einbieterverfahren salzburg

Antworten: 14
  18-02-2014 16:16  nugl0815
einbieterverfahren salzburg
Hallo !

Kennt sich jemand mit dem Einbieterverfahren lt Salzburger Grundverkehrsgesetz aus?
Habe ein Waldgrundstück erworben, aber da ich lt. Salzburger GVG kein Landwirt bin (besitze zwar Wald und die Befähigung, beziehe aber nicht mindestens 10% bzw 30% meines Einkommens aus der Landwirtschaft, dass wusste auch der Notar nicht) wurde ein Einbieterverfahren eingeleitet und ein Landwirt bot ein.

Der Verkäufer will aber nur an mich verkaufen, außerdem sind mir durch den Auftrag zur Vertragserrichtung schon Kosten entstanden. Welche Möglichkeiten habe ich? Können wir den Kaufpreis nachträglich anpassen? Das meine Kosten durch den einbietenden Landwirt übernommen werden schließe ich sowieso aus.

Wird die Genehmigung schon versagt, wenn nur eine Einbietung vorliegt, oder nur wenn eine Einbietung vorliegt UND der Verkäufer das Angebot annimmt?

Fragen über Fragen, vielleicht weiß wer genauer Bescheid.
lg

Michi




  18-02-2014 19:51  G007
einbieterverfahren salzburg
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, gilt auch für Nichtlandwirte!

  18-02-2014 20:45  nugl0815
einbieterverfahren salzburg
Netter Kerl, der G007

  19-02-2014 01:25  AnimalFarmHipples
einbieterverfahren salzburg
Ich kann die Frage selbst aus dem Stehgreif nicht beantworten.
Du solltest Dich aber am Notar schadlos halten können, weil er Dich über die Genehmigungspflicht des Vertrages nach dem GVG hätte aufklären müssen. Eventuell haftet der Notar auch gegenüber dem Verkäufer, falls er nun weniger erhält (in Nö ist es ja erinnerlich so, daß die GV-Kommission einen "angemessenen" Kaufpreis festsetzt, wenn sich Verkäufer und Einbieter nicht einigen).


  19-02-2014 07:43  G007
einbieterverfahren salzburg
@all
Diese Regelungen sollten ja zum Schutz von Agrarland da sein. Leider wie Tria schreibt sehr oft zahnlos.
Landwirtschaftliche Flächen die in der Nähe von Städten und gefragten Gebieten werden von Nichtlandwirten um eine etwas höheren Preis (für Landwirte nicht rentablen Preis) spekulativ gekauft und aufgrund guter Beziehungen und rechtlichen Grenzgängen zu Bauland und sonstigen verwertungen umfunktioniert.
Geht bei Wald ebenso, ich kenne solche Beispiele in der Steiermark persönlich.
Dafür die Gschichterln "hamma net gwußt oder sonst was" sind ja nicht neu!

  19-02-2014 08:57  AnimalFarmHipples
einbieterverfahren salzburg
@tria: Na ausm Stand halt ;-)

  19-02-2014 13:13  meu21
einbieterverfahren salzburg
Dies ist eine interessante Frage, die nugl0815 stellte.
Ist diese Regelung also von Bundesland zu Bundesland verschieden ?

Ich wohne in der Steiermark, und es ist meist so, dass man also Landwirt gar nicht erfährt, dass ein Acker zu verkaufen ist. Man kommt erst drauf, wenn der neue Besitzer den Acker bestellt. Also kann man schwer sagen: "Ich hätte gern mitgeboten und auch diesen Preis bezahlt" und damit ist diese Regelung ad absurdum geführt.

  19-02-2014 19:35  zehentacker
einbieterverfahren salzburg
Hallo!
In NÖ muss der Landwirt den gleichen Preis bezahlen wie der Nichtlandwirt, dann bekommt er das Land ,- oder Forstwirtschaftliche Grundstück. Genehmigt muss der Kauf von der Grundverkehrskommision, die Grundstücke werden auf der Gemeinde und in der Kammer öffentlich im Schaukasten ausgehängt.
Mfg ferd

  20-02-2014 06:46  meu21
einbieterverfahren salzburg
@ tria: Ich danke dir für die fundierte Auskunft !
Viele liebe Grüße !


  20-02-2014 08:58  nugl0815
einbieterverfahren salzburg
Danke für die rege Diskussion, direkt gescheiter worden bin ich nicht.

@meu21:
Meines Wissens muss ein Eigentumserwerb zwischen zwei Landwirten nicht bekanntgegeben werden. Die Gemeinde bzw. der Vertreter der Gemeinde in der Bezirksgrundverkehrskommission erfährt jedoch davon, denn auch Geschäfte zwischen Landwirten müssen genehmigt werden und können unter Umständen versagt werden, wenn es im öffentlichen Interesse ist.

Ausgehängt werden muss nur, wenn ein Nicht-Landwirt (laut Def. des jeweiligen GVG) ein lw. Grundstück als Eigentum erwirbt, oder sogar wenn er es nur pachtet (zum. lt SB GVG). In Salzburg heißt das Einbieteverfahren, in OÖ Interessentenregelung usw., aber der Ablauf ist überall irgendwie gleich.

Meiner Meinung nach werden dadurch die Preise in die Höhe getrieben, denn wenn ich als Nicht-Landwirt ein lw. Grundstück erwerben will muss ich den Preis so hoch ansetzen, dass keiner einbietet. Aber wie ich festgestellt habe, treiben die Landwirte schon gegenseitig die Preise in die Höhe dass einem schwindlig wird, brauche also kein schlechtes Gewissen zu haben.

Sinnvoller fände ich das Konzept der Selbstbewirtschaftung, dass glaube ich ist aber durch den EUGh schon ausgehebelt worden, den Grund weiß ich nicht.

lg
Michi



  20-02-2014 12:20  meu21
einbieterverfahren salzburg
@nugl0815

Ich danke auch dir für deine Antwort. Eigentlich warst DU derjenige, der die Frage stellte und um Auskunft bat. Ich glaube, die bisherigen Auskünfte haben dir nicht viel weiter geholfen. Für mich war es aber wieder ein neues Thema, mit dem ich bis dato nichts zu tun hatte. Und ich lerne daraus mal wieder, dass auch ein Notare nicht fehlerfrei ist.

Liebe Grüße in das schöne Salzburger Land !

  20-02-2014 13:03  G007
einbieterverfahren salzburg
Warum soll der Verkauf bzw. Kauf landw. Flächen unter Landwirten veröffentlich werden?
Es besteht überhaupt kein Grund dafür.
Anbot und Nachfrage regelt die Preise in der Marktwirtschaft.

  20-02-2014 13:17  steira8075
einbieterverfahren salzburg
so ist es in der Steiermark

http://investment-portal.net/austria/dokumenteat/GVGSt.pdf



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