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Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo. Ab wann läuft die Garantie bei einen Gebr, Traktor 1987. Ab der Unterschrift oder ab der Bezahlung. Hab den traktor im März beim Lgh gekauft, hatte damals schon garantieprobleme und musste den Rechtsanwalt einschalten. Nach langen hin und her wurde es gemacht und so habe ich den Traktor erst am 15 Juli 09 bez. Jetzt habe ich einen größeren Entantriebschaden.Bin ca 170 St gefahren im leichten Einsatz. Wie lange gibts Garantie oder gewährl.?
Am Kaufvertrag steht ja solange daß Fz nicht bez wird ist es Eigentum vom Verkäufer. Was würdet ihr machen? Wieder Rechtsanwalt oder selber zahlen. geht um einen Betrag ca zw 2500-3000 €
Vielen Dank für eure hilfe.
Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo Günther!
Würde mich interessieren: um welches Lgh und welches Fahrzeug (Type und bereits vorhandene Bst ev auch Anzahl der Vorbesitzer) handelt es sich da?
Meiner Meinung nach sind doch 190 stunden fast nichts - noch dazu wenn leichte Belastung.
Allerdings ist der Traktor bereits 22 Jahre alt und vermutlich entsprechend abgenutzt.
Ohne richtige Fakten kann da wenig geholfen werden.
Garantie läuft in der Regel ab Übernahme des Fahrzeuges - von da an wo man es (wennn auch theoretisch) nutzen kann.
Bitte um Antwort mit konkreten Fakten
Josef
Garantie von Gebrauchttraktor
In der Regel beträgt die freiwillige Garantiezeit bei Gebrauchtfahrzeugen bzw Maschinen 6 Monate.
Gilt normalerweise ab Übername des Fahrzeuges oder Maschine.
Die genauen Bedingungen sollten eigentlich auf deinem Kaufvertrag stehen!! Speziell bei Gebrauchten sollte man die ausgehandelten Garantien bzw Zusatzleistungen immer schriftlich am Kaufvertrag festhalten lassen da dieser ein rechtliches Dokument ist an das Ver- und Käufer gebunden sind.
Garantie von Gebrauchttraktor
Eine Frage wie war der Kauf:
Beschreibung der gebrauchten des Gerätes.
War bekannt, viel und wie stark war das Gerät im Einsatz war
Sichtbare Spuren vom Verschleiß von der bisherigen Verwendung.
War der Preis günstig.
Wurde durch den günstigen Preis eventuell der erhöhte Verschleiß abgegolten
msg
Garantie von Gebrauchttraktor
Daß Lagerhaus Kirchdorf. Es ist ein Mf 3050. Bj 87. Hatte beim kauf ca 3900 Bst und ich bin halt ca 190 stunden gefahren. Vorbesitzer sind 3 gewesen. ist mir ja nur zufällig aufgefallen. Vom Lagerhaus her wurde mir gesagt das Alle Flüssigkeiten und zwar wirklich Alle gewechselt wurde. und vor kurzen am weg vom Wald tritt am Endantrieb bei der entlüftung braunes öl aus. ich dachte mir ich wechsle dann gleich beide seiten und rechts kamm dann daß böse erwachen.
Garantie von Gebrauchttraktor
Wurde kein Öl gewechselt?
Ähm, mir is ja egal. aber öffentliche Nennung könnte Rufschädigung bedeuten. Hoff du bist gut versichert, weil sowas ist unangenehm teuer.
Garantie von Gebrauchttraktor
hallo farmboy !
Deine Devise in so einem Fall : Windel wechseln und bezahlen?
Damit DU als Geschädigter keine Probleme hast?
Glaubst nicht, dass eine solcher Verkäufer VOR DEN VORHANG GEHÖRT ?
Genau für solche Fälle ist ein Forum da !!
meine zumindestens ich
Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo pepbog
Was hat sich der Verkäufer zu Schulden kommen lassen?
Du urteilst hier nur nach Aussage des angeblich Geschädigten, wer sagt das er die Wahrheit spricht?
lg
tch
Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo Günther!
Dieses Thema gabs schon einmal im Forum.
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Formen!!
Garantie ist eine freiwillge Leistung des Verkäufers oder Herstellers und könnte auf 100 Jahre und alles gehen oder gar nicht. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Der (versteckte) Mangel muß bei Vertragsabschluß schon bestanden haben. Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Verkäufer das Gegenteil beweisen, was schwierig ist, danach (1 1/2 Jahre) muß der Käufer beweisen daß dieser Mangel vorhanden war.
Normalerweise läuft die Frist ab Übergabe, in deinem Fall von Traktor und Typenschein.
Ist der Traktor im März oder Juli übergeben worden?
Ist im Kaufvertrag eine spezielle Vereinbahrung getroffen worden?
Für die Gewährleistung ist es ansonsten unerheblich ob die Maschine gut oder schlecht beinander ist oder nicht. Ist das Service mit Ölwechsel usw. im Vertrag oder sonstwo niedergeschrieben?
Meine Empfehlung:
Frag beim Konsumentenschutz UND Öamtc wie du vorgehen sollst. Beide haben Speziallisten für solche Fälle und kosten nichts. Je nach Auskunft würde ich dann entscheiden ob du den Anwalt einschaltest oder in den sauren Apfel beißt.
Für die Zukunft - Alles schriftlich machen und nicht auf Worte vertrauen.
Viel Erfolg
Stoabauer
Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo Guenther1,
wir handhaben das mit der Gebrauchtgarantie so, dass sie ab dem Tag, auf den der Wagen oder die Maschine auf den neuen Besitzer zugelassen ist, in Kraft tritt.
Und zwar für 12 Monate.
Hier ist es allerdings so, dass der Käufer nach sechs Monaten, wenn ein Schaden eintritt, dem Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Verkauf bestand.
Das wird bei euch nicht sonderlich anders sein und ist für den Kunden nicht leicht, dass gebe ich zu.
Ein vernünftiges klärendes Gespräch ist immer das beste, auch für den Händler, vertrau mir.
Wir haben bislang noch immer einen Weg gefunden, solche Sachen zu bereinigen.
Selbst wenn es auf Kostenbeteiligung des Kunden hinausläuft, ist´s doch o.k., oder?
Der Gebrauchswert deiner Maschine erhöht sich doch dann auch.
Mit pepbogs Meinung kann ich nicht einverstanden sein, da hat der tch Recht.
Ein Forum ist nach meiner Meinung dafür da, uns vernünftig über solche Sachen auszutauschen. Das ist kein mittelalterlicher Pranger und schon gar kein öffentlicher.
Bleib erstmal gelassen und such das Gespräch und sag´ Bescheid wie´s läuft.
Alles Gute, Lutz!
Der Stoabauer hat´s gerade auch gesagt, hab´s jetzt erst gesehen.
Garantie von Gebrauchttraktor
Habe mir den Traktor im März gekauft. Da er mir aber so ausgeliefert wurde wie besichtigt,und nicht alles gemacht wurde wie ausgemacht und geschrieben auf den vertrag.Musste ich einen Anwalt einschalten. Am Kaufvertrag steht daß die maschiene bis zur bezahlung eigentum vom Lgh ist. Wenn ich nach dem vertrag gehe hätte ich daß halbe Jahr gekauft im März überschritten. Da aber daß Lgh den Traktor nach langen hin und her wieder holen musste habe ich ihn erst am 15 Juli bez. Ab da hätte ich ja noch gewährleistung oder.
Bei diesen Kauf ist sehr viel schief gegangen daß lagerhaus hätte mich gerne über den Tisch gezogen. Und Daher diese fragen. Danke für eure Hilfe.
Garantie von Gebrauchttraktor
Gilt ab März...
Sonst wäre es bei einem Ratenkauf auch erst ab vollständiger Bezahlung.
Du kannst auf Kulanz hoffen-mehr nicht.
lg
tch
Garantie von Gebrauchttraktor
Ja Guenther,
dann sieht das ja bissel anders aus.
Hast du die Gebrauchtgarantie auf deinem Kaufvertrag stehen?
Eine sogenannte Schlichtungsstelle, die der Stoabauer schon angesprochen hat, wird der Anwalt sicher auch kennen.
Da kann man als Kunde (als Händler übrigens auch) "ausloten", ob ein Gerichtsverfahren Sinn macht.
Vieles klärt sich aber bei einen solchen Termin schon.
In Deutschland macht das die DEKRA in Verbindung mit unabhängigen Sachverständigen und Juristen und natürlich den Beteiligten.
Sowas ist für dich sicher eine gute Alternative, sprich mal mit deinem Anwalt, was der meint.
Gruß, Lutz!
p.s. da ist was dran, was der tch sagt. Das Lh hat sich lediglich einen Eigentumsvorbehalt eingeräumt, ähnlich, wie wenn du den Schlepper über eine Bank finanziert hättest.
Sie werden auf März als Garantiebeginn plädieren.
Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo Günther!
Lutz und Tch haben recht. Der Absatz mit, bleibt im Eigentum..., ist nur verwirrend.
Durch Vertragsabschluß und Übergabe der Ware bist du Eigentümer. Sonst könntest du das Fahrzeug auch nicht auf deinen Namen anmelden.
Der Kauf ist nur nicht perfekt, da die Gegenleistung fehlt.
Punkto Verlängerung der Frist, könnte dir nur die Zeit helfen, in der der Traktor wegen der ausstehenden, vertraglich vereinbarten Reparaturen, nicht zu deiner Verfügung stand.
Wie gesagt, frag beim Öamtc und Konsumentenschutz nach und erst dann beim Anwalt. Diese Reihenfolge vor allem wegen der Kosten, außer du hast eine Rechtsschutzversicherung. Außerdem haben die keinen Vorteil, wenn unnötig prozessiert wird.
Gruß, Stoabauer
Garantie von Gebrauchttraktor
Reparaturzeiten verlängern nicht die Fristen.... wäre gut für den Käufer, spielt es aber nicht...
lg
tch
Garantie von Gebrauchttraktor
@tch
Die Reparaturzeit für sich nicht. Wenn der Traktor aber aufgrund der nicht gemachten, vereinbarten Reparatur und der daraus enstanden Streitigkeiten für längere Zeit nicht benutzbar war, könnte dies sehr wohl eine Verlängerung bewirken.
Wie vorher gesagt - könnte.
Gruß, Stoabauer
Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo,
ihr müsst da mal ganz anders anfangen:
Unternehmer ja/nein:
Bist du Bauer dann grds. keine Gewährleistung!! ausser ausdrücklich vereinbart (kein Kunsumentschutzgesetz beim Unternehmer).
Bist du Privater, d.h. Traktor nur als Hobby zum spazieren fahren (evtl. deinem Profil nach möglich). Nur in diesem Fall gelten die Gewährleistungsregeln des KSchG! (2 J. GWL mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten)
Höchstwahrscheinlich bist du aber unter Punkt 1 einzuordnen. Dann schau dir deinen Vertrag nochmal an. Lediglich die dort getroffene Vereinbarung ist beachtlich.
Garantie von Gebrauchttraktor
Bei betriebsbedingten Rechtsgeschäften gilt der Landwirt als Unternehmer.
Die Gewährleistung KANN wie bei Privatgeschäften ausgeschlossen werden.
Automatisch ausgeschlossen ist sie nicht!
LG
Garantie von Gebrauchttraktor
...deshalb fragte ich eben ausdrücklich, ob die Gebrauchtgarantie im Vertrag steht und Bestandteil dessen ist, Chrissi.
Ich bin davon ausgegangen.
Stimmt, Stoabauer. Vermerkt muß aber der Ausschluss sein.
Nacht erstmal, Lutz!
Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo,
ja im Details hast du Recht. GWL steht in 922ff ABGB, also auch für Unternehmer, aber ausschließbar. Zumindest bei meinen Einkäufen im LGH hab ich es bei älteren Geräten noch nicht geschafft die volle GWL zu bekommen. Wird eigentlich immer ausgeschlossen.
Garantie von Gebrauchttraktor
Hallo nochmal,
ja das stimmt, dass bei Verkäufen zwischen Unternehmern die Garantie fast immer ausgeschlossen wird, der letzte trägt halt das Risiko.
So ist das Gesetz, immer schön finde ich das nicht, obwohl wir auch Fahrzeughandel betreiben und viel an Händlerkollegen abgeben bzw. zukaufen.
Ich habe das zum Prinzip werden lassen, dass dann wenigstens der fällige Kundendienst und neue HU und AU (Pickerl) drauf sind oder anstandslos zu bekommen sind.
Das erwartet man natürlich auch von seinen Partnern, die Praxis sieht leider oft anders aus.
Also Guenther, sollte in deinem Kaufvertrag dieses "Loch" sein, appelliere an die Berufsehre deines Händlers. Freilich bist du als Landwirt mit Gewerbeschein ein Unternehmer, aber fair geht vor, zumal du den Schlepper nicht über Gebühr geschunden hast.
Selbst wenn du einen Teil dazubezahlst, so könnt ihr wenigstens Partner bleiben.
Lass´mal von dir hören.
Gruß, Lutz!
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