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Übergabevertrag auflösen
hallo leute! kann mir mal jemand von euch einen rat geben. Ich habe von einer nachbarin im letzten jahr einen acker ca 65ar mit einem holzhäuschen übertragen bekommen. sie hatte mir das angetragen und natürlich habe ich angenommen. das häuschen steht so halb illegal. dh. es war anfangs ein geräteschuppen ca 35qm und jetzt ist es ein fast vollwertiges wohnhaus. der bürgermeister hats geduldet und ich musste unterschreiben, weil zum anschlusszeitpunkt ich bereits der besitzer war, sonst hätte es keinen kanalanschluss gegeben seitens der gem. der wasseranschluss ist schon länger vorhanden. wir haben vereinbart, dass das haus die übergeber nutzen wollen solange sie es selbständig benützen können. alles wurde bei einem notar abgehandelt. alles wurde im grundbuch eingetragen.
so und jetzt: teilt mir dieser notar mit, dass es seitens der übergeber einen termin bei ihm gibt und sie das häuschen zurück haben möchten. ich habe nie den anspruch auf das häuschen gestellt. alles ein bisschen kompliziert.
irgendwie war uns die ganze sache anfangs nicht so recht. wir haben als gegenleistung vereinbart besorgungen und botendienste zu übernehmen so wie wir es eigentlich schon bisher gemacht haben.
ihre einzige tochter hat den kontakt schon vor jahren abgebrochen. vor kurzem ist ein enkel bei ihr wieder aufgetaucht welche schon einmal kurz bei ihr gewohnt hat. sie hat einfach einen termin vereinbart und erwartet, dass ich so einfach unterschreibe und die sache erledigt ist.
eigentlich haben wir ja ein gutes verhältnis zueinander. sie ist zwar ein wenig rücksichtslos bei ihrer wortwahl, aber ich hab darüber hinweg gesehen. es sieht nach unfrieden aus.
was würdet ihr tun?
Übergabevertrag auflösen
> Ein im Grundbuch intabuliertes Eigentum kann nicht zurückverlangt werden, es sei denn, der Vertrag, der dem Grundbucheintrag zugrundeliegt ist mit einer Rückgabeklausel versehen. Wenn Sie alle Bedingungen des Übergabevertrages erfüllt haben, kann der Übergeber keine Rückgabe verlangen. Dieses Rückgabebegehren wird aber eingeklagt und nicht einfach vor einem Notar abgehandelt. In Ihrem Fall glaube ich eher an den Wunsch der Übergeber irgend einen neuen Vertrag zu schließen, der aber von Ihnen neu angenommen werden müsste.
Übergabevertrag auflösen
> stimmt es wirklich, dass ich für die pflegekosten aufkommen muss. wir haben diesbezüglich im übergabevertrag nichts vereinbart. jediglich ein rückkaufrecht, falls ich es veräußern sollte-will ich aber nicht. wir haben einzig allein ein abkommen für die normalen dienstleistungen für besorgungen und botendienste wie wir es bisher schon getätigt haben.
kann sie den vertrag auf gerichtswegen anfechten?
Übergabevertrag auflösen
> @ stb
Sehr richtig und gut formuliert!
Dem ist nichts hinzuzufügen!!
Übergabevertrag auflösen
> heute, hätte das gespräch beim notar stattfinden sollen, die übergeber haben diesen termin aus gesundheitlichen gründen abgesagt. ich dachte der termin bleibt für uns dennoch aufrecht. ein kurzer anruf beim notar ergab zuerst nichts. nach einer wartezeit (angebliche rücksprache mit einem mitarbeiter in der kanzlei) hat die übergeberin tagsüber angerufen und abgesagt. so wie jetzt die situation ist, scheint eine einvernehmliche lösung nicht in sicht. natürlich sind die sichtweisen beider unterschiedlich. lt vertrag fühle ich mich im recht. was könnte oder sollte ich anbieten damit die sache nicht eskaliert. sollte ich kleinbei-geben, würde das ja ein schuldbekenntnis bedeuten, und ich teile dies überhaupt nicht. wie gesagt: beide haben ein nutzungsrecht solange sie körperlich in der lage sind und ein rückkaufrecht ist ebenso verankert. auch wenn ich keine finanzielle leistung getätigt habe, wäre es jetzt unverschämt einen geldbetrag zu forden und die sache rückgängig zu machen. ich würde auch eine finanzielle Leistung im nachhinein leisten. es ist nämlich unangenehm ständiger verpflichtender dankbarkeit schuldig zu sein. wie werden objekte bewertet, die eigentlich gar nicht so im freiland stehen dürften? ich bin euch für jeden rat dankbar
mfg land-wirt
Übergabevertrag auflösen
> ich gebe dir gerne präzise angaben, du musst nur sagen welche du wissen willst. Das Problem ist, dass die übergeber der meinung sind, dass wir die vereinbarten gegenleistungen unzureichend erbracht haben und das ist "zufällig" mit dem wiederauftauchen einer enkelin zusammengefallen. inzwischen hat sie uns mitgeteilt, dass sie auch keine gegenleistungen mehr in anspruch nehmen will. (klare absage am telefon). seither ist funkstille. ich bin mir sicher, dass sie wieder frei über das objekt verfügen will. den angrenzenden acker könnte ich ja behalten. ich weiss jetzt eigentlich nicht wie ich mich verhalten soll.
mfg land-wirt
ps. danke!
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