Anhängeranmeldung 25 kmh

Antworten: 8
  13-03-2013 10:24  hannes62
Anhängeranmeldung 25 kmh
Habe mir einen gebrauchten LKW kipper mit Typenschein gekauft und wollte ihn auf 25 kmh (wegen der Versicherung ) anmelden.Nach meinem Anruf bei der BGLD Landesregierung Abteilung Maschinenbau bekam ich folgende Antwort: Grundsätzlich ist eine Umtypisierungauf 25 kmh kein Problem ABER Die Achsen und Bremsen dei derzeit eingebaut sind wurden für 80 kmh typisiert. Bei einer umtypisierung auf 25 kmh müsste ich die Achsen und Bremsen tauschen auf solche die für 25 kmh typisiert sind! Das kann doch nur ein schlechter Burgenländerwitz sein oder was meint Ihr dazu

  13-03-2013 11:25  Interessierter
Anhängeranmeldung 25 kmh
wenn du ein amtliches Kennzeichen willst, wirst du den Anhänger umtypisieren lassen müssen, ohne Kennzeichen einfach eine 25 km/h Tafel darauf und passt, soferne du einen Typenschein hast, wo die Bremse eingetragen ist.



  13-03-2013 11:28  Holzer4600
Anhängeranmeldung 25 kmh
meiner meinach nach eine riesen witz , es ist doch nur besser wen die achse mehr aushält bzw die bremsen für mehr ausgelegt sind . oder versteh ich da was falsch ?

  13-03-2013 11:29  Holzer4600
Anhängeranmeldung 25 kmh



  13-03-2013 12:44  michl_22
Anhängeranmeldung 25 kmh
Hallo,

habe einen Kipper der ist auf 60 km/h typisiert und angemeldet..
könnte ihn zb auch auf 50 km/h anmelden jedoch nicht auf 40 km/h...
die geschwindigkeit darf nur ein bisschen abweichen jedoch nicht zu viel....

melde den anhänger einfach mit 80 km/h an, dann kannst auch mal schneller fahren wie 25kmh - legal..
versicherung bleibt gleich , und das pickerl einmal im jahr kostet auch nicht die welt!

gruß michl

  13-03-2013 14:44  dahans
Anhängeranmeldung 25 kmh
Über 25 km auf alle Fälle ein Pickerl ,also immer die gesetzliche Überprüfung , bei 25 km nur eine 1malige Begutachtung ,und du kriegst eine Bescheinigung !

  13-03-2013 20:47  matl99
Anhängeranmeldung 25 kmh
Hallo,
ich habe auch einen LKW-Kipper ganz normal mit 80km/h angemeldet, einmal im Jahr ums Pickerl (vorausgesetzt der Kipper ist technisch in Ordnung), und du kannst legal 50km/h mit dem Traktor fahren, oder den Kipper sogar an einen LKW hängen.
Wenn du nur 25km/h fahren möchtest, reicht das Gesetz zum "Ziehen von nicht zum Verkehr zuglassenen Anhängern (§62 KDV):
- max.18000kg
- im Rahmen eines land und forstw. Betrieb
- Bremsanlage auf alle Räder
- Herstellerschild
- Schlußleuchten, Rückstrahler, Fahrtrichtungsanzeiger
- Aufschrift 25km/h

mfg Matl

  14-03-2013 07:45  hannes62
Anhängeranmeldung 25 kmh
Hallo ! Du verstehst das schon richtig. Da sitzen höchstwahrscheinlich Personen am Schreibtisch, die Hafer nicht von Weizen unterscheiden können, und dann entstehen solche Gesetze.

  14-03-2013 09:01  Walter34
Anhängeranmeldung 25 kmh
Hallo

Hab noch eine Frage dazu. Braucht man ab 50kmh Typisierung ein ABS am Anhänger?

MFG



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.