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Praktikant
Ich beabsichtige im nächsten Jahr eine Praktikanten einer LFS im Nachbarort zu nehmen.
Meine Frage dazu: ich mache Holzschlägerung im Rahmen der bäuerlichen Nebentätigkeiten (13% Ust., 40.000,- Obergrenze, Kein Gewerbe), kann ich den Praktikanten auch zu dieser Arbeit heranziehen bzw. mitnehmen?
Viele werden meinen, ich möcht die billige Arbeitskraft ausnützen, ich seh´s jedoch so, dass er auf diese Weise wirklich viel in kürzere Zeit sieht und lernt, zumal die LFS forstlich geprägt ist.
Also: darf ein Praktikant auch an überbetrieblichen Tätigkeiten mitwirken?
Praktikant
Hallo,
also ich hab in der LFS angerufen und gefragt was erlaubt ist und was nicht.
Bei meinen Praktikanten (damals 17 Jahre) war Motorsäge und Kreissäge nicht erlaubt, war aber auch keine Forstschule!
Zusätzlich sind einige Arbeitsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Da kannst du dich beim Bezirksreferat erkundigen.
Praktikant
Frag einfach in der Schule nach, die haben normalerweise eine zuständige Person die sich bei Praxis Fragen auskennt. Oder Arbeitsrechtler auf der LWK müssten sich auch auskennen.
Unser Sohn hatte heuer Pflichtpraktikum (16 Jahre 3jährige LW-Schule) im Sommer gemacht. 8 Wochen Landwirtschaft 8 Wochen Forstwirtschaft, da war er voll im Einsatz mit Säge, Rücke Wagen,... Das war ein rein gewerbliches Forstunternehmen.
little
Praktikant
Die Auskunft der Schulen ist oft nicht ganz richtig. Die haben zwar oft sogar eingen Versicherungen. Aber ob die wirklich halten wenn es echt kracht glaube ich nicht.
Ich hab meine Praktikanten meist als Landwirtschaftliche Hilfsarbeiter angestellt. Wenn sich einer, Gott behüte, zum Krüppel macht sind alle besser anbgesichert.
Nur bei "Schnuppertagen" sehe ich davon ab. Aber das wird die Tätigkeit entsprechend ausgesucht.
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