Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?

Antworten: 14
  21-09-2014 13:55  frischauf
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Ich habe eine Frage :

Darf ich bei einem PKW mit einer eingetragenen Anhängelast von 2 t einen Anhänger mit höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2,6 t anhängen und im öffentlichen Verkehr ziehen, wenn der Anhänger inklusive Beladung nur 2t wiegt?

Finde leider nichts in meinen Führerscheinunterlagen (sind >10 Jahre alt) und Google.

  21-09-2014 14:18  dietmar1975
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Wenn die beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte zusammen 3,5 t nicht übersteigen, darfst du. Ich glaube das wird sich in deinem Fall vermutlich nicht ausgehen.

  21-09-2014 14:26  textad4091
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Soweit ich mich zurückerinnere, geht es bei BE um das momentane Gesamtgewicht des Anhängers und nicht um das höchstzulässige Gesamtgewicht, also ich würd mit deiner Kombination mit reinem rechtlichen Gewissen fahren können ... Allerdings würd ich im Falle einer Kontrolle vorsorgen und nachweisen, dass das dass momentane Gesamtgewicht die Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet
Ob meine Aussage aber rechtlich richtig ist, weis ich auch nicht genau^^

Bei der Führerscheinklasse B gehts jedenfalls rein um das höchstzulässige GG ... fand diese Regelung damals allerdings schon komisch und weis auch nicht, ob ich das jetz richtig wiedergebe^^

  21-09-2014 14:37  179781
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Führerschein E ist auf jeden Fall immer notwendig, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 3,5 t beträgt. Wer sich nicht dran hält, begeht das Delikt "Fahren ohne Lenkerberechtigung", das wird im Falle einer Kontrolle gleich richtig teuer.
Zu der Sache mit tatsächlichem Eigengewicht des Anhängers ist sich nicht einmal die Polizei sicher, wie das wirklich ist.

Gottfried


  21-09-2014 15:39  Restaurator
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
siehe hier:
 

  21-09-2014 17:23  bert78
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Hallo frischauf
Natürlich. Hier gilt das momentane Gesamtgewicht. Man darf maximal das an den Haken nehmen, was das Zugfahrzeug ziehen darf. Wenn der Anhänger theoretisch schwerer sein dürfte, es aber nicht ist, so ist das egal.
Beim Führerschein dagegen gilt das höchstzulässige Gesamtgewicht.
E-Führerschein ist erforderlich, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 to überschreiten oder wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges.
Also den E-Führerschein brauchst du jedenfalls für dein Gespann.
mfg Bert


  21-09-2014 17:59  frischauf
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Ich habe C + E. Führerscheintechnisch ist es kein Problem.

Wie schnell darf ich mit diesem Gespann fahren. Ich hätte auf Autobahnen 80km/h und Bundesstraße 70 km/h vermutet.

  21-09-2014 21:22  bert78
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Interessanter und hilfreicher Link. Das mit dem Code 96 ist mir auch neu.
 

  21-09-2014 22:22  textad4091
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
@ bert78: Super Seite! Habe ich auf Anhieb nicht gefunden. Das mit dem Code96 is neu, ja, allerdings galt vorher, mit einem leichten Anhänger darf das Gesamtgewicht des Gespanns 4250kg wiegen, resultiert eben aus 3500kg+750kg.

Allerdings ist vom momentanen Gesamtgewicht des Anhängers nix zu lesen, was ich aber definitiv 2009 so gelernt habe, und auch mit einem Nachweis auf das Gewicht so anwenden würde mit BE bzw. E zu B, was ich fälschlicherweise bis jetzt immer gleichgesetzt habe^^


  22-09-2014 07:45  grossinzenreith
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Diese Seite könnte dir vielleicht weiterhelfen, das ganze ist ein sehr kompliziertes Thema. Einfach in die Adresse-Zeile kopieren:(http://www.oeamtc.at/portal/anhaenger+2500+1394316)

  22-09-2014 11:35  etlinger
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
hallo. wen du den E od. EB führerschein hast dann schon.dann zählt das tatsächliche momentane gesamt gwicht!!! hab deswegen selber denn EB führerschein gmacht.
denn wenn du heruntertypisieren must kannst um das geld denn EB führerschein auch machen!lg

  22-09-2014 18:01  schmidaf
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
wenn Du einen E schein hast (BE oder CE) dann Ja - bis zur maximalen Anhängerlast des Autos erlaubt das HZG des Anhängers ist nur Hängerseitig. Jedoch benötigst einen E schein ab HZG Hänger mit Auto Über 3.5 Tonnen wenn der Hänger über HZG 750 kg hat. eine Grenze gibt es auch noch bei 4.5 T Gesamtgespann aber da musst du am besten bei der Polizei nachfragen denn die sollten die Richtlinien doch kennen.


  24-09-2014 05:10  burki.gassner@live.at
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Die Regelung mit Höchstzulässig. Gesamtgewicht und Eigengewicht gibts schon lange nicht mehr.Wenn du 2 t Anhängelast eingetragen hast darfst du 2 t ziehen. Den E- Schein brauchst du Über 750 kg sowieso ! Mfg

  24-09-2014 22:31  crank_shaft
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
Jetzt mal in Kurzform:
B-Führerschein:
HzlGG Auto+Hänger darf nicht höher als 3500kg sein.
HzlGG vom Hänger muss niedriger als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges sein
... in den meisten Fällen ist ist dies Kombination zwischen Hänger und Fahrzeug nicht zu erreichen da bei Fälle erfüllt werden müssen

E zu B
Maßgeblich ist nur was dein Zugfahrzeug für eine Anhängelast hat und welche Momentanmasse der Hänger hat.

Bsp 1:
Hat dein Fahrzeug zb eine Anhängelast von 1500kg und dein Hänger hat ein Eigengewicht von 1450kg so kannst du den Hänger ziehen darfst aber max 50kg laden. das HzlGG des Hängers ist hier nicht relevant.

Bsp 2:
Hat dein Fahrzeug eine Anhängelast von 3500kg dein Hänger ein Eigengewicht von 1000kg und ein HzlGG von 2000kg, dann darfst du 1000kg laden und nicht mehr!

Autobahn 80km/h
Bundesstraße 70km/h

  25-09-2014 09:26  Trulli
Autoanhänger Gesamtgewicht/ tatsächliches Gewicht?
@ @6619burky

Wenn die beiden HzG-Gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3500 kg nicht übersteigen, darf man schwere Anhänger über 750kg auch ohne E ziehen.....

mfg



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