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Fahrtenschreiber für Traktoren über 40 kmh
Wird der Fahrtenschreiber für Traktoren über 40 bzw. 50 kmh nur in Deutschland /Österreich Pflicht ,oder doch EU-weit?
Weiß Jemand was genaueres
Mfg Hans
Fahrtenschreiber für Traktoren über 40 kmh
hallo
, bezüglich dem fahrtenschreiber, ein traktor der forst und landwirtschaftlich angemeldet ist braucht keinen fahrtenschreiber.
Ausnahme; man fährt weiter weg als 100 km dann muss einer verbaut und verwendet werden!
Fahrtenschreiber für Traktoren über 40 kmh
So ist es, siehe § 24 KFG :
(1) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h ... müssen mit einem geeigneten, im Blickfeld des Lenkers liegenden Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein.
(2) Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge mit einem Eigengewicht von mehr als 3 500 kg und Omnibusse müssen mit geeigneten Fahrtschreibern und Wegstreckenmessern ausgerüstet sein, die so beschaffen sind, dass sie nicht von Unbefugten in Betrieb oder außer Betrieb gesetzt werden können ...
(2a) ...
(2b) Im Sinne von Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und von Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 werden folgende Fahrzeuge von der Anwendung dieser Verordnungen
1. ganz freigestellt:
a) ...;
b) Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden;
c) land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden, und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least;
...
Anmerkung :
Die Ausnahme nach Abs.2b Z.1 lit.a erscheint mir allerdings nicht logisch, weil Abs.1 nur einen Tacho vorschreibt und Abs.2 einen Fahrtschreiber nur für LKW und Omnibusse vorsieht.
Aber vielleicht ergibt sich ja aus einer der beiden in Abs.2b erwähnten EU-Verordnungen eine Fahrtschreiberpflicht auch für Zugmaschinen (was uns aber, selbst wenn, im Hinblick auf die obzitierten KFG-Bestimmungen egal sein könnte ...).
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