Antworten: 19
  23-11-2011 17:57  Stupsi103
Traktorfahren
Hallo!!!

Ich bin 16 Jahre alt und habe den F-Führerschein,
darf ich damit gewerbliche Traktoren auch fahren??

Danke für eure Beiträge!!

MfG

  23-11-2011 18:39  michl_22
Traktorfahren
Hallo,

Mit 16 jahren darfst du nur land und forstwirtschaftliche traktoren fahren!

gewerbliche traktoren erst ab 18 jahren! zb schneeräumung usw .

gruß michl

  24-11-2011 06:31  AnimalFarmHipples
Traktorfahren
Führerscheingesetz (FSG)

§ 2. (1) Die Lenkberechtigung darf nur für folgende Klassen und Unterklassen von Kraftfahrzeugen gemäß § 2 KFG 1967 erteilt werden:
...
6. Klasse F:

a) Zugmaschinen,

b) Motorkarren,

c) selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

d) landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

e) Transportkarren,

jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie

f) Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, daß sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und

g) Sonderkraftfahrzeuge.
...

§ 6. (1) Für die Erteilung einer Lenkberechtigung gelten folgende Anforderungen an das Mindestalter:

1. vollendetes 16. Lebensjahr:

Klasse F, beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Auflagen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung.

...

Kraftfahrgesetz (KFG)

§ 2 (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
...
37b. landwirtschaftliches Fahrzeug ein Fahrzeug, das zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt ist;
...

Eigene Anmerkung :

Ein "landwirtschaftliche Fahrzeug" im Sinne von § 2 Abs.1 Z.37b KFG und § 6 Abs.1 Z.1 FSG ist nicht bloß eine "landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschine" wie in § 2 Abs.1 Z.6 lit.d FSG erwähnt, sondern jedes in § 2 Abs.1 Z.6 FSG genannte Fahrzeug, sofern es zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt ist.
Die Lenkberechtigung gilt daher auch für Fahrten, die nichts mit dem l- bzw. f-w. Betrieb zu tun haben, weil es nur auf die Bestimmung des Fahrzeuges laut Zulassung ankommt, daher zB auch für Fahrten mit dem Traktor zur Disco udgl.
Davon ist meines Erachtens auch der Winterdienst als bäuerliche Nebentätigkeit erfaßt, sofern sie dem l-f-w - Betrieb organisatorisch und wirtschaftlich untergeordnet erfolgt und dafür keine Gewerbeberechtigung nötig ist, also soferne nur Verkehrsflächen geräumt bzw. gestreut werden, die hauptsächlich der Erschließung l-f-w genutzter Grundflächen dienen.
Da für die entgeltliche Räumung bzw. Streuung von Gemeindestraßen, Parkplätzen udgl. ein Gewerbeschein erforderlich ist, gilt die Lenkberechtigung dafür nicht; es spricht aber nichts dagegen, wenn derlei Flächen unentgeltlich geräumt bzw. gestreut werden, sofern der Traktor laut Zulassung eine l-f-w Bestimmung hat.
Und nachdem zB meine beiden Traktoren laut Zulassung "zu keiner besonderen Verwendung bestimmt" sind, dürfen sie erst ab 18 gelenkt werden, selbst wenn es sich um Fahrten im Zusammenhang mit meiner LW handelt.

  24-11-2011 07:57  Wurm
Traktorfahren
@ AFH

Mal eine Frage da du in diesen Sachen sicher ein Spezialist bist!

Kennt sich eigentlich das Ausführende Organ (Polizei) in diesen Gesetzes Dschungel noch aus oder nicht?
Weil wie ich einen Freund der Polizist ist ob ich einen Anhänger mit 10t gesamt Gewicht und einer Hydraulischen Bremse mit meine 3t Eigengewicht Allrad Traktor bewegen darf, und wie schnell ich das darf wusste er keine Antwort, und meinte nur es kennt sich eh keiner aus solange er dir nied Aufsitzen will! Also immer schön freundlich bleiben dann gehts schon gut!

Also kannst du mir vielleicht weiter helfen!


  24-11-2011 08:31  AnimalFarmHipples
Traktorfahren
Ich bin keineswegs Spezialist, aber ich weiß wo ich nachschauen muß und beherrsche als Jurist natürlich die Auslegungsregeln (was aber auch noch nichts heißt, nicht umsonst sagt man "2 Juristen ergeben 3 Meinungen").

Detto kann auch kein Polizist alles wissen, aber man weiß ja nie, an wen man gerät und manche haben bestimmte Dinge als Steckenpferd und können einen entsprechend kaniefeln.

Zu Deiner Frage: Die Rechtsgrundlagen bezüglich des Ziehens von Anhängern hab ich erst kürzlich in einem anderen Thread zusammengestellt, außerdem gibt es dazu ein sehr gut gemachtes Landwirt-Sonderheft.

  24-11-2011 09:11  Wurm
Traktorfahren
Wo genau ist der Thread zu finden?


Am Anfang die Frage, Am Ende die Antwort dazwischen viele Möglichkeiten die Lösung zu finden man muss nur wissen wo man sucht!

  24-11-2011 09:47  AnimalFarmHipples
Traktorfahren
Der Thread hier war gemeint :
 

  24-11-2011 14:01  wernergrabler
Traktorfahren
Hallo!

@ Wurm:

Bei hinterradgebremsten Traktor darf man das 2-fache Eigengewicht des Zugfahrzeuges anhängen.
Bei Allradgebremsten: 3 -faches EGW
Mit Druckluft bzw. gleichwertiger Bremse (hydr. Bremsventil): 4-faches EGW.

mfg
wgsf

  24-11-2011 14:50  Wurm
Traktorfahren
Danke!

Aber wenn ich jetzt zum Beispiel einen Kipper mit 13t Gesamt Gewicht anhänge dürfte ich damit nicht einmal fahren?? obwohl ich jetzt zum Beispiel nur 10t (Anhänger plus Ladung) dran habe?

  24-11-2011 15:04  wernergrabler
Traktorfahren
Hallo!

Von einer Pflicht wüsste ich nichts.
Grundvoraussetzung ist, dass die Bremse mit dem Bremspedal mitbetätigt werden muss.

mfg
wgsf

  24-11-2011 15:34  Wurm
Traktorfahren
Würscht wie schon geschrieben immer schön Freundlich bleiben und die Gefährlichsten Ruten meiden!

Dann wirds schon gut gehen!

@stubsi wie meinst du das mit Gewerblich fahren? Was keiner weiß macht keinen heiß, songs bei uns halt immer.

  25-11-2011 07:51  AnimalFarmHipples
Traktorfahren
@fgh - "egal was er macht"

Ich bin mir da nicht so sicher, soweit es um Tätigkeiten geht, für die eine andere besondere Zweckbestimmung eingetragen sein müßte wie eben zB den gewerblichen Winterdienst.
Kann es aber momentan nicht näher begründen, weil ich mir die Bestimmungen betreffend Zulassungszweck noch nicht angesehen habe. Der Regelungszweck des "F ab 16" dürfte aber eben gerade nicht darin bestehen, daß Bauernbuben mit Papas Traktor alles dürfen sollen.

  25-11-2011 10:19  AnimalFarmHipples
Traktorfahren
Es geht da weniger um die Strafbarkeit, nachdem man das Gesetz ja durchaus so lesen kann, daß man mit einem LW-Traktor alles darf. Im (Verwaltungs)Strafrecht gilt ja nulla poena sine lege inklusive Analogieverbot.
Interessant ist das aber versicherungsrechtlich, wenn beim gewerblichen Winterdienst mit einem LW-Traktor und einem F16-Schein ein Unfall passiert. Da können Analogien schon eine Rolle spielen.

Abgesehen davon bleibt noch die Frage, ob die Verwendung eines laut Zulassung für die LW bestimmten Traktors zu einem anderen besonderen Zweck nicht ebenfalls einen Straftatbestand erfüllt.

  25-11-2011 12:18  Haggi
Traktorfahren
Was bitte bedeutet: "nulla poena sine lege inklusive Analogieverbot"?!?!



  25-11-2011 13:04  AnimalFarmHipples
Traktorfahren
Keine Strafe ohne Gesetz, das strafbare Verhalten muß sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (und nicht aus Analogischlüssen wie zB weil das Verhalten A strafbar ist, muß auch das Verhalten B strafbar sein udgl.).

  02-12-2011 18:21  Stupsi103
Traktorfahren
Dankesehr für eure Antworten!!!
Leider hab ich die WOche über keinen Netz zugang gehabt!
Eure Antworten haben mich schon weitergebracht aber jetzt noch ne Frage:
Darf ich mit meinem Landwirtschaftlich zugelassenen Fahrzeug einen Gewerblich zugelassenen Kipper fahren???
Und darf ich mit nehm Traktor und Kipper den ich von einem Bauunternehmen ausgeliehen habe (gewerblich zugelassen) für land und forstwirtschaftliche Zwecke Schotter oder Ballen fahren???

Mfg Stupsi

  02-12-2011 19:14  AnimalFarmHipples
Traktorfahren
Auch Anhänger sind "Fahrzeuge" (und nicht zu verwechseln mit "Kraftfahrzeugen" - die sie nicht sind).
Mit dem F16-Schein dürfen nur lfw-zugelassene Fahrzeuge bewegt werden, soviel steht fest.

  05-12-2011 21:27  Stupsi103
Traktorfahren
Aha so ist das Dankesehr!!!

Bei uns in der Umgebung geht das gerücht herum das man für Gewerbliche Traktoren nen C Schein Braucht!!
Kennt sich Jemand aus wie das ist ???



  06-12-2011 02:25  AnimalFarmHipples
Traktorfahren
Was alles in die Klasse F fällt, steht eh schon oben.
Für Zugmaschinen (auch lfw) über 50 km/h Bauartgeschwindigkeit und 3500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht ist ein C1-Schein nötig bzw. über 7500 kg hzGgw ein C-Schein.

  08-12-2011 18:17  Stupsi103
Traktorfahren
@"Animal Farm Hipples"

Danke sehr für deine Antworten haben mir wirklich weiter geholfen!!!

MfG Stupsi



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