Antworten: 18
  28-02-2006 12:35  Riewo
Weichende Erben ?
Hallo, mich interessiert wie Ihr mit weichenden Erben bzw. Schwager und Schwägerin umgeht .

Wie geht es Euch damit : Wenn....
Sie aus und ein gehen als ob sie noch da wohnen ?
Wenn Sie Geräte ( Traktor und Kipper ) so verwenden als ob es Ihnen gehört ?
Wenn Sie jeden 2 Tag 3-5 Liter Milch zum NULLTARIF holen ?
Wenn man Sie braucht ...... ganz selten Zeit haben ... aber sonst 3mal in der Woche zu Kaffee kommen und zum" Kinder abladen" ?> und dabei noch sagen wie schön man es halt als Landwirt hat .........
Wenn ein Schwager zur Arbeit bei seinem Haus Ruft ---- haben die Schwiegereltern sofort Zeit ..... wenn wir zuhausen etwas bauen oder die Hilfe brauchen dauert es immer viel länger....
Kassiert die Betriebsprämie für die von uns von Ihm gepachtete Fläche ohne eine Handgriff dafür zu tun
.......
.......
Gründsätzlich hab ich kein Problem damit wenn wir Ihnen etwas helfen oder schenken ( z.B. Milch ) ... wenn dafür die Gegenseite auch ok wäre...

.....oder verstehe ich da was nicht richtig ?

mfg riewo




  28-02-2006 14:29  hobbybau
Weichende Erben ?
solche gewohnheiten sollten spätestens bei der hofübergabe geklärt werden.
es kann sicher nicht angehen,daß dein bruder oder schwester mit ihrer familie in deinem hof aus und eingehen als seien sie da zu hause.
falls deine geschwister auch nur ein bischen hauverstand und charakter haben, dann sollte es deren stolz gar nicht zulassen. natürlich bist auch du manchmal auf hilfe angewiesen, die du dann auch irgendwie entlohnen sollst, aber sicher nicht in form von uneingeschränktem zgriff zu traktor und geräten.
wenn schon der traktor oder sonst was ausgeliehen werden soll, dann nur mit deinem einverständniss.
ich würde niemals auf den gedanken kommen, mir von meinem elternhaus irgendwas auszuleihen ohne vorher zu fragen.
wenn die kinder von zu hause ausziehen, dann gelten die selben rechte wie die der freunde und bekannten.
alle sind gern gesehen wenn sie auf eine einladung kommen, und allen wird geholfen wenn sie danach fragen oder darum bitten.
kein freund würde sich ohne dich zu fragen in deinem hof bedienen oder?
du musst das unbedingt sofort klarstellen und sollst auch deine eltern dazu miteinbeziehen. warte nicht zu lange -das hast du schon gemacht.
lg

  28-02-2006 15:47  schneider01
Weichende Erben ?
Aus euren äußerungen schließe ich dass ihr alle von zu hause den hof geerbt habt! und eure geschwister werde doch mit sicherheit in ihrer jungen auch mit die arbeiten auf dem hof erledigt haben... und jetzt sollen sie auf knien angerutscht kommen und den "großen feinen herrn bauern" um erlaubnis bitten seine geerbten maschinen mitbenutzen zu dürfen!
eure geschwister müssten kein schlechtes gewissen haben sondern ihr!

und was sind denn schon 2-3 liter milch in der woche, oder die paar eure diesel die der traktor euch kosten wenn ihr ihn verleiht.. im vergleich zu den werten die ihr geerbt habt!

denkt mal drüber nach

  28-02-2006 15:58  Wicki
Weichende Erben ?
Hallo!

Ich würde das sofort abstellen. Lade deine Geschwister mit Partnern zu einem Gespräch ein und stelle die Dinge klar.
Es kann nicht sein, dass nach dem Auszug vom Elternhaus, dieses betreten wird als würde man da noch wohnen.
Frage deine Geschwister wie sie reagieren würden wenn du zu ihnen kommst und dir einfach etwas ausborgst (zb. Auto) ohne zu Fragen und ohne Gegenleistung, wenn sie nur etwas Hausverstand und Charackter haben werden sie es verstehen!



  01-03-2006 11:49  Tannenzapfen
Weichende Erben ?
Mich würde interessieren wie hoch eine Entschädigung ( Mitgift )
für eine Betrieb mit 20000 € EHW , zum Verzicht auf weiteren Erbteilsanspruch, ist.
Hätte jemand Richtlinien oder praktische Beispiele für mich ?
Habe in den kommenden Monaten meine einzige Schwester
"abzufertigen "
Vielen Dank im Voraus mfG

  01-03-2006 13:00  FrankFrei
Weichende Erben ? Welche "Abfertigungshöhe" ist üblich?

Hallo

Ich habe damals etwa mehr als den doppelten Einheitswert in die Hand genommen, um einen Bruder auszuzahlen.

Was ist sonst so üblich?


  01-03-2006 13:00  qwertz
Weichende Erben ?
Cirka 25 000 bis 40 000 Euro.

  01-03-2006 14:22  riener
Weichende Erben ?
leider wird bei der hofübergabe oft übersehen das es sich bei der übergabe nicht um eine schenkung des hofes sondern eher um einen kauf des hofes auf " leirente " = lebenslanges wohnrecht samt verpflegung , betrieskosten und auch eventueler pflege der übergeber handelt.
ich verleihe meinen geschwistern auch gerne maschinen usw.., aber geschenke ( eier, fleisch, holz,..) gibts nicht.


  01-03-2006 19:49  giebenrath
Weichende Erben ?
das mit der Erbverzichtserklärung inkl. "kleiner" freiwilliger Abfindung, da wird dir leider keiner mitspielen!! Ich muß auch sagen, warum auch. Der Pflichtteil, ist ihr Recht! Mein beiden Schwestern, wurden noch von meinen Eltern, jeweils mit etwa
70.000€ bedacht. War erheblich mehr, als der Pflichtteil.

mfg
Hans

  26-08-2006 21:14  Simsei111
Weichende Erben ?
Weist du jetzt wie sich der Pflichtanteil berechnet???

Wie is des ba 20000 € Einheitswert???

  26-08-2006 21:29  Almoehe
Weichende Erben ?
Adenauer hat einmal zu Thema "Gerechtes Erben" gesagt.

Einer macht die Stücke, und der andere wählt....

...und so haben wir es gemacht. Und die Stücke müssen nicht gleich groß sein, aber gleich gut!!!

  05-11-2006 08:58  Simsei111
Weichende Erben ?
15-20000 Euro bei einem Einheitswert von 20000Euro

Genaueres auf der Gugl in Linz, unsere Bauernkammer hat selber nichts darüber gewusst. des hat noch nie wer gefragt.



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