Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers Landwirt.com GmbH, Rechbauerstraße 4/4, 8010 Graz, Österreich, im Folgenden kurz Landwirt.com genannt.
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Präambel
Online-Marktplatz. Die Plattform https://www.landwirt.com/ (Im Folgenden „www.landwirt.com“) von Landwirt.com ist ein Anzeigeportal, auf welchem sowohl Unternehmer als auch Verbraucher (im Folgenden „Handelspartner) diverse Waren und Dienstleistungen (im Folgenden „Marktplatzinhalte“) inserieren sowie damit in Zusammenhang stehende Dienste und Funktionen in Anspruch nehmen können.
Vertragsverhältnis zwischen Handelspartnern und deren Kunden. Landwirt.com ist lediglich Plattformanbieter. Sämtliche Marktplatzinhalte werden ausschließlich von den auf der Plattform ausgewiesenen Handelspartnern angeboten. Verträge über die inserierten Marktplatzinhalte kommen daher ausschließlich zwischen den Handelspartnern und deren Kunden zustande.
Geltung
Vertragsgrundlagen. Landwirt.com schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Landwirt.com erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Landwirt.com und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Landwirt.com und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Landwirt.com werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen fünfzehn Tagen widersprechen.
Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt für Unternehmer auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Landwirt.com nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Landwirt.com in das Angebot integriert oder von Landwirt.com zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Landwirt.com nur dann wirksam, wenn diese von Landwirt.com mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Landwirt.com der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Landwirt.com bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Landwirt.com gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Landwirt.com und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Landwirt.com vor.
Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Angebot durch Landwirt.com. Angebote von Landwirt.com an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Landwirt.com, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei Landwirt.com gebunden.
Annahme durch Landwirt.com. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Landwirt.com zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Landwirt.com z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Landwirt.com den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.
Informationen für Vertragsabschlüsse. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von Landwirt.com werden gegenüber Unternehmern abbedungen.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort ist der Sitz von Landwirt.com.
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Landwirt.com. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Landwirt.com eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Landwirt.com bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen bei Unternehmern. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Landwirt.com berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen / Third Party Products. Landwirt.com ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder bei der Erbringung der Leistungen von Landwirt.com Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).
Vereinbarte Fremdleistungen / Third Party Products. Wenn die Leistungen von Landwirt.com vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte Dritter beinhalten, dann stellen diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter eine vereinbarte Fremdleistung / Third Party Products dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Landwirt.com ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen / Third Party Products.
Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber im Rahmen eines Hostings durch Landwirt.com Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet bzw. integriert, ist Landwirt.com bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte nur Hostprovider.
Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Landwirt.com berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Termine und Fristen. Von Landwirt.com angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber verlängert sich die Vertragsdauer bei Verträgen mit Unternehmern automatisch um die Mindestvertragslaufzeit und kann wiederum nur unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Vertragsende gekündigt werden.
Aussetzung und Beendigung der Vermittlungstätigkeit. Landwirt.com ist berechtigt, im Falle der Insolvenz des Auftraggebers, im Falle von gesetzeswidrigen oder wiederholt gegen diese Bestimmung verstoßenden Handlungen des Auftraggebers oder im Falle der Verletzungen von Rechten Dritter durch den Auftraggeber nach dem Ermessen von Landwirt.com die Vermittlungstätigkeit auszusetzen oder gänzlich zu beenden.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Landwirt.com unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Landwirt.com oder den Auftragnehmern von Landwirt.com – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Landwirt.com den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Landwirt.com unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Landwirt.com erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von korrekten und vollständigen Kontaktdaten im Rahmen der Profilanlage, die Beistellung von Unterlagen, Materialien, Prüfergebnissen, Lichtbildern sowie Videos im Rahmen der Inseratanlage, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Landwirt.com bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Landwirt.com dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Landwirt.com aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Landwirt.com unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird Landwirt.com von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Landwirt.com zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Prüfpflichten von Landwirt.com. Landwirt.com hat die Leistungen so auszuführen, dass die von Landwirt.com erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
Landwirt.com hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Landwirt.com erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.
Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Der Auftraggeber hat insbesondere jegliche rechtliche Überprüfung der von ihm erstellten und auf der Plattform von Landwirt.com veröffentlichten Anzeigen vorzunehmen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Landwirt.com bzw. den Lizenzgebern von Landwirt.com zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Landwirt.com vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Landwirt.com oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Landwirt.com sind, einzuhalten.
Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Landwirt.com auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
Referenz. Landwirt.com ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen von Landwirt.com für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Landwirt.com und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Landwirt.com Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Handelspartner
Handelspartner. Im Bereich des Händlerzugangs können Unternehmer Inserate auf der Plattform www.landwirt.com veröffentlichen. Im Bereich der Kleinanzeigen können sowohl Unternehmer als auch Konsumenten Inserate veröffentlichen. Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
Identifikation. Landwirt.com ist im Rahmen der Registrierung und laufender Kontrollen berechtigt, einen entsprechenden Identifikationsnachweis vom Handelspartner einzuholen. Bei Nichtvorliegen eines solchen Identifikationsnachweises ist Landwirt.com berechtigt, das Profil des Handelspartners bis zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises zu sperren.
Verkaufsberechtigung. Landwirt.com ist im Rahmen der Registrierung und laufender Kontrollen berechtigt, eine entsprechende Verkaufsberechtigung (beispielsweise Gewerbeberechtigung) für die vom Handelspartner angebotenen Marktplatzinhalte einzuholen. Bei Nichtvorliegen einer solchen Berechtigung ist Landwirt.com berechtigt, das Profil des Handelspartners bis zur Vorlage einer entsprechenden Verkaufsberechtigung zu sperren.
Pflichtinformationen. Handelspartner müssen in ihrem Handelspartnerkonto alle gesetzlich erforderlichen Informationen (z.B. Produktbeschreibungen) hinterlegen. Für den Fall, dass Landwirt.com aufgrund von fehlenden oder unrichtigen Informationen der Handelspartner in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Handelspartner, Landwirt.com schad- und klaglos zu halten.
Markplatzinhalte
Marktplatzinhalte. Marktplatzinhalte und deren Beschreibung müssen den in Österreich geltenden Gesetzen sowie den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen. Jeder Handelspartner ist für den Inhalt der von ihm erstellten Anzeigen ausschließlich selbst verantwortlich. Jede Anzeige darf nur einmal inseriert werden. Landwirt.com ist dazu berechtigt, mehrmals inserierte Anzeigen vom Anzeigeportal zu entfernen.
Ranking der Marktplatzinhalte. Ein Ranking der Marktplatzinhalte erfolgt nach den folgenden Parametern:
- Ranking im Bereich der Gebrauchtmaschinen: Das Ranking der Anzeigen im Bereich der Gebrauchtmaschinen ist zum einen abhängig vom gebuchten Abonnement des jeweiligen Handelspartners, wobei Inhaber des Abonnements „Premium Plus“ oder „Premium Gold“ vorrangig gereiht werden, zum anderen von der Aktualität der einzelnen Anzeige sowie von der Qualität des Inhalts der Anzeige, wobei ein von Landwirt.com zur Verfügung gestellter Algorithmus den Inhalt der Anzeige anhand von Indikatoren wie der Einbindung von Lichtbildern, dem Ausmaß der Beschreibung und vergleichbaren Anhaltspunkten bewertet. Außerdem besteht die Möglichkeit, über eine pay-per-use Funktion ein höheres Ranking der einzelnen Anzeige zu erwirken.
- Ranking im Bereich der Kleinanzeigen: Das Ranking im Bereich der Kleinanzeigen ist abhängig von der Aktualität der einzelnen Anzeige sowie von der Qualität des Inhalts der Anzeige, wobei ein von Landwirt.com zur Verfügung gestellter Algorithmus den Inhalt der Anzeige anhand von Indikatoren wie der Einbindung von Lichtbildern, dem Ausmaß der Beschreibung und vergleichbaren Anhaltspunkten bewertet.
Außerdem besteht die Möglichkeit, über eine pay-per-use Funktion ein höheres Ranking der einzelnen Anzeige zu erwirken.
Differenzierte Behandlung der Marktplatzinhalte. Landwirt.com differenziert nicht zwischen von diesem selbst oder von Landwirt.com kontrollierten Handelspartnern angebotenen Marktplatzinhalten und von sonstigen Handelspartnern angebotenen Marktplatzinhalten.
Arten. Marktplatzinhalte können sowohl Waren als auch Dienstleistungen sein.
Freigabe von Marktplatzinhalten. Marktplatzinhalte bedürfen vor der Veröffentlichung einer Freigabe von Landwirt.com. Diese Prüfung erfolgt im Regelfall binnen drei Werktagen.
Preisangabe. Alle Preisangaben haben dem vollständigen, tatsächlichen Verkaufspreis zu entsprechen. Die Preise sind als Brutto-Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer auszuweisen.
Der Vertrieb von Marktplatzinhalten mit nicht in der Preisangabe enthaltenen Zusatzkosten, wie z.B. „später zu bezahlen“, „im Eintausch gegen“ ist unzulässig.
Beschreibungen. Die Beschreibungen der Marktplatzinhalte haben alle wesentlichen Merkmale der Marktplatzinhalte zu umfassen. Für den Fall, dass die Landwirt.com aufgrund von fehlenden, unvollständigen oder unrichtigen Angaben der Handelspartner in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Handelspartner, Landwirt.com schad- und klaglos zu halten.
Änderung von Beschreibungen durch Landwirt.com. Landwirt.com ist berechtigt Beschreibungen von Marktplatzinhalten auf deren Richtigkeit und Qualität zu prüfen und Änderungen vorzunehmen.
Verfügbarkeit. Angaben zur Verfügbarkeit sind stets aktuell und richtig zu halten.
Verlinkungen. Die Beschreibungen der Marktplatzinhalte dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von Landwirt.com Links oder andere Referenzen zu Websites, Geschäften sowie anderen Informations- und Bezugsquellen enthalten. Landwirt.com ist dazu berechtigt, Links oder andere Referenzen zu Websites, Geschäften sowie anderen Informations- und Bezugsquellen, welche ohne explizite Zustimmung von Landwirt.com in Beschreibungen von Marktplatzinhalten implementiert wurden, jederzeit zu entfernen.
Links auf anderen Websites, auf welchen die Plattform www.landwirt.com verlinkt wird, sind zulässig, sofern die Inhalte der Plattform www.landwirt.com in keiner Weise verändert werden und die Erkennbarkeit der Herkunft dieser Inhalte in vollem Umfang aufrechterhalten wird.
Die Websites, auf welchen Links zur Plattform www.landwirt.com gesetzt werden, dürfen keine rechtswidrigen oder anstößigen Inhalte aufweisen.
Veröffentlichungsort. Die Veröffentlichung der Marktplatzinhalte erfolgt im online Anzeigeportal von Landwirt.com.
Veröffentlichungen in anderen Medien. Landwirt.com ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die Marktplatzinhalte der Handelspartner nach eigenem Ermessen von Landwirt.com auch in anderen Medien, wie insbesondere im Landwirt Journal, im Landwirt Print, der Österreichischen Bauernzeitung, auf den Social-Media Plattformen Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn, TikTok und auf Pinterest sowie in Zusammenarbeit mit diversen Werbepartnern, zu veröffentlichen. Der Handelspartner ist daher verpflichtet, nur Inhalte einzustellen, bei welchen die dazu notwendigen Rechte vorliegen. Dem Handelspartner entstehen dadurch keine zusätzlichen Gebühren.
Einbinden von Lichtbildern. In jede Anzeige eines Marktplatzinhalts kann der Handelspartner mittels der Upload-Funktion Lichtbilder einbinden. Diese Lichtbilder dürfen ausschließlich den tatsächlich in der Anzeige inserierten Gegenstand/Marktplatzinhalt darstellen und dürfen ausschließlich eigene Fotos der inserierten Ware verwendet werden. Jegliche Entfremdung der Lichtbilder (Logos, Platzierung von Website oder Werbung etc.) ist untersagt.
Lichtbilder, welche entgegen den vorstehenden Vorschriften in Anzeigen eingebunden werden, werden von Landwirt.com ohne vorherige Ankündigung gelöscht.
Beschreibungstext. Der Beschreibungstext der vom Handelspartner erstellten Anzeigen darf keine Kontaktangaben des Handelspartners (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Web-Adresse o.ä.) enthalten. Landwirt.com ist dazu berechtigt, derartige Angaben im Beschreibungstext der Angaben zu entfernen.
Rechteübertragung. Beim Anlegen von Marktplatzinhalten versichert der Handelspartner, dass dieser in Besitz des uneingeschränkten Nutzungsrechtes für die an Landwirt.com übersandten Produktbeschreibungen samt Bilder und/oder Videos ist, dass der Handelspartner über die Einwilligung zur Bearbeitung, werblichen Nutzung (insbesondere Veröffentlichung) der übermittelten Inhalte durch Landwirt.com von allen auf den Bildern und/oder Videos ersichtlichen Personen und über das Recht zur Übertragung dieser Rechte an Landwirt.com verfügt.
Der Handelspartner überträgt beim Erstellen von Marktplatzinhalten diese Rechte zur werblichen Nutzung nicht exklusiv, aber ansonsten unbeschränkt, insbesondere mit dem Recht zur Bearbeitung und Verwendung in allen Medien, an Landwirt.com. Dieses Recht umfasst insbesondere das Recht, die Marktplatzinhalte zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, anzupassen und zu verändern, zu übersetzen, zu verbreiten und in jeder technischen Form zu nutzen sowie Dritten Nutzungsrechte an den Marktplatzinhalten zu überlassen.
Veröffentlichungsdauer von Marktplatzinhalten. Die Dauer der Veröffentlichung von Marktplatzinhalten im Anzeigenportal beträgt für den Bereich Kleinanzeigen 120 Tage und für den Bereich Gebrauchtmaschinen sechs Monate. Die Veröffentlichung der Marktplatzinhalte wird nach Ablauf der jeweiligen Frist automatisch beendet und das jeweilige Inserat aus dem Anzeigeportal von Landwirt.com grundsätzlich entfernt. Die Marktplatzinhalte können aber durch den Handelspartner im Nutzerbereich weiter verwaltet bzw. bearbeitet und auf dessen Wunsch neuerlich (kostenlos oder kostenpflichtig) veröffentlicht werden.
Landwirt.com ist dazu berechtigt, Marktinhalte nach eigenem Ermessen von Landwirt.com auch nach Ablauf der vereinbarten Veröffentlichungsdauer zu Werbezwecken zu verwenden
Löschung von Inseraten/Kommentaren. Landwirt.com ist dazu berechtigt, sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Inserate sowie Kommentare auf der Plattform www.landwirt.com, welche gegen dieses Vertragswerk oder gegen eine gesetzliche Bestimmung verstoßen, anstößige Inhalte (insbesondere pornographische, sexistische, beleidigende, gewaltverherrlichende und betrügerische Inhalte) aufweisen oder Rechte Dritter verletzen, jederzeit zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber dadurch ein Anspruch auf Rückzahlung entsteht.
Verträge zwischen Handelspartner und deren Kunden
Zustandekommen von Verträgen. Landwirt.com stellt lediglich die technische Lösung zur Verfügung, die es Nutzern ermöglicht, Anzeigen zu erstellen bzw. veröffentlichen, Anzeigen zu durchsuchen und bei Bedarf auf eigenen Wunsch und unabhängig von Landwirt.com Angebote in Anzeigen anzunehmen und auf diese Weise Verträge untereinander abzuschließen.
Der direkte Abschluss eines Vertrages ist im Rahmen der Inserierung von Waren und Dienstleistungen auf dem Anzeigeportal, mit Ausnahme der Versteigerung von Produkten, nicht möglich. Sofern aufgrund eines auf dem Anzeigeportal von Landwirt.com inserierten Angebots außerhalb des Anzeigeportals von Landwirt.com ein Vertrag zustande kommt, ist Landwirt.com weder Partei dieses Vertrages noch Stellvertreter eines Nutzers.
Zahlungen. Sofern Handelspartner mit deren Kunden aufgrund eines Inserats auf der Plattform www.landwirt.com einen Vertrag abschließen, erfolgen sämtliche diesbezügliche Zahlung direkt zwischen dem Handelspartner und deren Kunden.
Ansprüche der Kunden der Handelspartner. Sämtliche Ansprüche der Kunden gegenüber dem Handelspartner sind durch die Kunden direkt beim jeweiligen Handelspartner geltend zu machen. Landwirt.com haftet für Ansprüche der Kunden gegenüber dem Handelspartner nicht.
Versteigerungsbedingungen
Versteigerung. Landwirt.com bietet die Möglichkeit, auf der Plattform www.landwirt.com Internet-Auktionen abzuhalten, wobei Produkte Dritter im Rahmen der Auktion zum Verkauf angeboten werden. Diese Bestimmungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für sämtliche auf der Plattform www.landwirt.com durchgeführten Versteigerungen.
Anbieter. Landwirt.com stellt lediglich die Auktionsplattform für die Produktversteigerung zur Verfügung und erteilt den Zuschlag, ist aber selbst weder Auktionator der Produkte noch Anbieter oder Verkäufer. Der jeweilige Anbieter ist Verkäufer der versteigerten Produkte und Vertragspartner des Bieters.
Teilnahme an der Versteigerung. Die Teilnahme an der Versteigerung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen (im Folgenden kurz „Bieter“ genannt) erlaubt. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Aussetzen/Beendigung der Versteigerung. Landwirt.com ist dazu berechtigt, die Auktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne nähere Angabe von Gründen auszusetzen oder zu beenden.
Produkte. Im Rahmen der Versteigerung auf der Plattform www.landwirt.com können lediglich Neu- und Vorführprodukte zum Verkauf angeboten werden. Für die Artikelbeschreibung ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Das angebotene Produkt kann jederzeit beim Anbieter, dessen Kontaktdaten beim jeweiligen Angebot hinterlegt sind, nach telefonischer Vereinbarung und innerhalb dessen Geschäftszeiten besichtigt werden und Informationen zum Produkt können beim Anbieter telefonisch oder per E-Mail eingeholt werden.
Liefer- und Versandkosten. Liefer- und Versandkosten sind vom jeweiligen Gebot nicht umfasst.
Ablauf der Versteigerung. Jeder Bieter gibt zu Beginn sein Maximalgebot ab. Die Abgabe jedes Gebots ist verbindlich. Der Bieter verpflichtet sich durch die Abgabe des Gebots, vorbehaltlich der Erteilung des Zuschlags, das jeweilige Produkt am Auktionsende zu den vereinbarten Konditionen zu erwerben.
Landwirt.com stellt den Bietern eine Auktionssoftware zur Verfügung, welche für die Bieter automatisiert im Ausmaß des vom Bieter angegeben Maximalgebots und bis zum Erreichen des Höchstgebots für das jeweilige Produkt mitbietet. Die minimalen Erhöhungsschritte der Auktionssoftware betragen:
- für Artikel, deren Ladenverkaufspreis zwischen € 1,00 bis € 499,99 liegt: € 1,00
- für Artikel, deren Ladenverkaufspreis zwischen € 500,00 bis € 999,99 liegt: € 5,00
- für Artikel, deren Ladenverkaufspreis zwischen € 1.000,00 bis € 4.999,99 liegt: € 10,00
- für Artikel, deren Ladenverkaufspreis zwischen € 5.000,00 bis € 10.000,00 liegt: € 50,00
- für Artikel, deren Ladenverkaufspreis über € 10.000,00 beträgt: € 100,0
Derjenige Bieter, welcher am Ende der vorgesehenen Laufzeit der Online-Auktion und sobald 60 Sekunden seit der Abgabe des letzten Gebots verstrichen sind, das Höchstgebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag erteilt. Sofern der vorgesehene Mindestpreis erreicht ist, kommt mit Erteilung des Zuschlags zwischen dem Anbieter und dem Höchstbieter ein rechtswirksamer Kaufvertrag über das angebotene Produkt zustande. Der Anbieter verpflichtet sich, diesen Mindestpreis entweder auf der Anbieterwebsite anzugeben oder jedem Bieter auf Anfrage zu nennen. Für den Fall, das mehrere identische Höchstpreisangebote vorliegen, erfolgt die Reihung nach dem Einlangen der Gebote auf der Auktionsplattform. Der zeitlich frühere Bieter erhält den Zuschlag, wenn der Mindestpreis erreicht ist und der Bieter nicht mehr überboten wurde.
Die verbindliche Datenbasis für die Erteilung des Zuschlags ist das im Onlinesystem der Auktionsplattform registrierte Gebot. Sollte es zwischen Bietern zu Streitigkeiten über den Zuschlag kommen, behält sich Landwirt.com vor, aufgrund der vom System automatisch mitprotokollierten Bieterprozessen zu bestimmen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt wird. Die diesbezügliche Entscheidung ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen.
Lieferung/Abholung. Das ersteigerte Produkt ist vom Höchstbieter an einem Unternehmensstandort oder Lager des Anbieters abzuholen. Der Abholtermin ist ausschließlich mit dem Anbieter/Verkäufer zu vereinbaren.
Landwirt.com bietet jedoch die Möglichkeit, entgeltlich den Versand zu organisieren.
Bieten per SMS. Landwirt.com bietet den Bietern die Möglichkeit, per SMS über den Auktionsstand informiert zu werden und mitzubieten. Hierzu ist es notwendig, dass der jeweilige Bieter bei der ersten Gebotsabgabe proaktiv die Option „SMS-bieten“ akzeptiert. Die Kosten pro SMS richten sich nach dem jeweiligen Netzbetreiber und sind vom Bieter zu tragen.
Anweisung. Landwirt.com wurde vom Anbieter berechtigt, den Höchstbietenden anzuweisen, auf welches Konto die Zahlung des Kaufpreises zu erfolgen hat. Der Höchstbieter wird angewiesen, den Kaufpreis ausschließlich an das in der Benachrichtigung von Landwirt.com angegebene Konto zur Überweisung zu bringen.
Zahlungsbedingungen bei Versteigerungen. Nach erfolgtem Zuschlag erhält der Höchstbieter von Landwirt.com ein E-Mail mit den Zahlungsinformationen und dem zu zahlenden Betrag. Der Höchstbieter ist zur vollständigen Zahlung innerhalb von 7 Tagen (einlangend) nach Benachrichtigung von Landwirt.com auf das in der E-Mail angegebene Bankkonto verpflichtet.
Aufgrund der Anweisung an den Höchstbietenden ist ausschließlich eine Überweisung an das in der Benachrichtigung von Landwirt.com angegebene Konto schuldbefreiend. Der Höchstbieter ist verpflichtet, die Einzahlungsbestätigung an Landwirt.com per E-Mail zu senden (). Nach Einlangen des Kaufpreises auf dem von Landwirt.com angegebenen Konto, fordert Landwirt.com den Anbieter zur Übergabe der Ware an den Höchstbieter auf.
Disqualifikation von Teilnehmern. Kann der Höchstbietende von Landwirt.com nicht kontaktiert werden oder erfolgt aufgrund eines in der Sphäre des Höchstbietenden liegenden, wie auch immer gearteten Umstandes kein Zahlungseingang auf das von Landwirt.com bekanntgegebene Konto binnen 10 Tagen, ist Landwirt.com berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Höchstbietenden von der Versteigerung ohne weitere Benachrichtigung zu disqualifizieren.
Landwirt.com ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet, dem Bieter mit dem nächsthöheren Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Zweithöchstbietende ist jedoch nicht verpflichtet, das Angebot des Anbieters anzunehmen. Eine allfällige Annahme des Angebots gilt jedoch als Zuschlag gemäß diesen Versteigerungsbedingungen.
Von der Disqualifikation unberührt bleiben Vertragserfüllung sowie Schadenersatzansprüche des Anbieters gegen den Höchstbietenden. Ist der Höchstbietende ein Unternehmer, ist dieser bei einer Disqualifikation zudem zu einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Konventionalstrafe in der Höhe von 20% des Höchstgebotes an das von Landwirt.com angegebene Konto verpflichtet.
Bedingungen für Anzeigen, Sonderwerbeformen und Fremdbeilagen in Zeitschriften, Magazinen und sonstigen Medien.
Rechteübertragung. Der Auftraggeber versichert, dass dieser in Besitz des uneingeschränkten Nutzungsrechtes für die an Landwirt.com übersandten Inhalte der Anzeigen und Beilagen wie insbesondere Produktbeschreibungen samt Bilder ist, dass der Auftraggeber über die Einwilligung zur Bearbeitung, werblichen Nutzung (insbesondere Veröffentlichung) der übermittelten Inhalte durch Landwirt.com von allen auf den Bildern ersichtlichen Personen und über das Recht zur Übertragung dieser Rechte an Landwirt.com verfügt.
Der Auftraggeber überträgt diese Rechte an den übermittelten Anzeigen und Beilagen zur werblichen Nutzung nicht exklusiv, aber ansonsten unbeschränkt, insbesondere mit dem Recht zur Bearbeitung und Verwendung in allen Medien, an Landwirt.com. Dieses Recht umfasst insbesondere das Recht, die Anzeigen und Beilagen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, anzupassen und zu verändern, zu übersetzen, zu verbreiten und in jeder technischen Form zu nutzen sowie Dritten Nutzungsrechte an den Anzeigen und Beilagen zu überlassen.
Abruf. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Vereinbarte Nachlässe werden von Landwirt.com nur für dieses Insertionsjahr gewährt.
Druck. Soweit die Leistungen von Landwirt.com die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von Landwirt.com entsprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen.
Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend.
Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. Landwirt.com ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
ePaper-Veröffentlichung Der Auftraggeber garantiert, dass er sich mit allen für die von ihm beauftragte Veröffentlichung relevanten Rechtsvorschriften vertraut gemacht hat und die beauftragte Veröffentlichung keine dieser Bestimmungen verletzt, insbesondere garantiert der Auftraggeber, dass er sowohl über die für Printausgabenveröffentlichung als auch über die für dauerhafte (unbefristete) digitale Zugänglichmachung (einschließlich ePaper und digitalen Archiven) erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die aus einer von ihm beauftragten Veröffentlichung resultieren, und hinsichtlich jeglicher diesbezüglicher zivil-, straf- oder verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute vollständig schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.
Agenturprovision. Werbeagenturen erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) eine Agenturprovision auf Anzeigen in Höhe von 15 % auf die Nettoauftragsbeträge (Bruttoeinschaltpreise ohne MwSt. abzüglich gewährter Rabatte).
Fremdbeilagen. Aufträge für Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen bis spätestens vier Wochen vor Anzeigenschluss bei Landwirt.com eingehen.
Widerrechtliche/anstößige Inhalte. Landwirt.com ist berechtigt, die Veröffentlichung von Anzeigen sowie von Beilagen abzulehnen, wenn die Inhalte dieser Anzeigen und Beilagen gegen dieses Vertragswerk oder gegen eine gesetzliche Bestimmung verstoßen, anstößige Inhalte (insbesondere pornographische, sexistische, beleidigende, gewaltverherrlichende und betrügerische Inhalte) aufweisen oder Rechte Dritter verletzen. Dem Auftraggeber entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung des vereinbarten Entgelts.
Kenntlichmachen als Werbung. Landwirt.com ist berechtigt, diejenigen Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß als Werbung zu kennzeichnen.
Korrekturabzüge. Korrekturabzüge werden von Landwirt.com nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Landwirt.com berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, welche vom Auftraggeber binnen der bei der Übersendung des Korrekturabzuges angegebenen Frist Landwirt.com schriftlich mitgeteilt werden.
Anzeigenbeleg. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers liefert Landwirt.com einen Anzeigenbeleg, je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden oder ist dessen Lieferung Landwirt.com nicht zumutbar, wird Landwirt.com anstatt des Anzeigebelegs eine verbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige übermitteln.
Aufbewahrung von Druckunterlagen. Landwirt.com ist berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen drei Monate nach dem Erscheinen der jeweiligen Ausgabe zu löschen.
Service-Level und Support/Beschwerdemanagement für Handelspartner
Standard Service Level. Die nachstehenden Klauseln definieren das Standard Service Level von Landwirt.com für Handelspartner. Soweit keine darüber hinaus gehenden Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches vereinbart wurden, werden diese von Landwirt.com auch nicht geschuldet.
Hilfeseiten/FAQ. Die erste Anlaufstelle für Fragen des Handelspartners ist die Hilfeseite unter company.landwirt.com/hilfe.
Kommunikation via E-Mail/Beschwerdemanagement. Zur Lösung von Fragen bietet Landwirt.com dem Handelspartner während der Servicezeiten einen Support via E-Mail an an.
Kommunikation via Telefon/Beschwerdemanagement. Zusätzlich bietet Landwirt.com dem Handelspartner, welcher ein kostenpflichtiges Abonnement auf der Plattform www.landwirt.com abgeschlossen hat, während der Servicezeiten einen Support via Telefon unter der Hotline + 43 (0)316 931268 an.
Servicezeiten. Die Servicezeiten von Landwirt.com sind Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr (CET) sowie an Freitagen von 08.00 bis 12.00 Uhr (CET, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).
Sprachen. Die Kommunikation mit Landwirt.com hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.
Weiterentwicklung. Landwirt.com entwickelt die Plattform www.landwirt.com sowie die dahinterstehende Software und Infrastruktur laufend technisch und inhaltlich weiter.
Soweit Anregungen von Handelspartnern aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Handelspartner eventuelle damit verbundene Rechte des Handelspartners umfassend, aber nicht exklusiv an Landwirt.com, damit Landwirt.com das Resultat allen Handelspartnern zur Verfügung stellen kann.
Landwirt.com ist bestrebt, Deployments zur Einführung neuer Funktionen der Plattform außerhalb der Kernnutzungszeit der Plattform Landwirt.com durchzuführen.
Garantierte Uptime. Landwirt.com gewährt eine Verfügbarkeit der Plattform www.landwirt.com von 99%, bezogen auf das Kalenderjahr.
Zulässige Nichtverfügbarkeit. Zeiten, in denen die Services in einem Monat wegen geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind, und Zeiten, in denen die Services aufgrund von Umständen nicht verfügbar sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Landwirt.com liegen, gelten als zulässige Nichtverfügbarkeit.
Als geplante Wartungsarbeit zählt die am längsten andauernde Wartungsarbeit eines Monats. Alle anderen Wartungsarbeiten zählen als Nichtverfügbarkeit.
Außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Landwirt.com liegen insbesondere: höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Angriffe, Ausfälle oder Verzögerungen bei der Telekommunikation, beim Internet-Service-Provider oder bei den Hosting-Einrichtungen, die mit Hardware-, Software- oder Stromversorgungssystemen zusammenhängen, die sich nicht im Besitz von Landwirt.com befinden.
Tatsächliche Uptime. Die Basis für die Berechnung der tatsächlichen Uptime ist daher die Gesamtzeit minus der zulässigen Nichtverfügbarkeit.
Unterschreitungen. Für den Fall, dass die prozentuelle tatsächliche Uptime die prozentuelle garantierte Uptime unterschreitet, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Gutschrift des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung zu fordern.
Qualitätssicherung. Landwirt.com ist bestrebt, dass der Zugriff auf die Plattform www.landwirt.com auf den gängigen Betriebssystemen und Browsern gewährleistet ist, welche einen Marktanteil in Österreich von mindestens 10% haben.
Bei den Browsern handelt es sich jeweils um die aktuellsten und stabilen, d.h. vom Auto-Updater des Browsers selbst als aktuellste bezeichnete, Version.
Datenzugang. Landwirt.com ermöglicht dem Handelspartner in dessen Profil Zugang zu den von Landwirt.com verarbeiteten personenbezogen oder sonstigen Daten. Landwirt.com ermöglicht dem Handelspartner nach Beendigung des Vertrages für vier Wochen einen technischen Zugang zu dessen Profil.
Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitung. Für den Fall, dass Landwirt.com im Verhältnis zum Auftraggeber datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren ist, treten die Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung automatisch in Kraft.
Verantwortlicher. Der Auftraggeber ist in Bezug auf die Verarbeitung der von ihm gegenüber Landwirt.com offengelegten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlicher Verantwortlicher.
Auftragsverarbeiter. Landwirt.com ist als Dienstleister, welcher die Plattform www.landwirt.com betreibt und personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, Auftragsverarbeiter.
Verarbeitungsgegenstand/Verarbeitungszweck. Gegenstand der Verarbeitung ist die Speicherung und Veröffentlichung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogener Daten zum Zweck der Inserierung von Anzeigen sowie die Abwicklung der Kommunikation zwischen Handelspartnern und potentiellen Kunden (Vertragserfüllung).
Art der Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt elektronisch auf der von Landwirt.com zur Verfügung gestellten Plattform www.landwirt.com.
Dauer der Verarbeitung. Die Dauer der Verarbeitung ist mit der Laufzeit dieses Vertrages befristet.
Kategorien betroffener Personen. Als betroffene Personen im Sinne des DSGVO gelten all jene Personen, deren personenbezogene Daten vom Auftraggeber gegenüber Landwirt.com offengelegt werden und zu deren Verarbeitung der Auftraggeber zugestimmt hat.
Art der personenbezogenen Daten. Von der Verarbeitung umfasst sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten wie u.a. Kontakt- und Adressdaten sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Es obliegt alleine dem Auftraggeber, den Inhalt der vertragsgegenständlichen Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich daraus ergebenden Risiken, die beauftragten Verarbeitungsvorgänge und das benötigte Schutzniveau vorzugeben. Dies umfasst insbesondere:
- die Beurteilung der Zulässigkeit der vertragsgegenständlichen Verarbeitungsprozesse
- die Erteilung und Dokumentation von Weisungen an den Auftragsverarbeiter
- die Durchführung von Überprüfungen – einschließlich Inspektionen – zur Kontrolle der Einhaltung der dem Auftragsverarbeiter auferlegten vertraglichen Verpflichtungen sowie Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen
- die Kontrolle, Überprüfung und Abnahme und laufende Evaluierung der vom Auftragsverarbeiter getroffenen Technisch Organisatorischen Maßnahmen
- die Erfüllung der Betroffenenrechte gemäß den Datenschutzgesetzen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit dem geltenden Recht zu verarbeiten.
Rechtskonformität. Es sind insbesondere Artikel 28 Absätze 2, 3 und 4 DSGVO sowie die darin enthaltenen Verweisungen zu beachten.
Weisungsgebundenheit. Landwirt.com verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem Landwirt.com unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt Landwirt.com dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Vertraulichkeitsverpflichtung. Landwirt.com stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem stellt Landwirt.com sicher, dass diese Geheimhaltungspflicht über die Beendigung von Beschäftigungsverträgen und Dienstleistungsverträgen fortgilt.
Technische und organisatorische Maßnahmen. Landwirt.com ergreift alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Dazu hat Landwirt.com insbesondere sofern gesetzlich verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, interne Verhaltensregeln aufzustellen und laufend eine Risikoanalyse vorzunehmen, ein Datensicherheitskonzept zu führen, die sich daraus ergebenden Datensicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Umsetzung zu evaluieren. Der Auftraggeber hat das Recht, in die Grobfassung der Dokumentation Einsicht zu nehmen.
Betroffenenrechte. Landwirt.com unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.
Soweit dafür bei Landwirt.com Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen.
Sicherheit der Verarbeitung. Landwirt.com unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.
Abschluss der Verarbeitung. Landwirt.com hat nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
Soweit dafür bei Landwirt.com Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen.
Nachweispflicht. Landwirt.com stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen — einschließlich Inspektionen –, die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, bei.
Soweit dafür bei Landwirt.com Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen. Der Auftraggeber bzw. ein von diesem beauftragter Prüfer hat sich vor Überprüfungen, welche zur Einsicht in fremde Daten führen kann, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Einsicht in Source Codes und andere Betriebsgeheimnisse von Landwirt.com.
Informationspflicht. Landwirt.com unterliegt einer umfassenden Mitteilungspflicht. Diese umfasst insbesondere:
- die Mitteilung von Datenschutzverletzungen
Landwirt.com teilt dem Auftraggeber Verletzungen sowie begründete Verdachtsfälle des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. - die Mitteilung bei Störungen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
Unverzüglich mitzuteilen sind dem Auftraggeber erhebliche Störungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Verstöße von Landwirt.com oder beauftragten Subauftragsverarbeitern gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in dieser Vereinbarung getroffenen Rechte und Pflichten. - die Mitteilung, sofern Weisungen gegen Datenschutzgesetze verstoßen
Landwirt.com benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, sofern dieser der Ansicht ist, dass Weisungen des Auftraggebers gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen. - die Mitteilung der Kommunikationsaufnahme von Betroffenen
Landwirt.com benachrichtigt den Auftraggeber umgehend über Anfragen, Beschwerden, Nachrichten, Ersuchen oder eine wie auch immer geartete Kommunikationsaufnahme einer betroffenen Person soweit diese Bezüge zur Auftragsdatenverarbeitung aufweisen. - die Mitteilungspflicht bei Behördenermittlungen
Landwirt.com informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.
Verwendung von Subauftragsverarbeitern. Landwirt.com ist generell berechtigt, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Subauftragsverarbeiter zu beschäftigen. Die Heranziehung von Subauftragsverarbeitern ist jedoch in jedem Einzelfall dem Auftraggeber so zeitgerecht mitzuteilen, dass dieser dagegen Einspruch erheben kann. Nur im Fall einer Situation, die ein sofortiges Handeln notwendig macht, wie der spontane Ausfall eines Subunternehmers, ist Landwirt.com berechtigt, sofort andere Subauftragsverarbeiter einzusetzen und dies dem Auftraggeber erst ohne Verzögerung im Nachhinein mitzuteilen.
Im Fall eines Einspruches werden Landwirt.com und der Auftraggeber versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In der Praxis wird dies nur möglich sein, wenn die Gründe des Auftraggebers nicht individueller Natur sind, sondern faktisch alle oder eine Vielzahl der Auftraggeber von Landwirt.com betrifft, welche Inserate auf der Plattform www.landwirt.com veröffentlichen, da das zugrundeliegende Modell und dessen Kostenstruktur keine Individuallösungen zulässt.
Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, dann hat der Verantwortliche das Recht, den zugrundeliegenden Hauptvertrag aufzukündigen.
Genehmigte Subauftragsverarbeiter. Derzeit sind vereinbarungsgemäß folgende Subauftragsverarbeiter im Einsatz, diese werden vom Auftraggeber durch den Abschluss dieses Vertrages genehmigt:
- IPAX OG, Barawitzkagasse 10/2/2/11, 1190 Wien (Hostprovider)
- Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA (Kommunikationsdienstleister)
- Pipedrive OÜ, Mustamäe tee 3a, 10615 Tallinn, Estland (CRM-Dienstleister)
- Landwirt Agrarmedien GmbH, Hofgasse 5, 8010 Graz (Abo-Verwaltung)
- Zoho Corporation GmbH, Trinkausstr. 7, 40213 Düsseldorf, Deutschland (Verrechnungs-Dienstleister)
- SendBird Inc., 400 1st Ave, San Mateo, CA 94401, USA (Chat-Dienstleister)
Pflichten von weiteren Auftragsverarbeitern. Nimmt Landwirt.com die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Landwirt.com festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.
Haftung für weitere Auftragsverarbeiter. Kommt ein weiterer Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Landwirt.com gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten durch die weiteren Auftragsverarbeiter.
Datenschutz-Informationen zu diesem Vertrag
Daten aus diesem Vertrag. Im Rahmen der Bereitstellung der Plattform www.landwirt.com erhebt Landwirt.com gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Vertragspartners. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners zum Zweck der Erfüllung rechtlicher Verpflichtung gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO (beispielsweise Rechnungslegung). Gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO verarbeitet Landwirt.com personenbezogene Daten des Vertragspartners zur Dokumentation der Geschäftsbeziehung.
Verpflichtende Datenbereitstellung / Folgen der Nichtbereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners. Stellt der Vertragspartner die von Landwirt.com zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten jedoch vor Vertragsabschluss Landwirt.com nicht zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass Landwirt.com dem Vertragspartner kein Angebot unterbreiten kann bzw. kein Vertragsabschluss zwischen Landwirt.com und dem Vertragspartner zustande kommt.
Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Vertragspartners werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge statt.
Sofern zwischen Landwirt.com und dem Vertragspartner kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt.
Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Vertragspartners erfolgt, abgesehen von einer Weitergabe an nachstehend angeführten Empfänger bzw. Empfängerkategorien, nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Vertragspartner.
- Banken und Zahlungsdienstanbieter (Zahlungsabwicklung)
- Versanddienstleister (Versand von Waren und Rechnungen)
- Steuerberater (Buchführung gemäß UGB/BAO, Erstellung eines Jahresabschlusses)
- Inkassobüros (Forderungsbetreibung)
- Rechtsanwälte (im Falle der Geltendmachung von vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsansprüchen)
- Provider (Zurverfügungstellung der Plattform www.landwirt.com)
- Kommunikationsdienstleister (zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses)
- Subdienstleister im Rahmen der Projektumsetzung (beispielsweise Druckereiunternehmen, zur Vertragserfüllung)
Eine Weitergabe an sonstige, nicht in dieser Liste genannte Empfänger erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Vertragspartner.
Weltweite Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners durch Landwirt.com erfolgt – sofern möglich – ausschließlich in der Europäischen Union.
Eine Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners in Drittstaaten erfolgt nur
- sofern diese entweder zur Erfüllung des Vertrages zwischen Landwirt.com und dem Vertragspartner erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
- sofern diese zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Vertragspartners erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
- nach Unterrichtung der möglichen Risken der Datenverarbeitung durch Landwirt.com in denjenigen Drittstaaten, in dem die Datenverarbeitung geplant ist und ausdrücklicher Einwilligung des Vertragspartners gemäß Artikel 49 Abs 1 lit a DSGVO.
Widerspruchsrecht. Der Vertragspartner hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden seine personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
Betroffenenrechte. Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot
Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.
Abwerbeverbot. Bei Verträgen mit Unternehmern verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Mitarbeiter oder Lieferanten von Landwirt.com abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. des Bruttojahresumsatzes des abgeworbenen Lieferanten zu bezahlen.
Entgelt
Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Landwirt.com bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Kostenvoranschläge. Im Fall der Erteilung eines Kostenvoranschlages ist dieser unverbindlich. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn die Einschätzung des voraussichtlichen Aufwandes als Kostenvoranschlag bezeichnet wird.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat Landwirt.com den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.
Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.
Gutschriften im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit. Wenn der Auftraggeber im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit eine Gutschrift wünscht, dann hat er diese bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit durch Landwirt.com via E-Mail anzufordern und die Aufrechnung mit der nächsten Rechnung zu erklären. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Landwirt.com, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Abrechnungsmodus bei Online- und Printwerbung. Das Landwirt.com für die Werbeschaltung gebührende Entgelt wird dem Auftraggeber erst nach dem Ausspielen von Online- und Printwerbung verrechnet.
Abrechnungsmodus bei Indesign. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung ein Drittel des vereinbarten Entgelts, nach Erstellung des Konzepts/Design ein weiteres Drittel des vereinbarten Entgelts und das restliche Drittel des vereinbarten Entgelts nach Fertigstellung des Projekts zu bezahlen.
Teilleistungen. Darüber hinaus ist Landwirt.com berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.
Kostenvorschuss. Zudem ist Landwirt.com berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.
Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Landwirt.com berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen.
Auch sonst ist Landwirt.com berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von Landwirt.com beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von Landwirt.com nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen. Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgelts.
Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber bei Verträgen mit Unternehmern von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Landwirt.com ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Landwirt.com trotzdem das vereinbarte Honorar. Landwirt.com muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Landwirt.com aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
Zahlung
Fälligkeit. Die Rechnungen von Landwirt.com sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Landwirt.com sind binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Hievon ausgenommen ist die Zahlungsvariante „Bezahlen mit Daten“ im Rahmen der Nutzung des Onlineauftritts von Landwirt.com.
Lastschrift. Zusätzlich ist bei Verträgen mit Unternehmern eine Bezahlung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren möglich. Im Fall der Unterfertigung eines SEPA-Lastschriftmandats ist Landwirt.com berechtigt, den Rechnungsbetrag 7 Tage nach Versand der Rechnung vom Konto des Auftraggebers einzuziehen.
Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Landwirt.com angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.
Vereinbarte Fremdleistungen. Landwirt.com ist bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Sofern Landwirt.com den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Landwirt.com an den von Landwirt.com gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist Landwirt.com berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Landwirt.com zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Landwirt.com bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Landwirt.com erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Landwirt.com ab. Landwirt.com ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Auftraggeber, welche Unternehmer sind, sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Landwirt.com aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Landwirt.com schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Auftraggebern, welche Unternehmer sind, ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Landwirt.com berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einzustellen.
Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Landwirt.com berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Landwirt.com auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Landwirt.com selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
Ratenzahlung. Soweit Landwirt.com und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Haftung
Klassischer Werkvertrag. Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet Landwirt.com für die Zielerreichung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Landwirt.com eingreift oder undokumentierte oder für Landwirt.com nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Landwirt.com, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Landwirt.com die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Landwirt.com mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
Rügeverpflichtung bei Unternehmern. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch Landwirt.com, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch Landwirt.com erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Landwirt.com alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).
Im Fall einer Garantiezusage durch Landwirt.com beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet Landwirt.com für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.
Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produkbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.
Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen.
Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist.
Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Landwirt.com zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Landwirt.com beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von Landwirt.com, nicht bei der Verfolgung der Interessen von Landwirt.com tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Landwirt.com einbezogen.
Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von Landwirt.com zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Landwirt.com ausgeschlossen.
Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von Landwirt.com ausgeschlossen.
Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit. Die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit ist bei Verträgen mit Unternehmern, soweit diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.
Bei Verträgen mit Konsumenten ist die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.
Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. Landwirt.com trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung. Sollte Landwirt.com jedoch über die Rechtswidrigkeit der Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter informiert werden, dann ist Landwirt.com berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Auftraggeber hält Landwirt.com diesbezüglich bei Verträgen mit Unternehmern schad- und klaglos.
Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter. Soweit Landwirt.com bei Verträgen mit Unternehmern vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Landwirt.com für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.
Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit Landwirt.com Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.
Haftung bei gebrauchten Waren. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen, gegenüber Konsumenten ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Übergabe begrenzt.
Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Landwirt.com ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Landwirt.com schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.
Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Mediation. Um mit dem Vertragspartner eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, erklärt sich Landwirt.com bereit, an einer Mediation bei den Mediatoren Herr Mag. Karl Berr, Richter, Korösistraße 180, 8010 Graz sowie Herr Dr. Hannes Kurt Müller, Rechtsanwalt, Radetzkystraße 18/2, 8010 Graz teilzunehmen. Landwirt.com trägt einen angemessenen Anteil an den Gesamtkosten der Mediation.
Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Landwirt.com ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Landwirt.com auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.
Vertrags-ÖNORM. Sofern vertragliche ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese auch nicht.
Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Landwirt.com und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für 8010 Graz vereinbart. Landwirt.com ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Landwirt.com und des Unternehmens berechtigt.
Widerrufsbelehrung für Konsumenten
Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
- im Fall eines Vertrags über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
- im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
- im Fall eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;
- im Fall eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat;
- im Fall eines Dienstleistungsvertrags, ausgenommen Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, ab dem Vertragsabschluss.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten den Unternehmer (Landwirt.com GmbH, Rechbauerstraße 4/4, 8010 Graz, , + 43 (0)316 931268) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfüllen und zurückzusenden.)
—
An die
Landwirt.com GmbH
Rechbauerstraße 4/4
8010 Graz
—
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) —
Bestellt am (*)
Erhalten am (*)
—
Name des/der Konsumenten —
Anschrift des/der Konsumenten —
Unterschrift des/der Konsumenten (nur bei Mitteilung auf Papier) —
Datum —
(*) Unzutreffendes streichen.
Folgen des Widerrufs bei Waren. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat der Unternehmer alle Zahlungen, die der Unternehmer vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Unternehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument den Unternehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Unternehmer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis der Unternehmer die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Folgen des Widerrufs bei Dienstleistungen. Tritt der Konsument im Falle der begonnenen Vertragserfüllung durch den Unternehmer von einem Dienstleistungsvertrag zurück, so ist der Unternehmer berechtigt dem Konsumenten einen, im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßigen und der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistung bis zum Rücktritt entsprechenden Betrag zu verrechnen.