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Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
Gibt es abgesehen von der ordnungsgemäßen Entsorgung der Schlachtabfälle bei Schweinen noch sonstige gesetzliche Bestimmungen (Fleisch, Aufarbeitungsräume oder Schlachtstätte) bei Hausschlachtungen rein für den Eigenbedarf?
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
Hallo !
Fleischbeschau wirst wohl schon machen lassen müssen.
Solange Du nichts verkaufst, ist wohl sonst keine Anforderungen zu erfüllen.
Wenn doch, aber auch im eigenen Interesse, wäre ein Schlacht und ein Kühlraum sinnvoll.
Jophi
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
Hausschlachtung eines Schweines für den Eigenbedarf (tatsächlich nur die eigene Familie) ist bis dato von der Fleischuntersuchungspflicht ausgenommen.
Schweinedatenbankmeldung wird wahrscheinlich nötig sein.
WAlter
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
Habt Ihr in Österreich tatsächlich keinerlei Pflichtfleischbeschau ?
Auch nicht Trichinen ?
Jophi
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
Es herrscht die Fleischuntersuchungspflicht - mit bestimmten Ausnahmen.
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
Schlachtungen von Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel,
Kaninchen, Farmwild und Wild aus freier Wildbahn für den Eigenbedarf
des Tierhalters gemäß Art. 1 Abs. 3 lit. b der Verordnung (EG)
Nr. 853/2004 sind nur dann von der Untersuchungspflicht gemäß Abs. 1
ausgenommen, wenn
1. die Schlachtung
a) nicht in gewerblichen oder industriellen Betrieben und
b) nicht gemeinsam mit anderen Tieren, die der Schlachttier-
und Fleischuntersuchung unterliegen,
erfolgt und
2. das Fleisch dieser Tiere nicht mit Fleisch, das in Verkehr
gebracht wird, bearbeitet oder gelagert wird und
3. a) beim Tier kein Seuchenverdacht gegeben ist und
b) das Tier keine Krankheitserscheinungen zeigt, die einen
Einfluss auf die Verwendbarkeit als Lebensmittel haben, und
c) kein Verdacht auf höhere als erlaubte Rückstände gegeben
ist.
(4) Unbeschadet des Abs. 3 sind Geflügel und Kaninchen von der
Untersuchungpflicht ausgenommen, wenn sie für die direkte Abgabe
gemäß Art. 1 Abs. 3 lit. d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
geschlachtet werden.
(5) Unbeschadet des Abs. 3 ist Wild aus freier Wildbahn oder
Wildfleisch von der Untersuchungpflicht ausgenommen, wenn es für die
direkte Abgabe gemäß Art. 1 Abs. 3 lit. e der Verordnung (EG)
Nr. 853/2004 verwendet wird. Diese Tierkörper sind von Jägern gemäß
§ 27 Abs. 3 zu untersuchen.
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
Ich kann mir nicht vorstellen das du dir bei der Hausschlachtung etwas verdienst (heisses Wasser, dif. Werkzeuge, Zeit usw.)
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
da täuscht du dich aber rotax,
wenn du dir einen kessel (kannst du aber auch mit einem großen topf auf dem herd) und einen haartrog zulegst, dann ist eigenltich die materialsache erledigt. und wenn man selbst schlachten kann, dann kostets dich ja nichts.
mfg
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
das Wasser wird aber nicht von selber heiß oder?Kühlung??Ich verstehe es wenn es jemanden Spaß macht,aber wirtschaftlich gesehen ?Wieviel € glaubst du kostet ein Schwein schlachten und nach wunsch zerlegen?
mfg
Hausschlachtung (Schweine) für Eigenbedarf
Ein Schwein schlachten und grob zerlegen kostet nicht viel, auf jeden Fall lohnt es sich da nicht selbst Hand anzulegen.
Aber die Hauptarbeit ist doch wohl das Wursteln. Wenns richtig profesionell werden soll ( so daß man die Wurst dann auch richtig mag ) dann braucht man schon einiges an Maschinerie und können.
Wenn ich aber alles vom Metzger machen laß, und noch ein wenig Rindfleisch zum Wursteln kaufe dann kostet das locker 250 - 300 €. Wenn ich zu dem Preis, dann noch den Preis des Schweines dazuzähle, dann bin ich bei einem Betrag für den ich mir eine ganze Menge Fleisch und Wurstwaren kaufen kann. Dann kann ich aber immer das kaufen, nach dem mir gerade ist und ich habe alles frisch.
meine Meinung Jophi
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