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Steuerabschreibung
> Hallo nöbi! Ich glaube du brauchst eine ausführliche Beratung auf der Bezirks- oder Landeslandwirtschaftskammer. Es kommt aus den Einheitswert an, weniger auf die Ha. Gibt einige Möglichkeiten, pauschaliert bleiben, Teilpauschalierung oder Ein-Ausgabenrechnung. Richtige doppelte Buchhaltung würde ich ausschließen.
Bei Teilpauschalierung eines Betriebes bis 65.000 Eur Einheitswert mußt du aufpassen, in diesem Fall mußt du gleichzeitig die Sozialversicherungsoption machen. Auswirkungen auf Pension.
In der Niederösterr. Kammerzeitung von März 2004 steht ein ausführlicher Artikel.
Bei einem extensiven Betrieb (Nebenerwerb) wird die Vollpauschalierung wahrscheinlich die ungünstigste Lösung sein.
Option auf die Mehrwertsteuer ist unabhängig von der Art der Steuererklärung, also pauschaliert, teilpauschaliert oder Ein.Ausg.rechnung. Bei Ein-Ausg.rechnung kannst du auch deine Maschinen und Gebäudeinvestitionen abschreiben.
Es ist also ein sehr komplexes Thema, dass du hier sicher nicht leicht lösen kannst, also Beratung in Anspruch nehmen. Die Kammern sind nicht so schlecht wie manchesmal dargestellt wird. mfg. kst
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