen einen Betrag von 'Hausnummer EUR 70.000. Schon als Schutz davor, dass bei Ausgleich zum Verkehrswert die Liegenschaft verkauft werden müsste.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Bei uns, (Kärnten) gilt das Erbhöfegesetz, das steht witzigerweise über dem anderen, darin wir ausdrücklich festgehalten, das die Liegenschaft nicht aufgeteilt werden darf. er eine muss den anderen dann halt auszahlen.
Am besten Rechtsanwalt fragen.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Hallo!
In NÖ macht die BBK Seminare zu diesen Thema, es ist sehr sinnvoll ein solches zu besuchen. Ein Ehevertrag ist auf alle Fälle sinnvoll. In einen anderen Beitrag wird aktuell über Streitereien mit den übergaber geschrieben, der Übergabsvertrag und die Ehe bindet Dich finanziell auf Jahrzente. Lebenslängliches Wohnrecht für den Übergeber in einer separaten Wohnung, keinesfalls Belastungs,- und Veräußerungsverbot eintragen lassen. Der Übergeber soll ein gesichertes Einkommen haben, damit er seine Bedürfnisse bestreiten kann und dieses mit Inflationsanpassung. Wenn dazu die Pension zu klein ist, würde ich Dir zu einer Barzahlung von Dir raten um dies zu erreichen. Dann ersparst Du Dir viele Streitereien bei eventuellen Betrieblichen Änderungen.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Hallo. Werde auch heuer den Betrieb von meinen Eltern übernehmen. Ich werde gemeinsam mit meiner Frau übernehmen. Es wird bei uns im Übergabevertrag vermerkt, dass wenn es zur Scheidung kommt, Ihre hälfte wieder zurück geht. Sie bekommt aber dafür, dass Sie am Betrieb gearbeitet hat, für jedes Ehejahr einen Betrag den man sich ausmacht( 40 h Job ). Wenn jetzt die Ehe nach 10 Jahren in die Brüche geht, bekommt Sie dann ca. 100.000,-- Euro. Mit diesem Geld würde ich eine Eigentumswohnung kaufen, die auf die Frau läuft mit Belastungs und Veräusserungverbot. Diese Wohnung würde ich dann für denn Pflichtanteil für die Kinder wieder her nehmen. Das währe mein Vorschlag.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Es kommt wohl nicht von ungefähr das Bauern hauptsächlich ein Arbeitstier als eine Frau/Partnerin suchen. Wenn ich mir die Vorschreiber so durchlese, wäre es den meisten anratbar eine Wirtschafterin einzustellen. Der Vorteil: Planbare Kosten, jederzeit auswechselbar, ohne Ansprüche auf den Besitz des Bauern..... Und fürs Bett oder Heuhaufen gibt es genug einschlägige Dienstleisterinnen. Den eventuell benötigten Hofnachfolger könnte Mann im Zuge der nachbarschaftlichen Beziehungen so nebenher miterledigen.
Traurig, aber für solche "Berufskollegen" kann man sich nur noch schämen.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Warum den Partner überhaupt zum Miteigentümer machen? Dann gilt: jeder bekommt das, was er in die Ehe eingebracht hat. Das gemeinsam Erarbeitete wird aufgeteilt.
lg
Michi
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
Werte Kollegen,
in Österreich gibt es noch immer das Gesetz der Gütertrennung.
Das bedeutet alles was vor der Ehe war gehört auch ausschließlich demjenigen und nicht fällt nicht automatisch bei der Hochzeit dem anderen zu!!
Denn für das Grundbuch muss man sich eintragen lassen, das geht nicht automatisch!!
Nun zu deiner Frage, wenn deine Frau am Betrieb arbeitet vielleicht auch noch einen Kredit mitfinanziert oder erspartes eingebracht hat wirst du Sie im Falle einer Scheidung nicht so leicht vom Hof bekommen.
Warum auch wäre ja unfair!!!
Am besten wäre buch zu führen, denn wer schreibt der bleibt. Soll heißen zb. du hast eine Landwirtschaft, heiratest, lässt deine Frau zur hälfte ins Grundbuch, deine Frau investiert Geld in deinen Hof, dann schreibe ich das mit und lasse es gegenseitig unterzeichnen, im Falle einer Trennung gibt es dann klare verhältnisse. Natürlich ändert sich wider alles wenn man Kinder hat, Kindererziehung, Haushaltsführung, alles wird vor Gericht bewertet.
Ich glaube, dass es nicht so einfach ist einen guten Ehevertrag abzuschließen, der für alle seiten perfekt ist und vor allem fair ist. Vor allem müsste man einen Vertrag wo alles bis ins Detail geregelt ist bei jeder kleinigkeit wider geändert werden (zb. Kinder kommen, Es wird ein Kredit aufgenommen, neue investitionen etc.), sprich der Notar verdient sich ein gutes Geld mit dir.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
@nugl0815
und wie teilst du auf, wenn ihr gemeinsam in der Ehe zb. das Bauernhaus neu gebaut habt?????
Oder hast du soviel, dass du in der Ehe alles aleine finanzieren kannst??
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
@jfs
wer sagt denn, dass nicht auch eine Frau, die einen Betrieb von ihren Eltern übernimmt, eine strenge Scheidungsklausel haben will?
Wieviel hat denn der ehem. Bauernvertretungs-Präsi vom Betrieb mitgenommen bei der Scheidung?
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
@colonus
Ich habe gedacht, das ist klar, wie aufgeteilt wird: Entweder es gibt eine Einigung wer was bekommt, oder es gibt keine, dann kommen die Sachverständigen ins Spiel, und das ganze kostet ein bisserl mehr und dauert länger.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
@nugl0815
Na ja, das mit dem einig sein nach einer Trennung wenns zu einer Scheidung kommt wird schwierig sein, auch wenn man sich vorher wie noch alles eitel wonne war einig war.
Wei gesagt, man baut gemeinsam ein neues Bauernhaus, es sind schulden drauf, es kommt zur trennung, du möchtest nicht das der Hof zerrissen wird, du musst also deine partnerin hinauszahlen, und genau dann wirds spanned, du musst den Kredit von nun an alleine stemmen und musst gleichzeitig Sie hinauszahlen!! Das war schon öfter der Grund das ganze Höfe versteigert wurden!!!
Bitte geh immer davon aus dass es auch kleinere höfe gibt mit 10 oder 15 ha wo nicht im Monat Einnahmen von mehreren Tausend Euro hereinkommen, sondern die aus Liebe betrieben werden, bzw halt "kostendeckend" sind.
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
@walterst
Meinst den Fritzl?
Übergabsvertrag - Klausel für etwaige scheidung?
wenn Kinder da sind würde ich es so regeln das der Besitz für die Kinder erhalten bleibt. wenn dann noch unmögliche Forderungen kommen halte ich das für egoistisch.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!