Hoftankstelle Auflagen Sbg???
Antworten: 4
13-06-2012 09:20 Entfeldhof
Hoftankstelle Auflagen Sbg???
Interesiere mich für eine Hoftankstelle und da wir im Herbst einen Garagenzubau tätigen, möchte ich fragen ob einer von euch die Auflagen weiß die in Salzburg (Zell am See) gelten?
weiters bitte um Ratschläge in Bezug auf größe der Tanks bzw. Hersteller usw....?
Unser jährlicher Dieselbedarf liegt ca. bei 1200l. und nächste Tankstelle ist 6km entfernt.
Habe bereits bei der zuständigen BBK nachgefragt doch der dort zuständige Bauberater konnte mir keine Auskunft geben anstatt einer vernünftigen Auskunft bekam ich eine Niederschrift der Auflagen aus dem Jahre schnee (ca.15 Jahre alt).
Interesiere mich für eine Hoftankstelle und da wir im Herbst einen Garagenzubau tätigen, möchte ich fragen ob einer von euch die Auflagen weiß die in Salzburg (Zell am See) gelten?
weiters bitte um Ratschläge in Bezug auf größe der Tanks bzw. Hersteller usw....?
Unser jährlicher Dieselbedarf liegt ca. bei 1200l. und nächste Tankstelle ist 6km entfernt.
Habe bereits bei der zuständigen BBK nachgefragt doch der dort zuständige Bauberater konnte mir keine Auskunft geben anstatt einer vernünftigen Auskunft bekam ich eine Niederschrift der Auflagen aus dem Jahre schnee (ca.15 Jahre alt).
13-06-2012 12:54 atzmanne1975
Hoftankstelle Auflagen Sbg???
Hallo Entfeldhof
bin vor dem gleichen Problem gestanden. Bei uns in der Stmk ist es so das bis 1000lt du keine Genemigungen brauchst - Einfach Tank mit Auffangwanne oder Doppelwandigen kaufen und hinstellen. Von 1000lt bis 5000lt Fassungsvermögen (auf dem Gesamten Betriebsgelände) Brauchst du eine Baugenemigung von der Gemeinde. Über 5000lt läuft alles über die BH (Baugenemigung, Wasserrechtsverhandlung, usw.) Hab mich daher entschlossen mir einen Tankraum mit Zapfsäule zu errichten mit einem ges. Fassungsvermögen von bis zu 5000lt.
Für dich würd ich sagen kauf dir einen 990lt Tank - gibts im Lagerhaus, bei Faie, usw. und du hast keine Probleme.
Hoff dir damit ein bisschen geholfen zu haben - Ansonsten einfach bei der Gemeinde nachfragen. Bei der BBK habe sie leider keine Ahnung was solche Anliegen betrifft.
mfg Atzmanne
Hallo Entfeldhof
bin vor dem gleichen Problem gestanden. Bei uns in der Stmk ist es so das bis 1000lt du keine Genemigungen brauchst - Einfach Tank mit Auffangwanne oder Doppelwandigen kaufen und hinstellen. Von 1000lt bis 5000lt Fassungsvermögen (auf dem Gesamten Betriebsgelände) Brauchst du eine Baugenemigung von der Gemeinde. Über 5000lt läuft alles über die BH (Baugenemigung, Wasserrechtsverhandlung, usw.) Hab mich daher entschlossen mir einen Tankraum mit Zapfsäule zu errichten mit einem ges. Fassungsvermögen von bis zu 5000lt.
Für dich würd ich sagen kauf dir einen 990lt Tank - gibts im Lagerhaus, bei Faie, usw. und du hast keine Probleme.
Hoff dir damit ein bisschen geholfen zu haben - Ansonsten einfach bei der Gemeinde nachfragen. Bei der BBK habe sie leider keine Ahnung was solche Anliegen betrifft.
mfg Atzmanne
13-06-2012 14:29 Christoph38
Hoftankstelle Auflagen Sbg???
schau auch bei den alten Beiträgen im Forum,
Mir hat man im Rahmen der Feuerbeschau solche Auflagen gemacht, dass ich die Hoftankstelle (2000lt) aufgegeben habe.
schau auch bei den alten Beiträgen im Forum,
Mir hat man im Rahmen der Feuerbeschau solche Auflagen gemacht, dass ich die Hoftankstelle (2000lt) aufgegeben habe.
13-06-2012 21:05 Paul10
Hoftankstelle Auflagen Sbg???
Bis 999 Liter ist hier in D ein Doppelwandiger Tank zulässig ohne besonderen Auflagen. Auch Brandschutzmäßig geht das ohne feuerfesten Raum. Das Geld kostet der Tankplatz. Ist der unter freiem Himmel muß der Trecker auf einer 20 cm dicken Betonplatte stehen. Mit Aufkantung am Rand soweit der Schlauch reicht. Das Regenwasser dieser Platte geht durch einen Ölabscheider.Der muß ja genehmigt werden und auch jährlich abgefahren werden .
Unter Dach das ganze ohne Ölabscheider Ich hab ne Blechwannen wo der Trecker beim tanken draufsteht
Gruß Paul
Bis 999 Liter ist hier in D ein Doppelwandiger Tank zulässig ohne besonderen Auflagen. Auch Brandschutzmäßig geht das ohne feuerfesten Raum. Das Geld kostet der Tankplatz. Ist der unter freiem Himmel muß der Trecker auf einer 20 cm dicken Betonplatte stehen. Mit Aufkantung am Rand soweit der Schlauch reicht. Das Regenwasser dieser Platte geht durch einen Ölabscheider.Der muß ja genehmigt werden und auch jährlich abgefahren werden .
Unter Dach das ganze ohne Ölabscheider Ich hab ne Blechwannen wo der Trecker beim tanken draufsteht
Gruß Paul
14-06-2012 09:27 melchiorr
Hoftankstelle Auflagen Sbg???
Hallo!
Hab heuer bei der Feuerbeschau folgendes Merkblatt bekommen:
BVS-Brandverhütungsslelle für OÖ MB 001/01/2000
4. Behälteraufsteilung;
4.1 Lagermengen von 100 bis 300 Liter:
Für Räume, in denen diese Mengen an Diesel, Biodiesel oder Heizöl gelagert werden,
gelten keine besonderen baulichen Vorschriften. Zu beachten sind dabei die Punkte 2
- „Grundsätzliches" - und 3 - „Auffangwannen und -lassen" - dieser Richtlinie.
ACHTUNG!
In Garagen dürfen höchstens 200 l Diesel, Biodiesel oder Heizöl gelagert werden.
4.2 Lagermengen über 300 Liter;
4.2.1 Lagerung im Freien:
Entsprechend typengeprüfte Behälter sowie solche in doppelwandiger Ausführung mit
Leckanzeigeeinrichtung dürfen ohne Auffangwanne im Freien aufgestellt werden.
Wird ein einwandiger Behälter mit Auffangwanne verwendet, ist über diesen eine
nichtbrennbare Überdeckung (Dach als Schutz vor Niederschlägen) herzustellen. Andernfalls
ist die Auffangwanne so auszubilden, daß Niederschlagswasser leicht aus
dieser entfernt werden kann (pumpen oder händisch schöpfen). Die Wanne darf jedoch
keine Öffnungen oder Rohrdurchführungen aufweisen und automatisch gesteuerte
Pumpen sind nicht zulässig.
4.2.1.1 Aufstellung mit entsprechenden Sicherheitsabständen zu Gebäuden und
Grundgrenzen:
Typengenehnigta- oAa Gebäude
-ran. 5m- -nin.5m-
Seite 4
r/
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ MB 001/01/2000
4.2.1.2 Aufstellung an der Außenwand eines Gebäudes:
Die Wand muss brandbeständig ausgeführt sein (zB massives Mauerwerk) und im
Bereich Von mindestens 3 m um den Tank dürfen keine Öffnungen vorhanden sein,
die nicht durch Brandschutzabschlüsse verschlossen sind
(zß Brandschutztür, -verglasung).
4.2.2 Lagerung in Gebäuden:
Die Umfassungsbauteile, wie Wände, Decken und Fußböden solcher Räume müssen
aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und brandbeständig (F 90) ausgeführt sein,
wobei auf die statischen Anforderungen Rücksicht zu nehmen ist.
Als BRANDBESTÄNDIG gelten:
Wände:
Decken:
Ziegelmauerwerk: mindestens 12 cm dick und beidseitig verputzt
Beton: mindestens 10 cm dick
Gasbeton: mindestens 10 cm dick und voll verfugt
Massivdecken und Gewölbe
Seite 5
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ MB 001/01/2000
In angrenzende Räume fuhrende Öffnungen sind mit normgemäßen Brandschutztüren
T 30 zu verschließen. Türen ins Freie sind aus nichtbrennbarem Material herzustellen.
Besteht über die Außenwand jedoch die Gefahr einer Brandübertragung auf
daneben oder darüber befindliche Bauteile (zB Dachvorsprünge, brennbare Wände
oder Wandverkleidungen) sind ebenfalls Brandschutztüren T 30 einzusetzen.
Fenster:
Fenster sind, wenn die Gefahr einer Brandübertragung besteht, als Brandschutzverglasung
G 30 (zB Drahtverglasung mit 6 mm Dicke und höchstens 10 mm Maschenweite
des Drahtgeflechtes und nichtbrennbarer Rahmen) auszuführen.
Sonstiges:
In Räumen, in denen mehr als 3001 Diesel, Biodiesel oder Heizöl gelagert werden,
dürfen sich keine Feuerstätten, Reinigungsöffhungen von Rauchfängen, Gaszähler
oder ähnliches befinden. Weiters dürfen sie grundsätzlich nicht für andere Zwecke genützt
werden, das heißt, ihre Verwendung als Werkstätte, Abstell- oder Lagerraum
für andere Materialien ist nicht gestattet.
Es ist zweckmäßig Diesellagerräume in landwirtschaftlichen Betrieben groß genug
auszufuhren, um Behälter für Motor- und Schmieröl, für Winterdiesel sowie andere
brandgefährliche Flüssigkeiten ebenfalls in diesem Raum sicher verwahren zu können.
Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten können auch nachträglich in Scheunen, Wagenremisen,
Hütten, Werkstätten usw. eingebaut werden.
Der nachträgliche Einbau in unbenutzten Stallräumen und dergleichen ist meist ohne
größere Umbauten möglich, soweit diese massive (brandbeständige) Wände und
Decken aurweisen.
In diesen Fällen sind meist nur Türen und Fenster auszuwechseln und eventuelle
Mauer- oder Deckendurchbrüche (zB ehemalige Futterabwurföffhungen) zu verschließen,
soweit diese Räume nicht auch anderen Zwecken dienen und dadurch
brandbeständige Abtrennungen erforderlich werden.
Weitere Aspekte, wie die Betankungsmöglichkeit der eigenen KFZ (Traktore) und die
Befiillung der/des Behälters), sollte bei der Situierung beachtet werden (Zufahrt für
Tankwagen!).
Im Anhang dieser Richtlinie finden Sie Ausführungsbeispiele von Lagerräumen
für Diesel, Biodiesel und Heizöl.
Das Merkblatt ist auch bei der Brandverhütungsstellle gratis zu beziehen.
Das Merkblatt ist auch bebildert, die Bilder sind leider beim Scannen verloren gegangen.
lg.herbyy
Hallo!
Hab heuer bei der Feuerbeschau folgendes Merkblatt bekommen:
BVS-Brandverhütungsslelle für OÖ MB 001/01/2000
4. Behälteraufsteilung;
4.1 Lagermengen von 100 bis 300 Liter:
Für Räume, in denen diese Mengen an Diesel, Biodiesel oder Heizöl gelagert werden,
gelten keine besonderen baulichen Vorschriften. Zu beachten sind dabei die Punkte 2
- „Grundsätzliches" - und 3 - „Auffangwannen und -lassen" - dieser Richtlinie.
ACHTUNG!
In Garagen dürfen höchstens 200 l Diesel, Biodiesel oder Heizöl gelagert werden.
4.2 Lagermengen über 300 Liter;
4.2.1 Lagerung im Freien:
Entsprechend typengeprüfte Behälter sowie solche in doppelwandiger Ausführung mit
Leckanzeigeeinrichtung dürfen ohne Auffangwanne im Freien aufgestellt werden.
Wird ein einwandiger Behälter mit Auffangwanne verwendet, ist über diesen eine
nichtbrennbare Überdeckung (Dach als Schutz vor Niederschlägen) herzustellen. Andernfalls
ist die Auffangwanne so auszubilden, daß Niederschlagswasser leicht aus
dieser entfernt werden kann (pumpen oder händisch schöpfen). Die Wanne darf jedoch
keine Öffnungen oder Rohrdurchführungen aufweisen und automatisch gesteuerte
Pumpen sind nicht zulässig.
4.2.1.1 Aufstellung mit entsprechenden Sicherheitsabständen zu Gebäuden und
Grundgrenzen:
Typengenehnigta- oAa Gebäude
-ran. 5m- -nin.5m-
Seite 4
r/
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ MB 001/01/2000
4.2.1.2 Aufstellung an der Außenwand eines Gebäudes:
Die Wand muss brandbeständig ausgeführt sein (zB massives Mauerwerk) und im
Bereich Von mindestens 3 m um den Tank dürfen keine Öffnungen vorhanden sein,
die nicht durch Brandschutzabschlüsse verschlossen sind
(zß Brandschutztür, -verglasung).
4.2.2 Lagerung in Gebäuden:
Die Umfassungsbauteile, wie Wände, Decken und Fußböden solcher Räume müssen
aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und brandbeständig (F 90) ausgeführt sein,
wobei auf die statischen Anforderungen Rücksicht zu nehmen ist.
Als BRANDBESTÄNDIG gelten:
Wände:
Decken:
Ziegelmauerwerk: mindestens 12 cm dick und beidseitig verputzt
Beton: mindestens 10 cm dick
Gasbeton: mindestens 10 cm dick und voll verfugt
Massivdecken und Gewölbe
Seite 5
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ MB 001/01/2000
In angrenzende Räume fuhrende Öffnungen sind mit normgemäßen Brandschutztüren
T 30 zu verschließen. Türen ins Freie sind aus nichtbrennbarem Material herzustellen.
Besteht über die Außenwand jedoch die Gefahr einer Brandübertragung auf
daneben oder darüber befindliche Bauteile (zB Dachvorsprünge, brennbare Wände
oder Wandverkleidungen) sind ebenfalls Brandschutztüren T 30 einzusetzen.
Fenster:
Fenster sind, wenn die Gefahr einer Brandübertragung besteht, als Brandschutzverglasung
G 30 (zB Drahtverglasung mit 6 mm Dicke und höchstens 10 mm Maschenweite
des Drahtgeflechtes und nichtbrennbarer Rahmen) auszuführen.
Sonstiges:
In Räumen, in denen mehr als 3001 Diesel, Biodiesel oder Heizöl gelagert werden,
dürfen sich keine Feuerstätten, Reinigungsöffhungen von Rauchfängen, Gaszähler
oder ähnliches befinden. Weiters dürfen sie grundsätzlich nicht für andere Zwecke genützt
werden, das heißt, ihre Verwendung als Werkstätte, Abstell- oder Lagerraum
für andere Materialien ist nicht gestattet.
Es ist zweckmäßig Diesellagerräume in landwirtschaftlichen Betrieben groß genug
auszufuhren, um Behälter für Motor- und Schmieröl, für Winterdiesel sowie andere
brandgefährliche Flüssigkeiten ebenfalls in diesem Raum sicher verwahren zu können.
Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten können auch nachträglich in Scheunen, Wagenremisen,
Hütten, Werkstätten usw. eingebaut werden.
Der nachträgliche Einbau in unbenutzten Stallräumen und dergleichen ist meist ohne
größere Umbauten möglich, soweit diese massive (brandbeständige) Wände und
Decken aurweisen.
In diesen Fällen sind meist nur Türen und Fenster auszuwechseln und eventuelle
Mauer- oder Deckendurchbrüche (zB ehemalige Futterabwurföffhungen) zu verschließen,
soweit diese Räume nicht auch anderen Zwecken dienen und dadurch
brandbeständige Abtrennungen erforderlich werden.
Weitere Aspekte, wie die Betankungsmöglichkeit der eigenen KFZ (Traktore) und die
Befiillung der/des Behälters), sollte bei der Situierung beachtet werden (Zufahrt für
Tankwagen!).
Im Anhang dieser Richtlinie finden Sie Ausführungsbeispiele von Lagerräumen
für Diesel, Biodiesel und Heizöl.
Das Merkblatt ist auch bei der Brandverhütungsstellle gratis zu beziehen.
Das Merkblatt ist auch bebildert, die Bilder sind leider beim Scannen verloren gegangen.
lg.herbyy
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
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