Mit B-Fürerschein Traktor fahren????

Antworten: 11
  13-12-2005 19:07  ventos
Mit B-Fürerschein Traktor fahren????
Darf man mit einen Traktor der 30kmh geht und 2200kg hat mit dem B-Schein fahren???

  13-12-2005 19:33  Chrissi
Mit B-Fürerschein Traktor fahren????
Hallo,

du darfst bis zu einem GG von 3500 kg einen Traktor mit B fahren.

Im Downloadcenter von Landwirt gibts Powerpoint Folien in dennen das näher beschrieben ist. Hier ein Auszug:

"Führerscheinklasse „B“:
Berechtigt zum Lenken von Zugmaschinen (Kraftwagen) bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg und zum Ziehen eines leichten Anhängers (max. 750 kg)."

MfG

  13-12-2005 19:33  reijo
Mit B-Fürerschein Traktor fahren????
Hallo!

Mit B-Führerschein darfst Du einen Traktor nur dann auf öffentlichen Straßen lenken, wenn dass höchstzulässige Gesamtgewicht 3.500kg nicht überschreitet - siehe Typenschein oder Zulassungsschein.

mfg reijo

  13-12-2005 21:20  Fadinger
Mit B-Fürerschein Traktor fahren????
Hallo!
Bei einem Eigengewicht von 2200kg schätze ich das höchstzulässige Gesamtgewicht auf ca. 4400kg, in diesem Fall lautet die Antwort dann klar "Nein". (siehe obige Beiträge)
Gruß F


  13-12-2005 21:38  Redneck
Mit B-Fürerschein Traktor fahren????
Klasse B beinhaltet Klasse L.
Klasse L sagt, dass du alle Traktoren mit einer Höchstgeschwindigtkeit von 32km/h fahren darfst(Größe spielt keine Rolle).
Nix mit gewichte hier, die zählen nur für PKW und nicht für Schlepper(STVO).

  13-12-2005 21:57  Fadinger
Mit B-Fürerschein Traktor fahren????
Hallo!
Ergänzend zum unrichtigen Beitrag von "Redneck" sei gesagt, das es sich bei der Klasse "L1", welche der B-Schein beinhaltet, um Kleinkrafträder bis 125ccm handelt .......
Ein kurzer Auszug aus dem KFG:
Einteilung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
§ 3. (1) Die Kraftfahrzeuge und Anhänger werden in nachstehende Ober- und Untergruppen eingeteilt:
1. Krafträder das sind
1.1 Motorfahrräder (Kleinkrafträder),
1.1.1 einspurige Kleinkrafträder (Klasse L1),
1.1.2 mehrspurige (dreirädrige) Kleinkrafträder (Klasse L2),
1.2. Motorräder (Klasse L3),
1.2.1 Kleinmotorräder,
1.2.2 Leichtmotorräder,
1.3. Motorräder mit Beiwagen (Klasse L4),
1.4 Motordreiräder (dreirädrige Kraftfahrzeuge - Klasse L5).
2. Kraftwagen, das sind
2.1 Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier
Rädern (Klasse M),
2.1.1 Personenkraftwagen (Klasse M1),
2.1.2 Kombinationskraftwagen (Klasse M1),
2.1.3 Omnibusse,
2.1.3.1. Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 5 t (Klasse M2),
2.1.3.2 Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 5 t (Klasse M3),
2.2 Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier
Rädern (Lastkraftwagen - Klasse N),
2.2.1 Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t (Klasse N1),
usw. usw. ....


  13-12-2005 22:07  giebenrath
Mit B-Fürerschein Traktor fahren????
glaube der Beitrag von Redneck, bezieht sich auf die Gesetzeslage in Deutschland ...

mfg
Hans

  13-12-2005 22:23  Fadinger
Mit B-Fürerschein Traktor fahren????
Hallo noch mal!
Denke schon, die Einteilung gilt Europaweit, mit dem EU-Beitritt sind ja bei uns auch einige neue Gruppen dazugekommen. (zB. C1, LKW bis 7,5to). Aber egal, hier habe ich den vollen Wortlaut des (österreichischen) FSG für die Gruppe B:
2. Klasse B:
a) Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer
dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3 500 kg,
b) Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Eigenmasse von mehr als 400 kg,
c) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung
für die Klasse B
aa) seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung
für die Klasse B ist,
bb) sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet,
cc) nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Krafträdern
genommen zu haben und
dd) der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist.
Dann ist da noch die Sache mit dem Anhänger ......
2. Klasse B:
a) ein leichter Anhänger;
b) ein Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des
Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchsten zulässigen
Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3 500 kg beträgt;



  14-12-2005 11:13  Fadinger
mit B-Führerschein Traktor fahren????
Hallo!
@stb,
eigentlich ja, jedoch bezieht es sich vor allem auf zum Verkehr zugelassene Anhänger. Da ein Ladewagen, ein Miststreuer, oder eben auch ein ganz normaler "Gummiwagen" nicht zugelassen ist (10km/h), handelt es sich dann um "Fuhrwerke" bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhängerarbeitsmaschinen, welche von den meisten Bestimmungen des KFG ausgenommen sind. Auch die StVO sieht mit dem § 30 (Wirtschaftsfuhre) eine Ausnahmeregelung vor. Dabei ist aber auf die Einhaltung dieser Bestimmungen (innerbetrieblicher Verkehr zwischen den Liegenschaften, Einhaltung der Geschwindigkeit von 10km/h, Anhängelast (ungebremst) darf nicht schwerer sein als Zugfahrzeug, anstelle 12m dann nur mehr 11m max. Länge, ....) hinzuweisen.
Gruß F

  20-12-2005 00:26  Herme
mit B-Führerschein Traktor fahren????
Hallo,

Klasse B beinhaltet in Deutschland L und M.

L,M und T (S?) sind nationale Klassen = > es lebe EUROPA ;)

Also gilt, dass in Deutschland mit L oder B Schlepper mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von kleiner gleich 32 km/h gefahren werden dürfen. Mit zulassungsfreien Anhängern darf die Höchstgeschwindigkeit nur 25 km/h betragen.

Leider wissen wir nicht, aus welchem Land die Frage kam...

Gruß
Herme



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