Garantie bzw. Gewährleistung beim Traktorkauf
Antworten: 2
13-08-2009 19:36 berni6
Garantie bzw. Gewährleistung beim Traktorkauf
Hallo Kollegen!
Möchte mir einen fünf Jahre alten Traktor kaufen und hab denn Kaufvertrag vor mir liegen (noch nicht unterschrieben).Da steht folgendes:
.......im Zustand wie besichtigt und Probegefahren, unter Ausschluss jeglicher Haftung für Rechts- und Sachmängel, zum Preis von Euro .........
.......Eine Haftung für Rechts- und Sachmängel wird nur insoweit vom Verkäufer übernommen, als dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
.......Beide Teile verzichten auf das Recht diesen Vertrag wegen allfälliger Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.
Also was heist das im Klartext?
Der Händler versicherte mir mündlich 6 Monate Gewährleistung (alles was kaputt geht wird repariert , ausgetauscht,....z.B. Batterie,......) was ich auch auf denn Kaufvertrag vermerken würde. Ist das Gewährleistung oder Garantie? Meint ihr ,ist das zuwenig oder ist das so üblich bei den österreichischen Händlern?
Auf der Arbeiterkammer webseite steht das es bei gebrauchten Fahrzeugen 2 Jahre Gewährleistung gibt. Auch mit denn oben genannten Sätzen?
Bin ja sonst nicht so schwer vom Begriff aber das ganze is mir doch ein wenig zu kompliziert.
Kann man das vielleicht auch ein wenig verständlicher ausdrücken?
Habt ihr ein paar Tipps für mich?
mfg Berni
Hallo Kollegen!
Möchte mir einen fünf Jahre alten Traktor kaufen und hab denn Kaufvertrag vor mir liegen (noch nicht unterschrieben).Da steht folgendes:
.......im Zustand wie besichtigt und Probegefahren, unter Ausschluss jeglicher Haftung für Rechts- und Sachmängel, zum Preis von Euro .........
.......Eine Haftung für Rechts- und Sachmängel wird nur insoweit vom Verkäufer übernommen, als dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
.......Beide Teile verzichten auf das Recht diesen Vertrag wegen allfälliger Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.
Also was heist das im Klartext?
Der Händler versicherte mir mündlich 6 Monate Gewährleistung (alles was kaputt geht wird repariert , ausgetauscht,....z.B. Batterie,......) was ich auch auf denn Kaufvertrag vermerken würde. Ist das Gewährleistung oder Garantie? Meint ihr ,ist das zuwenig oder ist das so üblich bei den österreichischen Händlern?
Auf der Arbeiterkammer webseite steht das es bei gebrauchten Fahrzeugen 2 Jahre Gewährleistung gibt. Auch mit denn oben genannten Sätzen?
Bin ja sonst nicht so schwer vom Begriff aber das ganze is mir doch ein wenig zu kompliziert.
Kann man das vielleicht auch ein wenig verständlicher ausdrücken?
Habt ihr ein paar Tipps für mich?
mfg Berni
13-08-2009 21:30 schellniesel
Garantie bzw. Gewährleistung beim Traktorkauf
Hallo!
Das mit den zwei Jahren Gewährleistung stimmt. Allerdings nur auf teile die nicht als verschleißteile gelten (z.B. Batterie, Bremsen,...). Und natürlich auf sachen die aufgrund nicht ordenlicher wartung kaputt werden. Falls dann was Kaputt wird muss du den beweis erbringen das dies zum zeitpunkt des Kaufes noch nicht ersichtlich war. Weil er eben die Klausel :"wie besichtigt und Probegefahren" eingefügt hat.
Das mit dem Halben Jahr wo der Händler alle rep. würde wäre eine vollgarantie die ich auf alle Fälle schriftlich fixieren würde.
Also im Klartext will er dir ein halbes Jahr Garantie geben und nachher seine ruhe haben. Denn wenn nun wirklich was bricht musst du auch den beweis erbringen das dies nicht aufgund mangelnder wartung erfolgt ist (schwierig wenn service nicht in Fachwerkstätten durchgeführt werden) und dies eben nicht zumn zeitpunkt des Kaufs nicht schon ersichtlich gewesen sein könnte.
Mfg schellniesel
Mfg schellniesel
Hallo!
Das mit den zwei Jahren Gewährleistung stimmt. Allerdings nur auf teile die nicht als verschleißteile gelten (z.B. Batterie, Bremsen,...). Und natürlich auf sachen die aufgrund nicht ordenlicher wartung kaputt werden. Falls dann was Kaputt wird muss du den beweis erbringen das dies zum zeitpunkt des Kaufes noch nicht ersichtlich war. Weil er eben die Klausel :"wie besichtigt und Probegefahren" eingefügt hat.
Das mit dem Halben Jahr wo der Händler alle rep. würde wäre eine vollgarantie die ich auf alle Fälle schriftlich fixieren würde.
Also im Klartext will er dir ein halbes Jahr Garantie geben und nachher seine ruhe haben. Denn wenn nun wirklich was bricht musst du auch den beweis erbringen das dies nicht aufgund mangelnder wartung erfolgt ist (schwierig wenn service nicht in Fachwerkstätten durchgeführt werden) und dies eben nicht zumn zeitpunkt des Kaufs nicht schon ersichtlich gewesen sein könnte.
Mfg schellniesel
Mfg schellniesel
14-08-2009 12:41 Stoabauer
Garantie bzw. Gewährleistung beim Traktorkauf
Hallo berni6!
Grundsätzliches: Gewährleistung ist gesetzlich definiert und verpflichtend! Garantie ist eine freiwillige Hersteller oder Händlerleistung, die genauer beschrieben werden muß. Wie lange, worauf, unter welchen Bedingungen usw.
Bei beweglichen Teilen (z.B. Traktor) beträgt die Frist 2 Jahre, bei unbeweglichen (z.B. Fenster) 3 Jahre. In den ersten 6 Monaten trägt die Beweislast der Händler, danach der Konsument.
Das heißt, zuerst muß der Händler beweisen, daß der versteckte Mangel bei Übergabe NICHT vorhanden war - was schwierig ist. Nach den 6 Monaten mußt du beweisen daß der Mangel bei Übergabe vorhanden war - wieder schwierig diesmal aber für dich.
Bei gebrauchten Fahrzeugen, die länger als ein Jahr angemeldet waren, ist eine Verkürzung auf ein Jahr zulässig. Die Beweislastregelung bleibt aber unverändert. Eine weitere Verkürzung oder Ausschließung ist eigendlich nicht zulässig. Außer beim Verkauf von Privat zu Privat.
Jetzt kommt der mühsame Teil.
Die Klausel "wie besichtigt und probegefahren" sollte die Gewährleistung nach dem Gesetz eigentlich nicht beeinflusen. Es gibt aber ein OGH Urteil in dem der Konsument aufgrund dieser Klausel eingefahren ist.(siehe Presse vom 18.02.08) Klingt komisch ist aber so, hier hat das Gericht sozusagen dem Gesetz wiedersprochen.
Die Klausel über die Anfechtung bedeutet daß der Streiwert nur die Hälfte des Kaufpreises oder Warenwertes betragen darf.
Kurzum, dein Händler möchte nichts garantieren und für nichts haften!
Mündliche Zusagen sind nicht viel wert, da sie bei Streitigkeiten fast nie bewiesen werden können. Daher, so wie du sagst, alles schriftlich und so genau wie möglich formuliert.
Komisch ist nur daß er dir eine Garantieleistung zusagt (alles wird repariert) aber von Gewährleistung spricht und durch diese Zusage einem Teil seiner Klauseln wiederspricht!?!
Ich würde den Traktor wo anderst durchchecken lassen und wenn alles ok ist die Garantieleistung schriftlich am Vertrag festhalten lassen.
Geht dies nicht würde ich mir überlegen ob der Kaufpreis so nieder ist daß du das Risiko eines versteckten Mangels eingehst.
Wenn beides nicht gegeben ist - laß die Finger davon
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich, falls nicht kanst gerne nachfragen.
Gruß, Stoabauer
Hallo berni6!
Grundsätzliches: Gewährleistung ist gesetzlich definiert und verpflichtend! Garantie ist eine freiwillige Hersteller oder Händlerleistung, die genauer beschrieben werden muß. Wie lange, worauf, unter welchen Bedingungen usw.
Bei beweglichen Teilen (z.B. Traktor) beträgt die Frist 2 Jahre, bei unbeweglichen (z.B. Fenster) 3 Jahre. In den ersten 6 Monaten trägt die Beweislast der Händler, danach der Konsument.
Das heißt, zuerst muß der Händler beweisen, daß der versteckte Mangel bei Übergabe NICHT vorhanden war - was schwierig ist. Nach den 6 Monaten mußt du beweisen daß der Mangel bei Übergabe vorhanden war - wieder schwierig diesmal aber für dich.
Bei gebrauchten Fahrzeugen, die länger als ein Jahr angemeldet waren, ist eine Verkürzung auf ein Jahr zulässig. Die Beweislastregelung bleibt aber unverändert. Eine weitere Verkürzung oder Ausschließung ist eigendlich nicht zulässig. Außer beim Verkauf von Privat zu Privat.
Jetzt kommt der mühsame Teil.
Die Klausel "wie besichtigt und probegefahren" sollte die Gewährleistung nach dem Gesetz eigentlich nicht beeinflusen. Es gibt aber ein OGH Urteil in dem der Konsument aufgrund dieser Klausel eingefahren ist.(siehe Presse vom 18.02.08) Klingt komisch ist aber so, hier hat das Gericht sozusagen dem Gesetz wiedersprochen.
Die Klausel über die Anfechtung bedeutet daß der Streiwert nur die Hälfte des Kaufpreises oder Warenwertes betragen darf.
Kurzum, dein Händler möchte nichts garantieren und für nichts haften!
Mündliche Zusagen sind nicht viel wert, da sie bei Streitigkeiten fast nie bewiesen werden können. Daher, so wie du sagst, alles schriftlich und so genau wie möglich formuliert.
Komisch ist nur daß er dir eine Garantieleistung zusagt (alles wird repariert) aber von Gewährleistung spricht und durch diese Zusage einem Teil seiner Klauseln wiederspricht!?!
Ich würde den Traktor wo anderst durchchecken lassen und wenn alles ok ist die Garantieleistung schriftlich am Vertrag festhalten lassen.
Geht dies nicht würde ich mir überlegen ob der Kaufpreis so nieder ist daß du das Risiko eines versteckten Mangels eingehst.
Wenn beides nicht gegeben ist - laß die Finger davon
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich, falls nicht kanst gerne nachfragen.
Gruß, Stoabauer
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bossly 807 Hoflader mit Kabine NEU Plus Garantie
Dieser Lader ist ein universeller Helfer beim Bau, am Hof oder bei Landschaftsar...
Gebrauchte Milchpasteur / Durchlaufpasteur mit Werksgarantie PAW600
Gebrauchte Milchpasteur PAW600 (Zootechnika), renoviert mit Werksgarantie zu ver...
RS 09 Geräteträger (Bj. 1970) + Mulcher mit Garantie
RS 09 Geräteträger (Bj. 1970) mit TÜV bis 08/2025, Mulcher (2024) mit Garanti...
Heurundballen garantiert ampferfrei
Verkaufe Heurundballen, 1. Schnitt 2024, garantiert ampferfrei, mit 3 Messer ges...
Heurundballen garantiert ampferfrei
Verkaufe Heurundballen, 1. Schnitt 2024, garantiert ampferfrei, mit 3 Messer ges...
Verkaufe Dieselnotstromaggregat ganz neu mit 2 Jahren Garantie
Kontakt Hebesberger Franz. Bitte melden....