Anhänger im Feld abstellen

Antworten: 10
  04-03-2012 13:35  alexanderimhof
Anhänger im Feld abstellen
Hallo,

Hallo, ein paar Kollegen und ich bauen gerade einen Bar-Anhänger. Es ist einfach ein Eisengestell mit einem Holzaufbau und einer Achse. Da der Anhänger ein ziemlich großes Gerät ist möchte ich ihn abseits vom Hof, also neben unseren Acker auf einer freien Wiesenfläche abstellen. Dieser Ort ist mitten in den Feldern.

Darf man das oder kann man Probleme bekommen?

MfG

Alexander

  04-03-2012 14:56  179781
Anhänger im Feld abstellen
Wenn es ein "normaler" Anhänger ist darfst du ihn auf deinem Grudnstück absstellen. Wenn er allerdings immer am gleichen Platz steht, musst du ihn bei der flächendigitalisierung von der beantragten Fläche abziehen, sonst flippt die AMA aus.

Gotfried

  05-03-2012 16:12  m.josef@gmx.at
Anhänger im Feld abstellen
Richtig!!!!

  05-03-2012 22:35  alexanderimhof
Anhänger im Feld abstellen
Hallo,

Hmm... Ich habe heute mit meinem Rechtskunde Lehrer geredet, er meinte das dürfte kein Problem sein, wenn der der anhänger nicht ständig zum beispiel einmal in der Woche geholt und wieder hingestellt wird. Solange er die sicht bei der Straße nicht behindert dürfte ich gegen kein Gesetz verstoßen.

Ich werde mich noch genauer erkundigen wegen dem mit der ama.




  05-03-2012 23:08  AnimalFarmHipples
Anhänger im Feld abstellen
Allgemein gilt ja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, erkundige Dich am besten beim Baureferenten Deiner Gemeinde und beim Naturschutzreferenten der BH.
Nach manchen Bauordnungen ist das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen wie zB Wohnwägen anzeigepflichtig bzw. kann sich auch ein Problem bzgl. Flächenwidmung/Benützungsbewilligung, natur- und landschafts- bzw. ortsbildschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben.

  06-03-2012 08:12  josefderzweite
Anhänger im Feld abstellen
Macht euch bitte nicht lächerlich!

  06-03-2012 08:56  AnimalFarmHipples
Anhänger im Feld abstellen
Dafür daß die Rechtslage oft lächerliche Auswüchse zeitigt, kann ich nichts.
Es wurden zB auch schon seitenlange Abhandlungen darüber veröffentlicht, ob die Verwendung nicht mehr verkehrstauglicher Fahrzeuge zur Jagd oder Almwirtschaft nicht unters Abfallwirtschaftsgesetz fällt; Anlaß dafür war ein konkretes Verwaltungsstrafverfahren.
Und der Wohnwagen, der zur Umgehung des Bauverbots ins Grünland geplanzt wird, ist quasi ein Klassiker und nicht damit vergleichbar, daß landwirtschaftlich genutzte Anhänger im Bauland-Agrar verrotten ...

  06-03-2012 10:11  Peter06
Anhänger im Feld abstellen
Es ist geradezu interessant, dass sich die Landschaftsverschandler, sprich Plakataufsteller, immer wieder neue Methoden einfallen lassen.
So sieht man in letzter Zeit vermehrt Plakatwände, die als Anhänger ausgeführt sind, oder dazu umfunktionierte, stillgelegte Anhänger mit Werbebotschaft, welche damit offensichtlich nicht der Bauordnung unterliegen, und somit an allen möglichen und unmöglichen Orten aufgestellt werden.....

  07-03-2012 20:05  AnimalFarmHipples
Anhänger im Feld abstellen
Das dient eher dazu, die Bewilligungspflicht für straßennahe Werbung (§§ 80 ff. StVO) bzw. auf Gemeindeebene die Werbe- und Gebrauchsabgaben zu umgehen. Funktioniert aber auch nicht immer (erinnerlich hatte da ein Bordell in Ansfelden ziemliche Probleme, die einfach einen Sattelauflieger mit Werbeplane neben der Autobahn ins Gemüse gestellt hatten), und vor allem auch nicht auf Dauer, außer auf entsprechend gewidmeten Flächen.

  07-03-2012 20:28  steyr8100chrisi
Anhänger im Feld abstellen
ich glaube nicht das da was ist weil ein par leute aus unserem dorf stellen auch neben der schmalspurbahn in der wiese ihre hänger ab die sind mitlerweile schon zugwachsen:)

  14-03-2012 20:05  alexanderimhof
Anhänger im Feld abstellen
Hallo,

Ja ich werde den Hänger wahrscheinlich dot abstellen wo ich es ver hatte.

MfG




Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.