Winterdienst-Kleingewerbe

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  29-12-2020 20:06  Heinz W.4242
Winterdienst-Kleingewerbe
Guten Abend, ich bin gerade am überlegen da ich bei mehreren Gewerbebetrieben ab 2021 schneeschieben könnte ein Kleingewerbe anzumelden da ich nicht über den MR fahren möchte.
Ich habe 15 Jahre als Fahrer eines Radladers diese Betriebe betreut und kenne sie daher gut.
Da mir die Arbeit immer gefallen hat möchte ich das wieder machen, nur eben jetzt mit meinem Traktor.
Welchen Stundensatz kann man ansetzen, traktor 70 PS, frontlader und Kippmulde bitte um Rückmeldung.

MfG Heinz


  30-12-2020 00:05  jfs
Winterdienst-Kleingewerbe
€ 120.-/Std weil wohl überwiegend in der Nacht gearbeitet wird + MWST + Soz.Abgaben + Versicherung + Haftpflicht + div. Steuern + ev. etwas an Gewinn. so meine ungefähre Einschätzung.

  30-12-2020 00:29  Harpo
Winterdienst-Kleingewerbe
Was jfs schreibt stimmt alles ich würde mit dem Stundensatz etwas runtergehen und dafür eine Jahrespauschale für Bereitstellung verlangen.
Kommt jedoch darauf an wie viel Schnee es bei Dir gibt.


  30-12-2020 06:20  gerhard.h(pvv11)
Winterdienst-Kleingewerbe
Mit diesen Pgenannten Preisen wirst du genau Null Arbeit bekommen hast du schon mal nachgedacht wen ein LKw die stunde sag mal 60 E bekommt
JFS hast du schon jemals ein Unternehmen geleitet
Wen du diese Preise Erzielen Kanst hätte der MR ca 300 % an gewinn wen ein Landwirt für ihn Fährt


  30-12-2020 08:59  jfs
Winterdienst-Kleingewerbe
gerhard, du hast schon recht. Nur wennst über das MR Personalleasing abrechnest, dann bist nicht weit weg von meiner Preiseinschätzung. (Allerdings für den Auftraggeber!). Bei uns fahren sie über den MR mit Traktor (ca 100 PS) Pflug, Ketten Mann, überwiegend Nachtfahrten, um rund € 80- 90.- die Std. Bei uns fährt seit ein paar Jahren ein junger Bauer hochmotiviert im Winterdienst. Hat auch die Splittstreuung dabei. Ohne diese wäre er schon längst wieder abgesprungen. Weil im gesamten meint er dafür das man permanent angehängt ist, verdiene man zu wenig in diesem Bereich. Hab es einmal für mich durchgerechnet und bin dabei in etwa bei obiger Berechnung gelandet. Freilich hast recht, wennst meinst das dabei genau Null Aufträge hereinschneien werden. Aber auch z.T. deswegen weil zu viele zu wenig rechnen. Und froh sind überhaupt fahren zu dürfen. Meine Meinung.

  30-12-2020 09:28  FraFra
Winterdienst-Kleingewerbe
mit 70ps ohne pflug und ohne streuer sehe ich 120 netto utopisch
aber du hast eine ruhige saison ,da du zuhause däumchen drehst



ohne pauschaule kein winterdienst!!

  30-12-2020 20:08  gerhard.h(pvv11)
Winterdienst-Kleingewerbe
Das mit dem MR Preis von 80 -90 kennst aber nur im Traum würd den H Preis mal bei 50 € max angeben

  31-12-2020 05:57  jfs
Winterdienst-Kleingewerbe
Vor rund 2 Jahren wäre die Möglichkeit gewesen eben um € 84.- inkl. 13 % MWST Schneeräumen zu können. Für diesen Preis wäre ich über die von der Haftpflicht vom Traktor hinausgehenden (eh schon die erweiterte mit überbetrieblichen Tätigkeiten), die Gewerberechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben und Meldepflichten versorgt und auch betreut gewesen. Und das alles ohne Träumen, weil das auf der Strasse dann doch nicht so toll wäre.

  31-12-2020 07:37  gerhard.h(pvv11)
Winterdienst-Kleingewerbe
Wen du da schon Preise Schreibst sollten sie auch richtig sein und seit weit wann sind beim Schneeräumen 13% mwst drauf

  31-12-2020 07:43  mausilugner
Winterdienst-Kleingewerbe
Also wünscht man sich als Winterdienstler jetzt eher einen schneereichen Winter oder hofft man auf wenig Schnee? Vom finanziellen her betrachtet.

Als nicht Winterdienstler versteh ich das Geschäftsmodell nicht wirklich. Bei uns macht alles (noch?) Gemeinde.

  31-12-2020 09:01  jfs
Winterdienst-Kleingewerbe
gerhard, schau in die MR Tarifliste, da sind eben 2 Preise nebeneinander abgebildet einmal ohne und einmal mit 13% MWST. Für andere als im Zusammenhang mit LuF Tätigkeiten gelten klar die 20%. Dafür sind aber auch die Gebietskrankenkassenbeiträge etc... zusätzlich zu zahlen. Weil eben nicht von der SVS versichert.

  31-12-2020 10:21  gerhard.h(pvv11)
Winterdienst-Kleingewerbe
Da must du Mir Erklären was Schneeräumung mit Landwirtschaft zu Tun Hat Genau deswegen hat Schnnee Räüming 20 % Nur kanst du als Landwirt keine "20 % verrechnen wen du nicht Umsatzsteuerpflichtig Bist


  31-12-2020 12:53  jfs
Winterdienst-Kleingewerbe
Wennst den Zusammenhang mit LuF Tätigkeit hast, dann eben mit 13% und Deckung durch die SVS. Dazu zählen Hofzufahrten, Güterwege welche LuF Betriebe aufschließen, ländliches Wegenetz, also eine Zuordnung gegeben ist. Ansonsten brauchst eine Gewerbeberechtigung. Ist so wie wenn ich dem Nachbar helfe seinen Stall zu bauen. Einem anderen aber bei seinem Wohnhaus Bauhilfe zu leisten geht eben nicht so einfach über die LuF als Nachbarschaftshilfe.

  31-12-2020 15:59  gerhard.h(pvv11)
Winterdienst-Kleingewerbe
Hast du eigentlich eine Ahnung von Buchführung oder labers nur das was du Glaubst

  31-12-2020 16:20  huberosk
Winterdienst-Kleingewerbe
Hallo weiß von euch vielleicht jemand warum ich nur 10% MwSt bei der Gemeinde verrechnen "darf " Lg

  31-12-2020 16:30  gerhard.h(pvv11)
Winterdienst-Kleingewerbe
Weil du Pauschaliert bist und die steuer nicht abführst

  01-01-2021 08:12  jfs
Winterdienst-Kleingewerbe
Nur labern, aber für meine Aufzeichnungen reichts. Lerne aber gerne was dazu. Hab mein Wissen auch nur von Leuten welche mit dieser Materie beschäftigt sind. Und interessanterweise hats bis dato immer so halbwegs gepasst. Selbstverständlich, wenn etwas für mich passend ist, ist es durchaus möglich, das es einen wo anderen zwickt.

  01-01-2021 08:37  huberosk
Winterdienst-Kleingewerbe
Guten Morgen und warum nicht so wie sonst immer die wie sonst üblichen 13% sondern nur 10%.

  01-01-2021 09:54  Maximilian K.3307
Winterdienst-Kleingewerbe
Gründstätzlich ist die Regel, dass pauschalierte Landwirte 10% Ust in Rechnung stellen, nur wenn man die Dienstleistung an ein Unternehmen (zB anderer Landwirt) erbringt, muss man 13% in Rechnung stellen. Und da die Gemeinde eine Gebietskörperschaft und damit kein Unternehmen ist beträgt die Steuer 10%. Wenn du die Rechnung aber beispielsweise an eine ausgelagerte Gesellschaft der Gemeinde ausstellst, die ein Unternehmen ist, dann wären wir wieder bei 13%.
Eigentlich eine ziemlich unnötige Regel, warum man nicht immer 13% USt hat, aber es ist nuneimal so.
LG

  01-01-2021 11:40  gerhard.h(pvv11)
Winterdienst-Kleingewerbe
Die 13 % sind nur bei Getreide



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