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Fahrtrecht
An die Juristen unter euch:)
Kann eine Gruppe von Waldbesitzern ein Fahrtrecht über einen Privatweg erzwingen, wenn
1. Die Durchfahrt auf Basis eines Rollschillings ( vertraglich) geduldet wird
2. Dies schon Jahrzehnte so gehandhabt worden ist und auch unter den selben Voraussetzungen weiter vom Besitzer des Privatweges geduldet wird
3. Es auch eine andere Zufahrt (über eine Forststrasse einer Bringungsgenossenschaft) gibt, dort jedoch auch der Erwerb des Fahrtrechtes durch Einkauf in Frage steht
Jemand mit der Materie vertraut?
Fahrtrecht
Warum belässt man es nicht bei Punkt 2?
Bin kein Jurist
mfg
Fahrtrecht
Das ist auch mein Standpunkt.
Argumente der Gegenseite sind eigentlich nur, dass sie ein uneingeschränktes Fahrtrecht zu ihren Liegenschaften wollen und nicht nur "geduldet" die Straße benützen können
(Weiters sind zwei Weidtore zu öffen, was sich ja ändern lässt)
Fahrtrecht
zu klären wäre: ersessenes fahrtrecht oder sogar grundbücherlich festgehalten? wenn nein kannst du den weg sperren. wenn ersessen, sind die beiden weidetore zumutbar und erlaubt. wenn es gar keine zufahrt gibt, kann unter umständen eine zufahrt erzwungen werden, aber für diese musst du entschädigt werden. wenn nicht ersessen, kannst du dir das fahrtrecht teuer bezahlen lassen.
Fahrtrecht
Unser Ziel ist nicht, damit Geld zu machen, das wär für die Gegenseite das einfachste.
Es geht darum, auch den nächsten Generationen den Wert der Eigenbestimmung zu erhalten.
Es gibt genug Leute, die denken, mit Geld alles kaufen zu können...
Fahrtrecht
Wie es sich liest, haben die Grundbesitzer ein Servitut ( Nutzung mind 30 J ) ersessen
Würde es so belassen
Allerdings muss man sich auch Gedanken machen, wer den Weg erhält / instandsetzt
Dazu kann der Nutznießer herangezogen werden
Hier gut erklärt
https://ooe.lko.at/servitut-was-ist-das+2500+2908347
Fahrtrecht
Ersessen auf keinen Fall, da die Durchfahrt vertraglich geregelt ist und jährlich nach Holzmenge und Pauschalbeträgen für Jagd und sonstige Fahrten abgerechnet wird.
Ich verstehe auch die Gegenseite, ich würd auch lieber an einer Strasse beteiligt sein als jährlich Obolus zu leisten, es geht ums Prinzip:)
Fahrtrecht
Ich schätze mal nein das ist nicht möglich. Bei manchen Waldgrundstücken sieht man öfters eingetragene Servitute des Fahrens und Holzbringens im Grundbuch. Dies stammt meist aus einer Zeit bevor das Forstgesetz 1975 entstanden ist. Seit 1975 ist die Bringung über fremden Grund und die Lagerung auf fremden Grund sowieso im §66 des Forstgesetzes 1975 geregelt.
Und da es sowieso schon immer vertraglich geregelt war kann man es auch nicht ersitzen.
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