Antworten: 7
  20-07-2013 22:47  Landtechnik KLUG
Steuer Holzverkauf
Weiß wer ob ich als Kleinstunternehmer (30.000€ Umsatz) Mwst befreit und einem Gewinn von max. 4.6iwas beim Rundholzverkauf MWST abführen? Die Mwst bekommt man ja vom Sägewerk drauf. Gibts da nicht eine Grenze?
Danke fir die AW.

  21-07-2013 11:38  mario844
Steuer Holzverkauf
Hy da ich auch das kleingewerbe hab und du mir geholfen hast dabei, kann ich dir nur sagen das du keine steuer angeben darfst, der preis um den du es verkaufst ist sozusagen inklusive,,, das heist das du die steuer inbegriffen hast...
leider hab ich auch deine Fragestellung nicht ganz verstanden...
lg Mario

  21-07-2013 14:43  179781
Steuer Holzverkauf
Auch als Kleingewerbetreibender solltest du um korrekte Rechnungslegung bemüht sein. Anders kriegst du sehr schnell einmal größere Probleme mit dem FA.

Zu dem Thema Mwst auf Holzverkauf gibt es seit heuer eine Änderung bei den %sätzen. Ganz genau hab ich mich aber noch nicht informiert. Vielleicht kann da jemand etwas dazu schreiben, der sich auskennt.

Gottfried

  22-07-2013 08:54  Hofknecht
Steuer Holzverkauf
Hallo,

Bei meinem letzten Rundholzverkauf musste ich Angaben machen zwecks der Umsatzsteuer. Da konnte man ankreuzen Privatverkauf, pauschalierter Landwirt, Unternehmer. Extra gefragt wurde auch nach einer UID Nummer. Als pauschalierter Landwirt bekommt man 12% Mwst auf den Nettobetrag drauf. Wenn du jetzt zwar Unternehmer bist aber keine UID Nummer hast oder brauchst dann wirst bei der Rechnungslegung, denk ich mal, so behandelt wie ein Privater.
Deine Rechnung darf keine ausgeweisene Mehrwertsteuer enthalten, da du ja keine UID hast und deine Mwst auch nicht ans Finanzamt abführst. Denn das Werk an die du dein Holz verkauft hast, die holen sich die Mehrwertsteuer ja vom Finanzamt wieder zurück. Und wenn du dann zwar eine Mehrwertsteuer ausgewiesen bekommst in der Rechnung, die aber nicht ans Finanzamt abführst, dann wird ja das Finanzamt betrogen ;-)
Also hast du eine UID Nummer dann ist eh alles klar und du musst in deinen Rechnugnen/Gutschriften Mehrwertsteuer ausgeweisen bekommen. Hast du keine UID Nummer dann steht in deinen Rechnungen/Gutschriften immer der Preis ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer. Du wirst dann von der Rechnungslegung her so behandelt wie ein Privatverkäufer.

mfg


  22-07-2013 09:06  Christoph38
Steuer Holzverkauf
Ein Kleinunternehmer der von der Umsatzsteuer befreit ist, darf nach meinem Verständnis auch keine Umsatzsteuer berechnen.

  22-07-2013 20:47  Landtechnik KLUG
Steuer Holzverkauf
ja schon aber das sägewerk gibt hat mir 20% draufgegeben

  23-07-2013 09:32  Hofknecht
Steuer Holzverkauf
Hi,

Wenn das Sägewerk in der Abrechnung schreibt "Nettobetrag + 20% Umsatzsteuer" dann gehen sie davon aus das du ein Unternehmer bist und eine UID Nummer hast. Du kannst jetzt entweder dem Sägewerk sagen das du eine Rechnung ohne ausgewiesener Umsatzsteuer brauchst oder du beantragst beim Finanzamt eine UID Nummer.
Wennst eine Landwirtschaft hast, dann kannst das Holz auch als Landwirt verkaufen und bekommst 12% Umsatzsteuer drauf.

mfg



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